Neue deutsche Justiz-Realität – eine zeitgeistige Doppelmoral hält Einzug

Eine sächsische Ärztin wurde bekanntlich wegen des „falschen Ausstellens“ von Corona-Attesten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Eben genau derselbe Richter hatte im März des Jahres einen mehrfachen Sexualstraftäter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mehrfach-Sexualtäter ist somit nun auf freiem Fuß.

Über die „zeitgeistige“ Doppelmoral eines Dresdner Richters

Dr. Bianca Witzschel wurde am Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, während ein Sexualstraftäter nach einem Urteil an eben diesem Gericht wieder auf freiem Fuß ist.

Der vorsitzende Richter am Landesgericht Dresden, Jürgen Scheuring, verurteilte am 17. Juni eine Ärztin, die „irreguläre Corona-Atteste“ ausstellte, wegen Betrugs zu fast drei Jahren Haft. Im völligen Kontrast dazu bedachte der Richter einen dreifachen Vergewaltiger im März des Jahres nur mit der Mindeststrafe und setzte diese zur Bewährung aus. Während die Ärztin, die niemandem körperlich schaden wollte, ins Gefängnis muss, bleibt der Sexualstraftäter auf freiem Fuß, obwohl sein Opfer dermaßen traumatisiert wurde, dass die 45-jährige Frau nicht einmal verhandlungsfähig war. Urteile dieser Art sind im „besten Deutschland aller Zeiten“ allerdings erschütternder Weise bereits zur „Normalität“ geworden.

Vergewaltigungsopfer nicht verhandlungsfähig

Der Angeklagte soll eine Mitarbeiterin seiner Kanzlei jahrelang misshandelt und zudem dreifach vergewaltigt haben. Im Strafgesetzbuch ist dafür unter Paragraf 177 Absatz 6 eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen. Eben jenes Strafmaß veranlasste Richter Scheuring. In Deutschland können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden, so geschehen auch in diesem Fall. Der Missbrauchstäter ist nach siebenmonatiger Untersuchungshaft seit März nun wieder auf freiem Fuß, wie auch apollo news berichtete.

Anders erging es Dr.  Witzschel. Die Hausärztin soll zwischen 2021 und 2022 über 1.000 gefälschte Corona-Atteste ausgestellt haben, die vom Tragen einer Maske und dem Impf- sowie Testnachweis befreiten. Damit soll sie 47.000 Euro erwirtschaftet haben. Für erwerbsmäßigen Betrug sieht das Strafgesetzbuch unter Paragraf 263 Absatz 3 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahre vor.

Zur Last gelegt wurde der Ärztin außerdem der illegale Besitz eines Elektroschockers. Der Richter verurteilte Dr. Witzschel deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Strafmaß kann somit nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und befindet sich auch weit über dem Mindeststrafmaß.

Richter Scheuring begründete dies mit der unsicheren Lage in der Pandemie, das Gesundheitssystem sei stark strapaziert gewesen und es habe während dieser Zeit viele Todesfälle gegeben. „Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts“, erläuterte Scheuring.

Damit machte er deutlich, dass das Vorgehen von Dr. Witzschel in den Augen des vorsitzenden Richters gefährlich gewesen wäre, auch, wenn das in Bezug auf den Straftatbestand „Betrug“ gar nicht zu beurteilen ist. Zudem hatte die Ärztin keiner einzigen Person direkt geschadet, ganz im Gegensatz zum Sexualstraftäter. Zweifelsfrei misst hier das Landgericht mit zweierlei Maß. Auch die Staatsanwaltschaft nahm Witzschel scharf in die Mangel. Vier Jahre und zehn Monate Haft forderte die Behörde. Der Richter blieb zwar unter diesem Strafmaß, kam dennoch der Forderung nach, die illegal eingenommenen 47.000 Euro gerichtlich einziehen zu lassen und Dr. Witzschel überdies die Approbation zu entziehen. Die Ärztin erhielt ein dreijähriges Berufsverbot.

Enormer Aufwand bei Verhandlungsvorbereitung

Bereits im Vorfeld der Verhandlungen hatten die Ermittler einen enormen Aufwand betrieben, um den „Betrug“ der Ärztin aufzuklären. Zahlreiche Hausdurchsuchen wurden durchgeführt, vor allem in Bayern durchkämmte die Polizei 140 Privatwohnungen. Insgesamt habe man 174 unrichtige Atteste sicherstellen können. 360 Polizisten waren im Rahmen der Hausdurchsuchungen im Einsatz, zweifellos eine verhältnismäßig hohe Zahl.

Fraglos ergibt sich daraus wohl der Eindruck, durch Witzschels Fall sollte auch ein politisches Exempel statuiert werden. Bevor es überhaupt zum Prozess gegen die 67-Jährige kam, musste die Frau neun Monate in Untersuchungshaft verbringen. Am 14. November 2023 wurde dann der erste Verhandlungstag eröffnet, Dr.  Witzschel, in Handschellen gelegt, von mehreren Sicherheitsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Die Verhandlung fand außerdem nicht wie üblich im Landgericht statt, sondern im Prozessgebäude neben der JVA Dresden am Hammerweg.

Hier wurden unter anderem Mitglieder des Remmo-Clans, die Ende 2019 einen Millionenwert bei einem Einbruch in das Dresdner Grüne Gewölbe erbeuteten, oder die Linksextremistin Lina E., die brutale Überfälle auf mutmaßliche rechte Akteure vorbereitet haben soll, verurteilt. Dr. Witzschel wird hier mit einer Auswahl der bekanntesten deutschen Verbrecher unserer Zeit somit exemplarisch auf eine Stufe gestellt.

Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen: 
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung/



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