KI-Verordnung mit gewollten Lücken

Kritiker monieren, die in der vergangenen Woche verabschiedete KI-Verordnung der EU lasse Konzernen und Repressionsapparaten große Schlupflöcher, erlaube ortsbezogenes „Protective Policing“ und KI-gesteuerte Echtzeitüberwachung.

Scharfe Kritik begleitet die Verabschiedung der neuen KI-Verordnung der Europäischen Union. Das Gesetzespaket ist vergangene Woche vom Rat der EU endgültig abgesegnet worden. Vorausgegangen waren jahrelange intensive Verhandlungen, bei denen nicht zuletzt IT-Riesen wie Google oder Microsoft ihre Interessen durchzusetzen suchten; Beobachter monierten eine der „größten Lobbyschlachten“ in der Geschichte der EU. Entgegen der Behauptung, Brüssel habe sich vor allem um den Schutz der Bürger bemüht, sicherten die Mitgliedstaaten ihren Repressionsapparaten recht ausgedehnte Möglichkeiten zur Nutzung von KI, vor allem zu Zwecken der Strafverfolgung oder der Flüchtlingsabwehr. So darf etwa ortsbezogenes „Predictive Policing“ weiter betrieben werden, obwohl es Kritikern zufolge vor allem dazu führt, Stadtteile und Regionen, in denen finanzschwache Minderheiten leben, verschärfter Überwachung und Kontolle zu unterwerfen. Sogar KI-gesteuerte Überwachung in Echtzeit darf bei bloßer Annahme einer Gefahrenlage genehmigt und praktiziert werden. Kritiker urteilen, vor allem Deutschland und Frankreich hätten diverse Schlupflöcher und Leerstellen in der Regulierung durchgesetzt.

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