Es besteht offenbar in Deutschland ein erheblicher Mangel an Mitteln für die Grundsicherung, daher sah sich das Finanzministerium nun gezwungen eine ungewöhnliche Maßnahme zu ergreifen.
Ganz „nebenbei“ müssten aber auch noch andere Finanzlöcher in Milliardenhöhe gestopft werden.
Massive Probleme des Bundeshaushaltes
Bekanntlich ringt ja die Ampel-Koalition bereits seit Monaten um den Haushalt für 2025. Mehrere Ressorts hatten dabei bereits Mehrbedarf an Mitteln angekündigt, wie auch merkur.de berichtet hatte.
Obendrein allerdings muss die Regierung Finanzlöcher in Milliardenhöhe stopfen. Darüber hinaus stellt auch der Haushalt für 2024 die Ampel vor massive Herausforderungen. So kam nun eben heraus, dass bei der Grundsicherung für einkommensschwache Rentner, Millionen fehlen.
Offenbar hatte das Bundesfinanzministerium eine „überplanmäßige Ausgabe“ über 150 Millionen Euro genehmigt, mit denen der Bund Erstattungen für die Grundsicherung im Alter wie auch bei Erwerbsminderungen vornehmen wollte. Dies geht nun aus einer Information der Bundesregierung zu den Haushaltsmaßnahmen im Jahr 2024 hervor.
In einer entsprechenden Unterrichtung des Bundestages heißt es, dass diese Ausgabe notwendig sei, damit der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Ländern erfüllen könne, die im laufenden Jahr entstandenen wären, um Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent erstatten zu können.
Die Deutsche Rentenversicherung sei davon nicht betroffen, es ginge dabei um Leistungen der Länder.
Ab November kein Geld mehr für einkommensschwache Rentner?
Bei der Sicherung für einkommensschwache Rentner fehlen somit viele Millionen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales befürchtet daher eine Haushaltsknappheit bereits ab November.
Was genannte Ausgabe allerdings signifikant macht, ist, dass sie ohne Konsultation des Haushaltsausschusses genehmigt worden war. Dies sei notwendig gewesen, da der Mittelansatz im Haushalt (10,9 Milliarden Euro) „möglicherweise noch bis Ende Oktober 2024“ ausreiche, schätzte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. „Danach könne, in Abhängigkeit der Abrufe durch die Länder, jederzeit eine Überschreitung des Sollansatzes eintreten“, hieß es in einem Schreiben vom 28. Oktober. Am 6. November hatte sich der Haushaltsausschuss erneut zu einer Sitzung getroffen.
Zahl der Grundsicherungsbezieher im Alter wächst stetig
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales können alle Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten hätten und deren Einkommen nicht ausreiche, um den Lebensunterhalt zu decken, die Grundsicherung erhalten. Aktuellen Zahlen nach, verfügt etwa ein Viertel von ihnen, über kein angerechnetes Einkommen. Über ein Drittel (34 Prozent) beziehen ein geringes Einkommen von unter 400 Euro.
Das Ministerium legt die Altersgrenzen somit wie folgt fest. Alle Geburtsjahrgänge vor dem 1. Januar 1947 erreichen die Altersgrenze mit der Vollendung des 65. Lebensjahrs. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 erhöht sich die Altersgrenze je Jahrgang um einen Monat, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 um je zwei Monate. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren.
Aktuell steigt allerdings die Zahl Derjenigen, die von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abhängig sind. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) waren es im Dezember 2023 rund 22.000 Personen mehr als noch im Vorjahresmonat, was einem Plus um 1,9 Prozent entspricht. Insgesamt beträgt die Zahl der Empfänger über 1,2 Millionen.
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