Lange wurde um das Heizungsgesetz gestritten, inzwischen ist es beschlossene Sache. Ab diesem Dienstag können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern – also Vermieter – und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten.
Umstrittenes Heizungsgesetz: Neue Förderrunde beginnt - bisher 27.000 Anträge
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