Weiterer Anschlag auf Pressefreiheit: Jetzt ist „Deutschland-Kurier“ im Visier Faesers

Nach ihrem gescheiterten „Compact“-Verbot hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt den national-konservativen „Deutschland-Kuriers“ (DK) ins Visier genommen. Wie die Redaktion mitteilte, versucht Faeser ein weiteres Mal, ein der Regierung unbequemes Medium einzuschüchtern.

Neuer Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit

Innenministerin Faeser stellt Strafanträge gegen Chefredakteur des Deutschland-Kuriers: Bamberger Amtsgericht erlässt Strafbefehle über insgesamt 480 Tagessätze. „Deutschland Kurier“ -Chefredakteur Bendels spricht von einem „neuen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“

DK-Chefredakteur David Bendels sieht im Vorgehen der Innenministerin einen „neuen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“ und kündigte eine entschlossene juristische Gegenreaktion an.

Schon wieder „Beleidigung“

Die Innenministerin stellte insgesamt zwei Strafanträge gegen den Herausgeber und Chefredakteur David Bendels wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“. Das zuständige Amtsgericht Bamberg, das zuletzt für Schlagzeilen im Zusammenhang mit der sogenannten „Schwachkopf“-Affäre um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) sorgte, erließ daraufhin zwei Strafbefehle in Höhe von insgesamt 480 Tagessätzen gegen Bendels. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.

Laut Mitteilung des „Deutschland-Kuriers“ stützt sich Faeser in ihrem Vorgehen auf den sogenannten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der auch in der „Schwachkopf“-Affäre um Habeck eine Rolle spielte.

Anlass für Faesers jüngsten Strafantrag gegen Bendels ist ein sogenanntes Meme, das der Deutschland-Kurier am 28. Februar 2024 veröffentlicht hatte. In dem nach Auffassung des Deutschland-Kuriers durch die Meinungs- und Pressefreiheit eindeutig gedeckten Beitrag wurde indirekt Bezug genommen auf ein Foto, welches auf dem Twitter-Account (jetzt X) des Bundesinnenministeriums veröffentlicht wurde. Dieses zeigte Faeser, wie sie ein ca. Din-A3-großes Banner mit der Aufschrift „WE REMEMBER“ hält.

„Ich hasse die Meinungsfreiheit!“

In einer Bildmontage ersetzte der Deutschland-Kurier das Faeser-Plakat durch die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“. Dieser rund 13.200 mal aufgerufene Post spielte nach Darstellung der DK-Redaktion auf die Rolle Faesers „bei der systematischen Aushöhlung von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) an, Stichwort u.a. ‚Delegitimierung des Staates‘.“

Aufgrund dieser DK-Fotocollage unterzeichnete die Innenministerin Ende Mai einen Strafantrag gegen DK-Chefredakteur David Bendels.

Anfang November erließ das durch die „Schwachkopf“-Affäre um den Bundeswirtschaftsminister und „Grünen“-Kanzlerkandidaten Robert Habeck bundesweit bekannt gewordene Amtsgericht Bamberg, in dessen Einzugsbereich auch Bendels seinen privaten Wohnsitz hat, Strafbefehl in der unglaublichen Höhe von 210 Tagessätzen allein in Bezug auf diesen Vorgang.

Bendels:

Faeser ist eine reale Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit

Bendels erklärte dazu:

„Dieser Strafbefehl ist wie ein weiterer zuvor schon auf Betreiben Faesers ergangener Strafbefehl absurd und nicht nachvollziehbar.“

Der DK-Chefredakteur kündigte an:

„Der Deutschland-Kurier wird dagegen mit allen juristischen Mitteln vorgehen. Die Strafanzeigen, bei denen es um insgesamt drei voneinander getrennte Vorgänge geht, sind ungeheuerlich und ein neuer Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit durch die Bundesinnenministerin.“

Mit Blick darauf, dass die Bundesinnenministerin qua Amt auch Hüterin des Grundgesetzes ist, unterstrich Bendels:

„Die ‚Verfassungsministerin‘ Faeser ist eine reale Gefahr für die verfassungsrechtlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit!“

Bendels dazu:

„Die grotesken vom einschlägig bekannten Amtsgericht Bamberg erlassenen Strafbefehle deutlich: Einige der weisungsgebundenen und politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaften forcieren derzeit in vorauseilendem Gehorsam ihre Willküraktionen gegen missliebige Medien.“

 Mit Befremden erklärte der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers weiter:

„Die von der Verfassung garantierte Presse- und Meinungsfreiheit wird mit fast schon totalitärer Rechtsbeugung de facto immer weiter ausgehöhlt!“

Darum geht’s in den anderen Fällen. Unter Berücksichtigung eines weiteren Strafantrags, den Faeser bezüglich der Berichterstattung des Deutschland-Kuriers gestellt hatte, summieren sich die nunmehr zwei Strafbefehle auf insgesamt 480 Tagessätze.

Unter anderem ging es dabei um einen vom Deutschland-Kurier geteilten Tweet des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah zum Messer-Amoklauf eines Syrers, der im Juni 2023 im französischen Annecy zwei Erwachsene und vier Kinder auf einem Spielplatz lebensgefährlich verletzt hatte; außerdem störte die Bundesinnenministerin ein Kommentar im August 2023 unter der Überschrift „Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt!“. Seinerzeit war der damalige Vorsitzende der AfD-Fraktion im Augsburger Stadtparlament von unbekannten Tätern brutal zusammengeschlagen worden, nachdem die sogenannte „Antifa“ vor den Landtagswahlen in Hessen und Bayern zu Gewaltaktionen gegen die AfD aufgerufen hatte.

Auch die diesbezüglichen Anzeigen entbehren nach den Worten von Bendels „jeglicher Grundlage“.

Bendels betonte:

„Die hier in Rede stehenden Beiträge sind eindeutig durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.“

***

 Presseinformationen über den DK-Chefredakteur David Bendels:

 David Bendels (Jahrgang 1985) ist seit 2017 Herausgeber und Chefredakteur des national-konservativen Online-Magazins Deutschland-Kurier.



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