„Teilgeständnis“ des BfV zu Insiderinfo-Datenweitergabe des „Potsdamer-Geheimtreffens“ an Presse

Zu Jahresbeginn hatte der Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang noch erklärt, dass es ausgeschlossen sei, dass man Informationen zum Potsdamer „Geheimtreffen“ an die Presse weitergeben würde.

Vor Gericht jedoch kommt nun die Kehrtwende, die Weitergabe wird nun nicht mehr ausgeschlossen.

„Geständnis“ der Info-Weitergabe an Presse

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), schließt nun nicht mehr aus, dass seine Behörde Pressevertretern Informationen über das sogenannte „Geheimtreffen“ in Potsdam zur Verfügung gestellt hatte. Dies geht aus den Auskünften hervor, die das BfV aufgrund einer Klage des Tagesspiegels vor dem Verwaltungsgericht in Köln, erteilen musste. Die Informationen legen überdies nahe, dass der Verfassungsschutz im Vorfeld von dem Treffen in Potsdam wusste, wie auch Apollo News berichtet hatte.

Die Information sind alleine deshalb schon brisant, da die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zu Jahresbeginn noch behauptet hatte, dass gegenüber Journalisten „keine Informationen bekannt gegeben“ worden wären. Hintergrund der kleinen Anfrage war insbesondere ein vertrauliches Treffen des Verfassungsschutzes mit Presse-Vertretern zwei Wochen vor der diesbezüglichen Correctiv-Veröffentlichung. An diesem „Presse-Treffen“ soll damals auch Haldenwang teilgenommen haben. Damals erklärte dazu der Verfassungsschutz, „da Hintergrundgespräche vom BfV grundsätzlich nicht protokolliert werden, können zu inhaltlichen Details keine Angaben gemacht werden.“ Vor Gericht sieht nun offenbar die Sache wohl ganz anders aus.

Vage Informationen vor Gericht preisgegeben

Der Verfassungsschutz verweigerte laut Tagesspiegel zunächst auch vor Gericht die entsprechenden Auskünfte, mit dem Argument der Vertraulichkeit als „Existenzgrundlage“ der Journalistenrunde. Schließlich gab die Behörde aber doch einige vage Informationen preis und muss nun die Verfahrenskosten tragen.

Haldenwang sowie weitere Mitarbeiter der Behörde, die an dem Gespräch beteiligt waren, sollen dafür gesondert befragt worden sein. Am Ende hieß es, dass die Unterredung mit Journalisten nicht protokolliert werden würden und man die Inhalte deshalb „nicht vollständig“ rekonstruieren könne.

Haldenwang gab jedoch zu, es sei möglich, dass man „abstrakt“ über seine bisherigen Erkenntnisse berichtet habe. Das Treffen könne „Gegenstand von abstrakt formulierten Fragen“ der Pressevertreter gewesen sein. „Derartige Fragen wären, soweit sie überhaupt gestellt wurden, allenfalls möglichst abstrakt gehalten beantwortet worden“, so der Verfassungsschutz weiter. Ausgeschlossen sei allerdings, dass „Details“ an die anwesenden Journalisten weitergegeben wurden.

Correctiv hatte Teile der „Geheimplan-Recherche“ revidiert

Anfang des Jahres veröffentlichte bekanntlich die Plattform Correctiv eine groß angelegte Recherche mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. In einem Hotel in Potsdam hätte die AfD demnach angeblich einen „Geheimplan“ zur „Remigration“ von Ausländern sowie Deutschen mit Migrationshintergrund ausgearbeitet. Es  wurden dabei sogar Vergleiche zur Wannsee-Konferenz gezogen. Diese „Recherche“ führte schließlich zu Massenprotesten gegen Rechts und gegen die AfD.

Inzwischen musste Correctiv allerdings deutlich zurückrudern und entscheidende Teile der sogenannten „Geheimplan-Recherche“ revidieren. Der Anwalt des „Medienhauses“ musste etwa eingestehen, dass bei dem Treffen im Landhaus Adlon „nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen“ wurde. Gerichtlich wurde zudem geurteilt, dass Correctiv Falschbehauptungen über den Juristen Ulrich Vosgerau getroffen hatte. Dieses Urteil erklärte Correctiv nichts desto trotz erwartungsgemäß zu einem großen Erfolg.

Correctiv-Chef Schraven erklärte dazu in einem Interview mit der FAZ, „der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden“.

Dem allerdings widerspricht die Justiz ausdrücklich. Das Landgericht gab hierzu eigens eine Pressemitteilung heraus. Darin hieß es, „alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte ‚Remigration‘ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde“ seien nicht Gegenstand des Urteils gewesen.

Schraven wurden entsprechende Äußerungen inzwischen untersagt.



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