Urteil verlangt nun auch Offenlegung von Protokollen des „Corona-Expertenrates“

Ein erneuter Paukenschlag im Streit um geschwärzte Corona-Protokolle.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Bundeskanzleramt dazu verurteilt, bislang geschwärzte und damit geheim gehaltene Passagen aus den Protokollen auch des Corona-Expertenrates freizugeben.

Aussagen zur Wirksamkeit des „Impfstoffes“ sind relevant

Betroffen von der „Zwangsveröffentlichung“ sind die Passagen, in denen es um Aussagen zur Wirksamkeit von „Corona-Impfstoffen“ geht. Geklagt hatte hierzu der Arzt Christian Haffner. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Berliner Zeitung berichteten über diese neuesten Entwicklungen.

Die Anwälte des Bundeskanzleramtes hatten argumentiert, dass eine Freigabe der bis dahin noch geschwärzten Passagen in Zusammenhang mit den „Corona-Impfstoffen“ negative Folgen auch in Bezug auf mögliche kommende Pandemien haben könne, weil es eine in der Zukunft womöglich erneut notwendige Impfstoffbeschaffung erschweren könne, wie auch die schwäbische.de berichtet hatte.

Diese Argumentation überzeugte den zuständigen Richter James Bews nicht. In seiner schriftlichen Urteilsbegründung heißt es, diese Befürchtung sei „fernliegend”. Weiter schreibt der Richter, die Argumentation entbehre „greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine zukünftige Pandemie, in der eine Marktteilnahme der Bundesrepublik als zentrale Impfstoff- und Medikamentenbeschafferin erforderlich wäre”.

„Infos aus chinesischem Bereich des „Covid-19 Ursprungs“

Nicht entschwärzt werden müssen dem aktuellem Urteil zu Folge, jene Passagen, in denen es um China geht. Hier hatte das Bundeskanzleramt argumentiert, dass das Bekanntwerden der geheim gehaltenen Informationen etwa zu einer „Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie” und auch zur „Bewertung von Informationen aus dem chinesischen Bereich über den Ursprung von Covid-19″, die Beziehung zwischen Deutschland und China belasten und zu außenpolitischen Verwerfungen führen könne.

Hierzu erklärtet Richter Bews, „die Einschätzung der Beklagten (Bundesregierung), die Offenlegung der begehrten Informationen könne nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zur Volksrepublik China haben, ist  gemessen an den engen Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung, nicht zu beanstanden. Sie ist plausibel und nachvollziehbar.”

Der dritte Punkt betrifft die Offenlegung der Namen der Experten in Zusammenhang mit deren getätigten Aussagen. Kläger Haffner will erreichen, dass die Namen entschwärzt werden, damit nachvollziehbar ist, welche Aussage von welchem Experten stammt. Dann aber, so die Anwälte der Regierung, bestünde eine „Gefahr für Leib und Leben” der einzelnen Mitglieder des Corona-Expertenrates. Diese Argumentation überzeugte den Richter ebenfalls nicht.

Experten nicht in Gefahr

In dem Urteil heißt es weiter, „das Vorbringen der Beklagten, einzelne umgesetzte oder diskutierte Corona-Maßnahmen der Bundesregierung würden noch heute sehr kontrovers sowie emotional und politisch stark aufgeladen diskutiert und es bestehe eine erhebliche Gewaltbereitschaft in Teilen der Reichsbürger- und Querdenkerszene, ist zu abstrakt und weist keinen Bezug zu den streitbefangenen Informationen auf.”

Zudem fehle es „an einer Verknüpfung der, von der Beklagten benannten „Aufreger-Themen“ und den geschwärzten Passagen. Für das Gericht ist daher nicht nachvollziehbar, dass gerade die in den Protokollen enthaltenen Aussagen der ExpertInnen und Gäste derartige Themen bzw. Maßnahmen betreffen”.

Ob die Namen freigegeben werden müssen oder nicht, wurde allerdings noch nicht entschieden. Der Grund dafür ist, das Bundeskanzleramt hat die Experten bislang nicht gefragt, ob sie überhaupt auf der Schwärzung ihrer Namen bestehen würden. Das soll nun auf Weisung des Gerichts nachgeholt werden, erst dann wird über den weiteren Umgang mit den Schwärzungen der entsprechenden Passagen entschieden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass jene Experten ihre Zustimmung zur Entschwärzung ihrer Namen geben geht wohl allerdings „gegen Null“.

Arzt will in punkto „China“ weiter klagen

Der klagende Arzt Christian Haffner erklärte dazu gegenüber der schwäbischen.de, „das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist weitgehend unseren Forderung nach Aufhebung der Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrates gefolgt. Dennoch werde ich mich damit nicht zufrieden geben, da aus meiner Sicht auch wichtig ist, wer die Gäste waren, die gehört wurden und auch die Passage über den Ursprung des Corona-Virus und über die Einschätzung zu China sind von öffentlichem Interesse.” Haffner weiter. „daher werden wir voraussichtlich in die nächste Instanz gehen.”

Auch das Bundeskanzleramt hat jedoch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Ob die Anwälte der Bundesregierung das machen werden, blieb zunächst unklar.



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