Schwarz-grüne Landesregierung: Schleswig-Holstein führt gleich mehrere Arten von Gesichtserkennung ein

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein wird die automatisierte Analyse biometrischer Merkmale ausbauen. Das besagt das gestern vorgestellte „Sicherheits- und Migrationspaket“.

Ein Gesicht mit verwirrenden Linien darauf.
Die identifizierende Vermessung eines Gesichts ist eine komplexe Aufgabe – sogenannte KI ist mittlerweile recht gut darin. – Public Domain Midjourney

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein hat gestern ein „Sicherheits- und Migrationspaket“ vorgestellt, das unter anderem verschiedene Arten der biometrischen Gesichtserkennung erlaubt. Nach dem zugrundeliegenden „Maßnahmenkonzept“ soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig „Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen des Internets mit den polizeilichen Fahndungsdaten“ abgleichen dürfen.

Das Ansinnen war auch Teil des Überwachungspakets der damals noch existierenden Ampel-Regierung im Bund. Dieser Teil war zunächst im Bundesrat gescheitert, doch nun haben sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Innenminister*innen der Länder darauf geeinigt, ihn doch vor der Wahl noch durchzuwinken.

Im Prinzip besagt die Idee, dass die Polizei ein eigenes Clearview oder PimEyes bekommen soll. Diese Suchmaschinen durchforsten das frei zugängliche Internet und nehmen die biometrischen Merkmale aller gefundenen Gesichter in eine Datenbank auf. Lädt man ein Bild einer Person hoch, bekommt man daraufhin alle Bilder angezeigt, auf denen die mutmaßlich gleiche Person im Netz zu sehen ist.

Klarer Verstoß gegen EU-Datenschutz

Was die Gesichtersuchmaschinen tun, ist allerdings illegal – eine nicht erlaubte Verarbeitung von persönlichen Daten und somit ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzregeln. Damit die Polizei, wie von Schleswig-Holstein und auch den übrigen Ländern gewünscht, Fotos aus dem Internet mit Fahndungsbildern abgleichen kann, müsste sie selbst eine derart fragwürdige Datenbank aufbauen. Die EU-KI-Verordnung verbietet aber „die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsmaterial erstellen oder erweitern“.

Des Weiteren sollen Aufzeichnungen, die mittels Überwachungstechnik bei Großveranstaltungen oder Kriminalitätsschwerpunkten gewonnen wurden, nahezu in Echtzeit mit polizeilichen Fahndungsdaten abgeglichen werden können, so das Maßnahmenkonzept. Die Landesregierung von Hessen verabschiedet vermutlich noch diese Woche ein Gesetz, das ebenfalls Echtzeit-Gesichtserkennung erlaubt.

Schleswig-Holstein wird neben dem Abgleich von Fahndungs- mit Internetfotos und der Echtzeit-Gesichtserkennung in anfallenden Überwachungsbildern noch ein drittes System zur Gesichtserkennung einführen: Die Landesregierung will vier Fahrzeuge anschaffen, die mit Kameras und integriertem Gesichtserkennungssystem ausgestattet sind. Diese sollen bei Großveranstaltungen oder an Kriminalitätsschwerpunkten aufgestellt werden und den Strom der Passant*innen nach gesuchten Personen durchforsten.

Außerdem erlaubt Schleswig-Holstein mit dem „Sicherheits- und Migrationspaket“ dem Landesamt für Verfassungsschutz den Einsatz von Staatstrojanern in Form der sog. „Quellen-TKÜ“, mit denen dieses in Endgeräte eindringen kann, um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichten auszuhebeln. Zudem sollen technische Systeme mit sogenannter Künstlicher Intelligenz eingesetzt werden, um große Datenmengen zu bearbeiten, wie es in Bayern bereits im Testbetrieb praktiziert wird.


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