Der Verfassungsschutz sammelt bekanntlich immer mehr personenbezogene Daten, dies geht auch aus der Antwort auf eine AfD-Anfrage hervor.
Sogenannte „Staatswohlerwägungen“ können dann wirksam die Aufschlüsselung, in welchen Phänomen-Bereich diese Einträge fallen, „erfolgreich“ verhindern.
Erneute Steigerung bei Datensammlung
Zum dritten Mal nunmehr in Folge hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zahl seiner jährlichen Einträge von personenbezogenen Daten gesteigert, wie auch apollo-news zu berichten wusste. Aus einer Antwort auf die schriftliche Nachfrage des AfD-Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt hervorgehend, die dem Tagesspiegel vorliegt, wurden Anfang 2024 484.000, also fast eine halbe Million, Einträge erfasst. Damit übertrifft man die Zahl aus dem Vorjahr nochmal deutlich, Anfang 2023 waren es 476.000 Eintragungen, 2022 noch 466.592, gewesen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt wollte laut Tagesspiegel in der Anfrage eigentlich wissen, wie sich die Anzahl der personenbezogenen Eintragungen im Informationssystem des Verfassungsschutzes, bezogen auf die verschiedenen Phänomen-Bereiche in den letzten zehn Jahren entwickelt hatten. Unter anderem Linksextremismus, Rechtsextremismus wie auch Islamismus. „Aus Staatswohlerwägungen, sowie auf Grund des, mit der Beantwortung verbundenen Aufwands“, wollte man diese konkrete Frage jedoch freilich nicht beantworten.
Einträge betreffen nur Einzelpersonen
Bei den genannten Einträgen geht es allerdings nicht um Organisationen, sondern vielmehr um Einzelpersonen. Der Verfassungsschutz darf unter anderem dann personenbezogene Daten sammeln, wenn es bei einer Person Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht gibt. Die Sammlung und Auswertung von Informationen durch den Verfassungsschutz wurde dabei in den letzten Jahren jedoch massiv ausgeweitet.
Die Ausweitung der Überwachungstätigkeit zeigt exemplarisch auch die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti (BSW) aus dem August des Jahres. Demnach wurden im vergangenen Jahr rund 1.600 Personen mit der Begründung „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ beobachtet. Dabei ist allerdings völlig unklar, was alles unter diese Kategorie fällt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist dem Bundesinnenministerium unterstellt, das derzeit (noch) von der SPD-Politikerin Nancy Faeser geführt wird. Diese hatte zuletzt immer wieder klargemacht, dass sie die Kompetenzen des Verfassungsschutzes jedoch noch weiter ausdehnen wolle.
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