Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: FragDenStaat ab jetzt nur noch analog

Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. Damit zerstört es auf Antrag des Bundesinnenministeriums den niedrigschwelligen Zugang, den FragDenStaat anbietet. Das Transparenz-Projekt kritisiert das „skandalöse Urteil“.

Hammer trifft auf Glas
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Informationsfreiheit (Symbolbild). – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Moritz Mentges

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig erklärt. Das Urteil hat vor allem Auswirkungen auf die erfolgreiche zivilgesellschaftliche Plattform FragDenStaat.de, auf der Menschen einfach digital und ohne Angabe einer Meldeadresse bei Behörden nach Dokumenten fragen können.

Seit 13 Jahren funktioniert die Plattform so und das war dem für die Informationsfreiheit zuständigen Innenministerium (BMI) immer schon ein Dorn im Auge. Das Ministerium hatte früher moniert, dass durch FragDenStaat „immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit“ gelangten. „Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist“, so ein Vertreter des BMI damals.

In dem jetzt verhandelten Fall ging es um FragDenStaat, doch vor Gericht stritten sich das von der SPD geführte BMI und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ursprünglich sollte FragDenStaat für das Verfahren beigeladen werden, wurde aber vom Gericht nach eigener Aussage auf „perfide Weise“ ausgeladen: „Erst wurden wir nur zu einem der beiden Verfahren zugelassen, zu dem anderen nicht, da es inhaltsgleich sei. Dann wurde nur das Verfahren zur Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, zu dem wir nicht beigeladen waren. So wurden wir aus dem weiteren Verfahren als Beigeladene ausgeschlossen.“

BMI mit FragDenStaat auf Kriegsfuß

„Das Ministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten, während der Bundesbeauftragte durchsetzen wollte, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben“, heißt es bei FragDenStaat. In einem früheren Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hatte das BMI noch eine Niederlage kassiert, dieses Gericht erlaubte das generelle Erheben der Postadresse nicht.

Auf FragdenStaat können Nutzer:innen eine Anfrage per E-Mail an die jeweilige Behörde schicken und diese kann per E-Mail antworteten. Das Prinzip erlaubt nicht nur eine schnelle Kommunikation, sondern kommt ganz digital auch ohne Post und teure Briefe aus. Doch das Innenministerium zieht die Kommunikation immer wieder auf den Postweg und nutzt die Plattform nicht für Kommunikation.

Abschreckende Wirkung

Das Urteil bestätigt nun die restriktive Praxis des BMI. Das könnte nicht nur potentielle Anfragende abschrecken, sondern erlaubt Behörden auch eine Verzögerung, indem sie die Kommunikation von der Mail wieder auf den Postweg zurückbringen. „Das Urteil mutet an wie aus der Zeit gefallen“, schreibt FragDenStaat in einem Blogbeitrag. Während überall die Digitalisierung Einzug hält, bringst das Bundesverwaltungsgericht Papier und Brief zurück.

FragDenStaat wird nun nach eigener Auskunft seine Plattform erweitern und wenn möglich weiter klagen. Gleichzeitig fordert das Transparenz-Projekt, dass die Ampel-Koalition das versprochene Transparenzgesetz auf den Weg bringt und damit pseudonyme Anfragen erlaubt.


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