Was im Fall von Michael Ballweg, dem Gründer der Querdenken-Bewegung, und seiner media access GmbH geschieht, zeigt die bedrohliche Machtfülle, die Behörden hierzulande ohne Rechenschaftspflicht ausüben können. Bereits im Februar 2024 ließ das Finanzamt Peine eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über 256.000 Euro gegen Ballweg vollstrecken – obwohl es für den Fall gar nicht zuständig ist.
Am 18. September stellte das Niedersächsische Finanzgericht in einem klaren Beschluss fest, dass das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften für den Fall verantwortlich ist. Doch das
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