Der fehlende Virus-Beweis vor dem Schweizer Bundesgericht

Auf diesem Blog ist schon eine ganze Reihe Artikel über die fehlenden wissenschaftlichen Nachweise der Existenz krankmachender Viren erschienen, insbesondere auch des sogenannten Corona-Virus.1 Nun hat sich meines Wissens zum ersten Mal ein Gericht damit befassen müssen. Über 10.000 Schweizer Bürger haben vor dem Schweizer Bundesgericht wegen der durch den Bundesrat widerrechtlich erlassenen freiheitsbeschränkenden Corona-Maßnahmen eine Staatshaftungsklage erhoben. Darin machen sie u.a. mit ausführlicher Begründung auch fehlende Beweise für die Existenz des angeblich pathogenen Virus „SARS-Cov-2“ geltend. Schon damit sei das Epidemiengesetz als rechtliche Grundlage aller staatlichen Maßnahmen gar nicht anwendbar.

Die Kläger- vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gerald Brei, Zürich – fordern vom Schweizer Staat einen symbolischen Schadenersatz von je einem Schweizer Franken und zudem zur Genugtuung die gerichtliche Feststellung, dass die durch den Bundesrat (und mittelbar die Bundesbehörden) erlassenen Corona-Maßnahmen rechtswidrig gewesen seien, weil ohne konkreten Nachweis einer außerordentlichen oder

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