Berlin: "From the river to the sea"-Parole auf Instagram bringt Strafe von 1.300 Euro

Die 42-jährige "Influencerin" Benora A. L., eine in Berlin lebende Frau mit iranischer Staatsbürgerschaft, hat im Zeitraum nach dem 7. Oktober 2023 in zwei ihrer öffentlich einsehbaren Instagram-Posts die bei propalästinensischen Unterstützern selbstverständliche Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" gepostet. Es folgte eine Anklage und nun das Urteil des Berliner Landgerichts zu einer Geldstrafe.

Vor Gericht erklärte die Beschuldigte, sie habe die beiden Posts Ende Oktober 2023 in einer "Trotzreaktion" veröffentlicht, da laut ihrer Wahrnehmung "die Medien in Bezug auf Israels Vorgehen im Gazastreifen lügen würden", berichtet die Berliner Morgenpost von der Verhandlung.

Der RBB erklärt zu dem Verfahrensinhalt, dass die verwendete Parole "seit rund einem Jahr von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten ist". Diese Verordnung gilt weiterhin auf juristischer Ebene als umstritten, da "Strafgerichte bundesweit bislang unterschiedlich mit der Bewertung der Parole umgehen". Zu dem nun erfolgten Urteil des Berliner Landgerichts zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro, zu zahlen in 130 Tagessätzen, erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur:

"Das Urteil des Berliner Landgerichts ist das erste, bei dem im Kontext mit der Parole auf ein Verwenden von Kennzeichen einer Terrororganisation entschieden worden wurde."

Die Berliner Morgenpost erklärt zu diesem Verfahrensdetail:

"Tatsächlich wurde A. L. zum Verhängnis, dass sie ein Original-Bild des Qassam-Führers Abu Obaida für ihre Beiträge verwendete. Dadurch landete ihr Fall nicht vor dem Amtsgericht, sondern als Staatsschutzdelikt vor der höheren Instanz des Landgerichts." 

In einem früheren Prozess hatte das Berliner Amtsgericht Tiergarten laut dem RBB demgegenüber eine 22-jährige Frau, die die Parole bei einer Demonstration gerufen hatte, "wenige Tage später zu einer Geldstrafe "wegen Billigung von Straftaten verurteilt" (40 Tagessätzen zu je 15 Euro). Die propalästinensische Parole könne "in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden", so die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung im August dieses Jahres.

Im aktuellen Fall erklärte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley, "die Hamas habe sich 'den Spruch zu eigen gemacht'". Weiter heißt es beim rbb:

"Insbesondere seit dem Überfall auf Israel am 7. Oktober werde der Spruch mit der Hamas in Verbindung gebracht. Die verurteilte Frau habe gewusst, dass es sich bei der Hamas um eine Terrororganisation handele."

Die Beklagte wurde zusätzlich "auch noch für das Verbreiten von Propagandamitteln einer terroristischen Organisation verurteilt". So hatte sie demnach laut Ermittlungsakte das "Foto eines Hamas-Mitglieds mit zustimmenden Kommentaren und Emojis gepostet".

Insgesamt wurde sie deswegen "für drei Beiträge zum Nahost-Konflikt auf ihrem Instagram-Profil im November und Dezember 2023 angeklagt", so die Berichterstattung zum Prozess. Die Berliner Morgenpost ergänzt, dass die Iranerin "unter anderem unter dem Instagram-Account 'Hamas Lounge' sich explizit mit der Hamas solidarisierte" sowie Bilder und Videos der Organisation sowie des militärischen Flügels, der Qassam-Brigaden, aktiv teilte.

Mehr zum Thema – Amsterdam: Hooligans, Taxifahrer und der Mossad

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