Jurist: NATO-Hauptquartier in Rostock verletzt Völkerrecht eklatant – Moskau zitiert deutschen Botschafter ins Außenministerium

Der NATO-Stützpunkt in Rostock widerspricht Inhalt und Sinn des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ zwischen den beiden deutschen Staaten und den Alliierten. Rechtsanwalt Hans Bauer bewertet den speziellen Auftrag des neuen NATO-Stützpunkts und die damit einhergehende Völkerrichtsverletzung.

(Titelbild: Als EU-Abgeordneter war er ein exponierter Russlandhasser, nun muss er in Moskau regelmäßig Protestschreiben des russischen Außenministeriums abholen: Alexander Graf Lambsdorff, hier am 04. März 2024)

Von Rechtsanwalt Hans Bauer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.

Erklärung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.
NATO-Hauptquartier in Rostock – Verletzung des Völkerrechts

Die Einweihung eines maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO am 21. Oktober in Rostock ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Mit ihr wird insbesondere der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frank­reich, Großbritannien, UdSSR und USA verletzt, in dem unter anderem die Stationierung und Verlegung aus­ländischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR nach Abzug der sowjetischen Streitkräfte gere­gelt ist.

Artikel 5 (3) des Vertrages bestimmt: „Ausländische Streitkräfte … werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“

Welche Bedeutung dieses Hauptquartier, das „CTFB“ (Commander Task Force Baltic), für die mul­tilaterale Kooperation der NATO hat, machte Verteidigungsminister Boris Pistorius bei der Einwei­hung klar. Es gehe um die Verantwortung Deutschlands als „globale Handlungs- und Seenation“ an der Ostfront der NATO. Durch ständige Lageinformationen soll die Ostfront gegen den Feind Russland gesichert werden.

Auch Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, begrüßte die Einrichtung des Hauptquartiers in der Hansestadt Rostock. Proteste aus der Bevölkerung gegen die Stationierung der NATO sind ihnen egal. (Bruch des 2+4-Vertrages: „Deutschland stellt seine eigene Staatlichkeit in Frage“)

Mit Wortklaubereien und irreführenden Behauptungen versuchen die Kriegspolitiker, gestützt von ihren Experten, Diensten und abhängigen Medien, der Öffentlichkeit weiszumachen, es handele sich nicht um Völ­kerrechtsbruch. Das NATO-Hauptquartier sei lediglich eine nationale Einrichtung.

Die Fakten be­weisen allerdings das Gegenteil. Die militärische Aufgabenstellung besteht in der Überwachung des Ostseeraums und in der Über­nahme von Führungsverantwortung im Rahmen der NATO. Die Beteiligung von elf weiteren Staaten an dieser Einrichtung, u.a. von Polen und Schweden, bekräftigt ebenfalls zweifelsfrei den NATO-Charakter.

Es widerspricht Sinn und Inhalt des Zwei-plus-Vier-Vertrages, wenn das Verbot von „ausländischen Streitkräften“ auf dem Territorium der DDR nicht selbstverständlich auch auf die Kommandostellen zutreffen sollte, die für die NATO handeln und Kriege für internationale Streitkräfte planen, vorbereiten und auch führen sollen.

Was der Öffentlichkeit hier zugemutet wird, ist an Dreistigkeit, Dummheit und Manipulation nicht zu überbieten.

Zu Recht hat die russische Seite gegen diesen Bruch des Völkerrechts sofort protestiert. Mit der Einrichtung dieser NATO-Führungsstelle auf dem Territorium der DDR erreicht die Miss­achtung des Völkerrechts durch die deutsche Regierung eine weitere Eskalation.

Von der Beteili­gung an der NATO-Osterweiterung über die Nutzung ostdeutschen Territoriums für den Transport von NATO-Truppen bis zum jetzigen Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrages hat der deutsche Staat be­wiesen, was er vom internationalen Recht und dem Friedensgebot im eigenen Grundgesetz hält.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt als einer der wichtigsten Verträge nach Beendigung des 2. Welt­krieges. Ungeachtet seiner unterschiedlichen politischen Bewertung war er Voraussetzung für den „Einigungsvertrag“ und als Friedensregelung gedacht.

Geist und Buchstabe des Zwei-plus-Vier-Vertrages sind mit einem NATO-Hauptquartier in Rostock, „einem der wichtigsten NATO-Stützpunkte im Ostseeraum“ (Ostseezeitung), unvereinbar. Gegen Deutschland als „zentrale Drehscheibe für die Allianz“ (Bundeskanzler Scholz) zur Kriegsführung und besonders – entgegen internationalen Abkommen – die schrittweise Einbeziehung des DDR-Territoriums in NATO-Kriegsvorbereitungen und Feindschaft gegen andere Staaten und Völker ist unser aller Protest notwendig.

Wir solidarisieren uns mit allen Bürgerinnen und Bürgern, die gegen diesen friedensfeindlichen NATO-Stützpunkt Widerstand leisten.

Vorstand der GRH, Berlin, am 31. Oktober 2024

Die Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V. setzt sich gemäß ihrer Selbstdarstellung gegen politische Strafverfolgung und Kriminalisierung von DDR-Bürgern sowie für Rehabilitierung, Gerechtigkeit und Historische Wahrheit ein. Deren Vorstandsvorsitzender, Rechtsanwalt Hans Bauer, war zu DDR-Zeiten letzter stellvertretender Generalstaatsanwalt.

Wegen NATO-Kommando in Rostock: Moskau zitiert deutschen Botschafter ins Außenministerium

Die Errichtung des NATO-Kommandos für die Ostsee in der Hansestadt Rostock werde „nicht ohne eine entsprechende Antwort der russischen Seite“ bleiben. Das teilte Russlands Außenministerium dem aus Protest gegen die neueste Verletzung des Zwei-plus-Vier-Vertrages herbeizitierten deutschen Botschafter mit.

Der deutsche Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, wurde am Dienstag ins russische Außenministerium einbestellt, wo ihm der nachdrückliche Protest Russlands gegen die Einrichtung eines regionalen Hauptquartiers des NATO-Seekommandos in der ostdeutschen Stadt Rostock übermittelt wurde.

Wie das Ministerium bekannt gab, wurde dem Botschafter mitgeteilt, dass dieser Schritt der deutschen Behörden „eine Fortsetzung des Kurses der schleichenden Revision der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs und der Militarisierung des Landes“ sei.

Das Ministerium wies in seinem Protest weiter darauf hin, dass Washington, Brüssel und Berlin sich darüber im Klaren sein müssen, dass die Ausweitung der militärischen Infrastruktur der NATO auf das Gebiet der ehemaligen DDR „äußerst negative Folgen haben wird und nicht ohne eine entsprechende Antwort der russischen Seite bleiben wird“.

Die Errichtung des sogenannten Commander Task Force Baltic auf Basis des Einsatz- und Führungszentrums der deutschen Marine in Rostock wurde vergangene Woche durch einen Bericht der lokalen Ostsee Zeitung publik. Von dort aus sollen künftig alle Einsätze des NATO-Militärs in und über der Ostsee gesteuert werden.

Die russische Seite vertritt die Auffassung, dass dies gegen Bestimmungen des Zwei-plus-Vier-Vertrages aus dem Jahr 1990, der den Weg zur deutschen Einheit öffnete, verstößt.

Der Vertrag verbietet für alle Zeiten die Stationierung ausländischer Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.

In der Berichterstattung der Ostsee Zeitung hieß es noch ausdrücklich, dass „Soldaten aus allen Anrainer-Staaten“ der Ostsee nach Rostock versetzt werden sollen. Nachdem zahlreich auf den möglichen Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag hingewiesen wurde, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums, dass in Rostock nur deutsche Militärdienstleistungen für die anderen Mitgliedstaaten erbracht werden.

Diese lebensfremde Ausrede scheint Moskau nicht überzeugt zu haben.

Manipulative „Faktenchecks“ im ÖRR zum Thema NATO-Stützpunkt in Rostock und Zwei-plus-Vier-Vertrag

Die mediale Darstellung des neuen NATO-Kommandos für die Ostsee in Rostock gestaltet sich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anscheinend weiterhin schwierig. Dem Finanzjournalisten Häring fielen inhaltliche Widersprüche zweier Sender auf. Die Beantwortung seiner Fragen ist erkenntnisreich.

Erneut beschäftigt sich der Finanzjournalist Norbert Häring mit der Berichterstattung etablierter Medien zum neuen NATO-Kommando in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern. Mit zeremoniellem Eröffnungstag samt Information auf der NATO-Webseite wurde die militärische Institution als ein weiteres „NATO-Hauptquartier“ bezeichnet.

Es folgte nach Hinweisen auf die geltenden Regelungen des Zwei-Plus-Vier-Vertrags die strategische, mediale „Umbenennung“ in ein „nationales Marinehauptquartier“. Häring verglich aktuell zwei Faktenchecks der Sender Deutsche Welle und NDR, dies mit überraschenden Inhalten und Reaktionen auf schriftliche Anfragen zu inhaltlichen Widersprüchen.

Häring erklärt einleitend, dass sich seine aktuellen Fragenkataloge auf einen „sogenannten Faktencheck des NDR vom 23.10.“ beziehen, in dem, wie in einem vorherigen Artikel seinerseits belegt wurde, „grob falsch behauptet wird, die Stationierung ausländischer Streitkräfte in Ostdeutschland oder deren Verlegung dorthin sei durch den Vertrag nur bis 1994 ausgeschlossen worden“.

Weiter erinnert er, dass eine diesbezügliche NATO-Pressemitteilung, samt der Bezeichnung des Rostocker Kommandos als „NATO-Hauptquartier“, klammheimlich „einfach gelöscht wurde“. Der NDR-Faktencheck, „der Bericht mit dem Unsinn“, sei nun trotz nachweislicher inhaltlicher Fehlinformationen weiterhin unverändert online für interessierte Bürger verfügbar. Häring schreibt:

„Also fragte ich den vom NDR zitierten Sebastian Bruns, Experte für maritime Sicherheit und transatlantische Beziehungen an der Universität Kiel, ob er richtig zitiert worden sei, und wenn ja, wie seine Behauptung mit Abs.3 von Art.5 in Einklang zu bringen sei.“

Herr Bruns bestätigte, dass er seitens der NDR-Redaktion richtig zitiert wurde, um jedoch zuzugeben, dass der Sender „den Nachsatz weggelassen hat, wonach er – Bruns – ‚als Politikwissenschaftler und Marineexperte diese Beurteilung ganz gerne den Völkerrechtsexperten überlasse'“. Häring erstes Resümee lautet zu Recht erkennend:

„Der Hauptexperte, den der NDR für seinen Faktencheck in dieser Völkerrechtsfrage heranzieht, hat sich also dem Sender gegenüber selbst als Nichtexperte eingestuft.“

Des Weiteren gibt der Befragte demnach aufschlussreich in seiner Antwort zu Protokoll, dass „die Basis für seine Aussage ein Faktencheck der Deutschen Welle (DW) zum Thema gewesen sei“. Final abrundend zum Thema der Lesertäuschung, durch einen laut Häring „vom NDR in Anspruch genommene Nichtexperten für Völkerrecht“ erklärt dieser, dass er „Gespräche mit Rechtswissenschaftlern geführt habe, die mir – Bruns – näherbrachten, dass es in der Wissenschaft eine emotionale Auseinandersetzung über das Für und Wider der Klauseln im Vertrag gibt“. Härings zweites Resümee lautet daher:

„Mit anderen Worten: klare Wahrheiten gibt es hier offenbar nicht.“

Zu dem seitens des „NDR-Fachmanns“ genutzten DW-Beitrag, den dort enthaltenden inhaltlichen Lesertäuschungen, schreibt der Finanzjournalist:

„Die Faktenchecker von DW haben aber gar nicht behauptet, was Bruns meint, von ihnen gelernt zu haben. Sie haben nur durch sehr kunstvolles Arrangement der ebenso kunstvollen Formulierungen beim oberflächlichen Leser sehr stark den Eindruck erweckt, dass das Stationierungsverbot nicht mehr gelte. Zu ihrem Unglück gehören die NDR-Kollegen und Nichtexperte Bruns in die Kategorie der oberflächlichen Leser, die sich dadurch haben täuschen lassen.“

Häring zitiert dabei erweitert und sehr ausführlich in seinem Artikel nachweislich fragliche DW-Inhalte samt täuschenden Leserfehlinformationen, die er als einen bekannten Status quo bezeichnet, „eine bei dieser Art regierungshörigen Faktencheckern leider übliche Absurdität“.

Zu dem wesentlichen Punkt, der manipulativen, fälschlichen Jahreszahlnennung 1994, heißt es:

„Die Beschränkung, dass keine ausländischen Streitkräfte in Ostdeutschland stationiert oder dorthin verlegt werden dürfen, endete wegen des 3. Absatzes von Artikel 5 des Vertrags nicht und gilt auf unbegrenzte Zeit fort. Nur deutsche NATO-Truppen sind seither erlaubt.“

Härings Fazit und Kritik lautet daher, dass die Deutsche Welle, wie auch der NDR es in zwei sogenannten Faktenchecks zu einem völkerrechtlichen Vertrag nicht schaffen, „wenigstens einen Völkerrechtler oder auch nur Rechtswissenschaftler als Experten beizubringen“. Weiter heißt es desaströs für die üppig subventionierten Sender:

„Stattdessen schafft es DW durch irreführendes Arrangement von Aussagen, die Kollegen vom NDR zu täuschen. Diese geben daraufhin eine selbst für Laien fast offenkundige Falschinterpretation des Zwei-Plus-Vier-Vertrags als Wahrheit aus und bezeichnen auf dieser Basis entgegenstehende Aussagen als falsch.“

Es sei daher „wirklich an der Zeit, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre staatstragenden Faktencheckerteams endlich auflösen“, damit solche leicht zu durchschauenden Manöver und inhaltlichen Täuschungen interessierten GEZ-zahlenden Bürgern zukünftig erspart bleiben.

Der Vorgang wäre zudem ein neuer Beleg „für die viel zu große Staatsnähe der Sender“.

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Quellen: PublicDomain/de.rt.com am 04.11.2024

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