Seit Maas-Zensur-Gesetz werden vermehrt virtuelle Beleidigungen gelöscht oder verfolgt. WELCHE Beleidigung Sie WAS kosten kann, erfahren Sie hier.
Unterschied: Schwere und leichte Beleidigung
Frage: Was ist eigentlich eine Beleidigung?
Antwort: Wenn Sie jemanden vorsätzlich durch Gesten oder Äußerungen herabwürdigen und in seiner Ehre verletzen, kann dies den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen.
Und das kann unter Umständen ganz schön teuer werden!
Im Fall einer Verurteilung werden Sie in der Regel mit Geldstrafen in Tagessätzen bestraft.
Sprich: 30 Tagessätze entsprechen einem Monatsgehalt – NETTO!
Es können aber auch ein bis zu zwei Jahre Gefängnis drohen, dann nämlich, wenn Sie den Straftatbestand einer SCHWEREN Beleidigung mittels TÄTLICHKEIT erfüllen.
Die Tätlichkeit kann beispielsweise eine Ohrfeige sein.
Ein LEICHTER Fall von Beleidigungen sind jene, im Konjunktiv, wie zum Beispiel »Ich würde Sie jetzt gerne als Idiot bezeichnen!». Doch auch diese sind strafbar.
Was kostet was?
Interessant dürfte für Sie sein, WAS Sie WELCHE Art der Beleidigung kosten kann. Doch dazu muss ich Ihnen sagen, dass es keinen Bußgeldkatalog gibt, da die Richter je nach Fall entscheiden (z. B. auch, ob man betrunken war, schon vorbestraft ist, etc.).
Es hängt also von den Tatumständen ab, dazu zählen unter anderem der Zusammenhang der Geschehnisse und auch der Tonfall.
Für Beleidigungen gibt es also keinen Bußgeldkatalog.
Tabelle für Beleidigungsstrafen
Bußgeldorg. hat jedoch eine Übersicht aus vorangegangen Urteilen erstellt, aus der Sie ersehen, was konkrete Beleidigungen kosten können. Diese wurden allerdings nicht virtuell, sondern im täglichen Leben (z. B. im Straßenverkehr begangen).
Doch die Aufzählung ist ein guter Maßstab, was Ihnen blühen kann.
Verbale Beleidigung:
»Bekloppter»: 250 EUR
»Leck mich!»: 300 EUR
»Dumme Kuh»: 300 EUR
»Witzbold»: 300 EUR
»Blödes Schwein»: 500 EUR
»Bei dir piept’s wohl! »: 750 EUR
»Wichser»: 1.000 EUR
»Trottel»: 1.000 EUR
»Arschloch»: 1.500 EUR
»Idiot»: 1.500 EUR
»Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen! »: 1.600 EUR
»Schlampe»: 1.900 EUR
»Miststück»: 2.500 EUR
»Alte Sau»: 2.500 EUR
Beleidigende Gesten:
Zunge herausstrecken: 300 EUR
Vogel zeigen: 750 EUR
Scheibenwischer-Geste: 1.000 EUR
Stinkefinger: 4.000 EUR
Beleidigungen gegenüber Polizisten:
Zunge herausstrecken: 300 EUR
Vogel zeigen: 1.000 EUR
Bullenschwein: 1.000 EUR
Trottel: 1.500 EUR
Schwein: 2.000 EUR
Quelle: bußgeld.org
Diese 8 Worte dürfen Sie nicht sagen, sonst sind Sie rechts!
Vorsicht: Zeigen Sie den Mittelfinger einer Überwachungskamera oder einem Blitzer, gilt dies – laut StGB – ebenfalls als Beleidigung, da die Geste sich gegen den Polizisten vor dem Monitor richtet!
Passen Sie also auf, was Sie sagen, tun oder schreiben, denn ein wortreicher Streit kann Sie schnell um Tausende Euro ärmer machen.
Wenn Sie virtuell beleidigen, hat ihr Gegenüber es sogar schriftlich, wenn er einen Screenshot macht – also aufpassen!
Vergessen Sie Bitcoins!
Vermögensstudie – Vermögen retten:
„Wie Sie jetzt Ihr Vermögen in Sicherheit bringen“ – von Dr. Michael Grandt!
Sichern Sie sich jetzt den exklusiven Geheimreport. Nur so können Sie sich jetzt noch vor der Krisensituation in Europa retten!
Lust auf mehr Hintergründe? – Dann holen Sie sich meinen GRATIS-Newsletter!
Quellen:
bussgeld.org/pkw/beleidigung/
Foto: Pixabay.com (Symbolbild)
Der Beitrag Soviel kostet Sie eine Beleidigung! erschien zuerst auf Dr. h.c. Michael Grandt - Publizist.
Meist kommentiert