Zwei Hamburger Mitglieder des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wollen wegen restriktiver Aufnahmeverfahren gegen die eigene Partei und ihren Bundesvorstand vor einem Gericht klagen.
Bisher nimmt das BSW neue Mitglieder nur nach langwieriger Prüfung auf, wobei die Entscheidung stets beim Bundesvorstand liegt. Bei den dagegen klagenden Mitgliedern handelt es sich um Norbert Weber und Dejan Lazić aus Hamburg, beide bestätigten ihr Vorhaben gegenüber dem Nachrichtenportal t-online.
Weber und Lazić beklagen laut t-online, dass ihre Anträge zur Satzungsänderung, die für eine weniger restriktive Aufnahmepraxis sorgen sollten, vom BSW-Bundesschiedsgericht abgelehnt wurden. Deshalb wollten sie sich nun an ein ordentliches Gericht wenden. Offenbar gaben die beiden dem Nachrichtenportal auch Einblick in internen Schriftverkehr und parteiinterne Beschlüsse, aus denen t-online nun ausgiebig zitiert.
Das Ausmaß der Kontrolle des Parteivorstands widerspreche "den Grundsätzen des Parteiengesetzes, das darauf abzielt, eine demokratische Struktur in allen Ebenen der Partei sicherzustellen", sind Lazić und Weber überzeugt. Die Partei müsse diese Prüfung auf innerparteiliche Demokratie bestehen, sagen die beiden. Sie wissen, dass eine gerichtliche Entscheidung in ihrem Sinne die Partei in erhebliche Schwierigkeiten bringen könnte.
Von dem Bundesvorstand des BSW liegen bislang keine Kommentare vor.
Mehr zum Thema - Brandenburg: Koalitionsvertrag von SPD und BSW steht
Meist kommentiert