Weitere, bisher immer noch geheim gehaltene Passagen aus den Protokollen des RKI-Corona-Expertenrates müssen jetzt nach dem Urteil der Berliner Verwaltungsgerichtes freigegeben werden. Dennoch bleiben brisante Bereiche weiterhin unter schwarzen Balken unzugänglich. Der klagende Arzt Christian Haffner will dennoch nicht aufgeben und weiter klagen, bis alles, was für die Allgemeinheit relevant ist, offengelegt worden ist. Aber auch das, was jetzt nach langem Kampf freigegeben werden muss, ist schon Aufregung genug.
Von NIKI VOGT | Nun sind es schon zwei Monate her, dass der hässliche Verdacht aufkam, dass das RKI (Robert Koch-Insititut) in der Coronazeit keine rein wissenschaftlich begründeten Risikobewertungen herausgegeben hat, sondern Anweisungen der Regierung befolgte – vielleicht gegen die eigene, fachlich begründete Überzeugung. Bereits eine erste „Entschwärzung“ verstärkte nicht nur den Verdacht, sondern deckte mehr oder weniger auf, dass noch ganz andere Seltsamkeiten hinter den geschwärzten Stellen zu liegen scheinen.Das „öffentliche Interesse“ bewegt nun das RKI zur Freigabe der meisten geschwärzten Stellen.
Das RKI gibt auf seiner Seite bekannt, dass man „aufgrund des öffentlichen Interesses am Inhalt der Covid-19-Krisenstabprotokolle“ nun diese Protokolle „weitestgehend ohne Schwärzungen zur Verfügung“ stelle. Eine späte Einsicht, die offensichtlich nur durch Richterspruch zu erzwingen war.Herunterladen kann man die Protokolle jetzt unter diesem Link. Das „öffentliche Interesse“, wenn auch in Form des Berliner Verwaltungsgerichts, verurteilte das Bundeskanzleramt nun dazu, bislang immer noch geschwärzte, also geheim gehaltene Passagen aus diesen Protokollen freizugeben. Diese Einblicke in die Protokolle des Expertenrates erkämpfte der Arzt und Allgemeinmediziner Christian Haffner, der mit bewundernswertem Mut und Unterstützung eines couragierten und versierten Anwaltsteams die Mauer des Verschweigens und des Vertuschens aufgebrochen hat.
Gefallen ist die Mauer noch nicht ganz. In Sachen China folgt das Gericht bislang noch der Argumentation der RKI-Anwälte. Aber der Reihe nach. Insbesondere sieht das Berliner Verwaltungsgericht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der Eignung und Wirksamkeit der Impfstoffe. Das Bundeskanzleramt muss daher mehr Transparenz bei den Protokollen des Expertenrates schaffen. Was haben die Experten zur Wirksamkeit der verschiedenen Impfstoffe gesagt? Gibt es belastbare Daten aus diesem Expertenrat, aufgrund dessen die Impfstoffe in Verkehr gebracht wurden? Welche Impfstoffe konnten die Experten empfehlen? Vor welchen haben sie gewarnt? Diese Fragen sind für viele Bürger, insbesondere den Impfgeschädigten, von sehr hohem Interesse. Entsprechend groß war der Zorn bei vielen, als dem Kläger Dr. Haffner seitenweise geschwärzte Papiere statt valider Information hingeworfen wurden.
Dr. Haffner und sein Anwaltsteam strengte eine neue Klage an. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in den letzten Maitagen, dass das Kanzleramt die Bewertung der Wirksamkeit einzelner Impfstoffe offenzulegen hat.Das Gericht akzeptierte das Argument der Regierung nicht, dass eine Veröffentlichung dieser Bewertung zukünftig die Verhandlungsposition der Regierung bei zukünftigen Pandemien schwächen könne und eine erneute Beschaffung von Impfstoffen erschwere. Im Gegenteil: Richter James Bews bezeichnete diese Befürchtung in seiner schriftlichen Urteilsbegründung als „fernliegend“.
Diese Argumentation entbehre „greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine zukünftige Pandemie, in der eine Marktteilnahme der Bundesrepublik als zentrale Impfstoff- und Medikamentenbeschafferin erforderlich wäre“. Überdies würden ja die Einschätzungen der Experten zur Wirksamkeit der verschiedenen Impfstoffe auf öffentlich zugänglichen, wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.Wir werden also bald sehen, was die Experten von den einzelnen Impfstoffen – wenn man sie denn so nennen will – und deren Wirksamkeit hielten. Könnte es sein, dass die Experten den Pfizer-Impfstoff „Comirnaty“ nicht als den empfehlenswerten Spitzenreiter sahen, die Regierung aber eine andere Meinung dazu hatte, die von den Aktivitäten der EU-Kommissionschefin Frau Ursula von der Leyen und ihrem Pfizer-Verhandlungspartner Albert Bourla (Pfizer) geprägt waren?
Die China-Connection bleibt im Dunkel hinter den schwarzen Balken verborgenDas Urteil zum „Covis-19 Ursprung in China“ gibt hingegen der Bundesregierung recht. Das Bundeskanzleramt hatte argumentiert, dass das Bekanntwerden der geheim gehaltenen Informationen etwa zu einer „Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie” und auch zur „Bewertung von Informationen aus dem chinesischen Bereich über den Ursprung von Covid-19″, die Beziehung zwischen Deutschland und China belasten und zu außenpolitischen Verwerfungen führen könne.Da sei die Regierung tatsächlich in einer Zwickmühle, sieht der Richter. Einerseits hat die Öffentlichkeit das Recht auf vollständige Transparenz. Andererseits darf die Regierung die Beziehungen zu anderen Staaten nicht beschädigen und vertrauliche Dinge veröffentlichen oder Fehlentscheidungen oder Probleme der Partnerländer in die Weltöffentlichkeit hinausposaunen. Daraus ist aber schon ganz offen zu entnehmen, dass eine Entschwärzung dieser Passagen ziemlich unangenehme und erschreckende Dinge entweder über China (oder über sich selbst in Bezug auf China) bloßlegen und die diplomatischen Beziehungen beschädigen könnte. Allerdings hat auch der Kläger, Dr. Christian Haffner ein starkes Argument:
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Dazupassend auch unser Bericht zur selben Problematik:
Urteil verlangt nun auch Offenlegung von Protokollen des „Corona-Expertenrates“
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