Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München II (Schwurgericht) hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München gegen den russischen Staatsangehörigen Juri J. wegen des Verdachts des Mordes in zwei Fällen zur Hauptverhandlung zugelassen. Das ergibt sich aus einer am Mittwoch veröffentlichten Presseerklärung der bayerischen Justiz.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem Angeklagten vor, im bayerischen Ort Murnau im April dieses Jahres zwei kriegsversehrte ukrainische Soldaten nach einem Streit getötet zu haben. Dabei geht die Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte überraschend vorgegangen sei und den Geschädigten aufgrund ihrer Nationalität das Lebensrecht abgesprochen habe.
Der Täter und beide Tatopfer sollen zum Tatzeitpunkt stark angetrunken gewesen sein. Zeugenaussagen zufolge hatten sie auch in der Vergangenheit mehrmals zusammen Alkohol konsumiert. Der 57 Jahre alte Angeklagte lebt laut Presseberichten seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland und soll "polizeibekannt" sein. Die beiden Ukrainer – 36 und 23 Jahre alte Soldaten der ukrainischen Armee – waren zur Behandlung von Verwundungen, jeweils am Arm, in Deutschland. In Murnau hielten sie sich zum Tatzeitpunkt bereits mehrere Monate in einer Rehabilitationsklinik auf.
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass es zu einem Streit über den Ukraine-Krieg gekommen sei und der Angeklagte sich "in seinem übersteigerten Nationalstolz" getroffen gefühlt habe. Er sei daraufhin nach Hause gegangen, habe dort ein Messer ergriffen, und habe nach seiner Rückkehr zum Ort des gemeinsamen Trinkens vor einem Supermarkt beide Ukrainer nacheinander erstochen. Warum es gerade an diesem Tag zu dem politischen Streit gekommen ist, wenn die drei Männer sich offensichtlich bereits länger kannten und offenbar engen Umgang pflegten, bleibt vorerst unklar.
Die Hauptverhandlung soll am 10. Februar 2025 starten, zunächst sind sieben Termine angesetzt.
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