Mit zweierlei Maß: „AfDler ohrfeigen!“ ist lt. Staatsanwaltschaft zulässige Meinungsäußerung

Die Staatsanwaltschaft Köln hat sämtliche Strafanzeigen gegen den Ehrenpräsidenten von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer zurückgewiesen. Er hatte dazu aufgefordert, AfDler zu ohrfeigen, ihnen die Türen einzutreten und ihnen ins Gesicht zu kotzen. Das sei eine zulässige Meinungsäußerung, ebenso die Bezeichnung als „Nazis“.

Von DAVID BERGER | Zum Hintergrund: In einem Interview im Februar 24 mit dem Sender RTL verlor Peter Fischer, Ehrenpräsident des Fußballclubs Eintracht Frankfurt, komplett die Contenance und kannte keine roten Linien mehr. Mit hochrotem Kopf rief er statt zur inhaltlichen Auseinandersetzung zur Gewalt gegen die AfD-Anhänger auf:

Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt denen Ohrfeigen. Kotzt ihnen ins Gesicht! … Das ist mir scheißegal!

„Nazis“ sollen in Luft explodieren“

Wer der AfD zustimme sei ein „Nazi“, denn:

Jeder Vierte oder jeder Fünfte auf der Straße ist ein Nazi!

schloss er daraus.

Aber man sei fest entschlossen die Partei „in die Knie zwingen“. Ihre Wähler würden „in der Luft explodieren, wo auch immer“, sodass es sie bald nicht mehr geben werde.

Mit solch hasserfülltem Zorn fühlte sich der 67-Jährige auf den damals von der Regierung im Anschluss an die Falschnachrichten vom „Potsdamer Geheimtreffen“ initiierten Anti–Rechts Demos gerade richtig, bietet sich gar als Redner an:

„Es gibt Tausende Demonstrationen, wo Millionen gute Bürger und Demokraten, intelligente Menschen, auf der Straße sind. Da heißt es auch immer, dass ich sprechen soll. Das ging in den letzten Wochen nicht, aber es kommen jetzt zwei oder drei Termine, da werde ich auf der Gasse sein.“

Dieser Beitrag erschien zuerst auf PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.



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