Schön­bohm gewinnt gegen ZDF, Filmfördergesetz, Peinlich für CNN

1. Schön­bohm gewinnt gegen das ZDF
(lto.de)
Der ehemalige Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, hat sich juristisch gegen einige Aussagen in Jan Böhmermanns “ZDF Magazin Royale” gewehrt und größtenteils Recht bekommen. Das Gericht habe entschieden, dass vier von fünf angegriffenen Aussagen unwahre Tatsachenbehauptungen seien, die Schönbohms Persönlichkeitsrechte verletzten. Deren Verbreitung müsse unterlassen werden. Eine Geldentschädigung sei jedoch abgelehnt worden, da dies als “ultima ratio” gelte und Schönbohm alternative rechtliche Möglichkeiten nicht frühzeitig ausgeschöpft habe.

2. Bundestag beschließt FFG-Reform, Förderquote wird erhöht
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Uwe Mantel berichtet bei “DWDL” über die Verabschiedung der Reform des Filmfördergesetzes im Bundestag. Trotz der Konflikte innerhalb der ehemaligen Ampelkoalition hätten SPD, Grüne und FDP die Reform durchgesetzt, wobei wesentliche Teile wie ein Diversitätsbeirat oder ökologische Vorgaben gestrichen worden seien, um die Zustimmung der FDP zu sichern. Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, habe zudem eine Erhöhung der Förderquote auf 30 Prozent ab Februar 2025 angekündigt. Dies werde von Branchenvertretern wie Björn Böhning als Signal für eine wettbewerbsfähigere deutsche Filmbranche gefeiert.

3. Peinlicher Glaubwürdigkeitsverlust für CNN
(taz.de, Bernd Pickert)
Bernd Pickert berichtet über eine peinliche Panne bei einer Reportage des US-Senders CNN in Syrien, in der ein vermeintlich befreiter Zivilist fälschlicherweise als Opfer des Assad-Regimes dargestellt werde. CNN-Reporterin Clarissa Ward begleite die Befreiung auf emotionale Weise. Recherchen der Organisation Verify-Sy hätten allerdings ergeben, dass es sich bei dem Mann in Wirklichkeit um einen wegen Korruption inhaftierten Geheimdienstoffizier handele. CNN habe die Falschmeldung zwar inzwischen bestätigt, der Vorfall habe aber die Glaubwürdigkeit des Senders und der mehrfach ausgezeichneten Clarissa Ward erheblich beschädigt.

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4. ARD und ZDF halten nach Kritik an Konzept für TV-Duelle fest
(zeit.de)
ARD und ZDF verteidigen ihr Konzept für die geplanten TV-Duelle der Kanzlerkandidaten und -kandidatinnen und verweisen auf ihre journalistische Verantwortung sowie auf das Prinzip der “abgestuften Chancengleichheit”. Nach Robert Habecks (Grüne) Absage hätten andere Politikerinnen und Politiker wie Christian Lindner (FDP) und Sahra Wagenknecht (BSW) ihr Interesse bekundet, Habecks Platz im Duell mit Alice Weidel (AfD) zu übernehmen.
Weiterer Lesehinweis: ARD und ZDF haben inzwischen weitere TV-Pläne zum Bundestagswahlkampf veröffentlicht. Nun soll es auch Sendungen geben, in denen alle vier Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von SPD, CDU/CSU, Grünen und AfD aufeinandertreffen. (spiegel.de)

5. Hubert Burda übergibt Geschäfte an seine Kinder
(tagesspiegel.de)
Hubert Burda, unter anderem Verleger von “Bunte” und “Focus”, übergebe seine unternehmerische Verantwortung zum 1. Februar 2025 an seine Kinder Elisabeth Burda Furtwängler und Jacob Burda. Beide hätten bereits seit 2017 im Verwaltungsrat des Familienunternehmens mitgewirkt und seien nun bereit, den Verlag in der vierten Generation fortzuführen. Hubert Burda, der kurz vor seinem 85. Geburtstag steht, bleibe Ehrenvorsitzender der Holding.

6. Moderator:innen leiden unter schweren psychischen Erkrankungen
(netzpolitik.org, Ingo Dachwitz)
Ingo Dachwitz berichtet bei netzpolitik.org über ein Gerichtsverfahren in Kenia, in dem mehr als 140 ehemalige Content-Moderatorinnen und -Moderatoren den Meta-Konzern und die Outsourcing-Firma Sama wegen psychischer Schäden verklagen. Die Klägerinnen und Kläger, die für Facebook verstörende Inhalte wie Gewalt oder Tierquälerei moderiert hätten, würfen den Unternehmen unzureichenden Schutz, schlechte Arbeitsbedingungen und psychologische Folgeschäden vor. Nachdem eine außergerichtliche Einigung gescheitert sei, habe ein kenianisches Gericht im September dieses Jahres klargestellt, dass Meta als Auftraggeber für die Arbeitsstandards mitverantwortlich sei, und damit den Weg für den Prozess geebnet.

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