Breakpoint: Blaulichtgetwitter

Menschen werden zur Schau gestellt, die Verbreitung von Informationen behindert und Vorurteile bedient – immer wieder fallen unserer Kolumnistin unangebrachte Tweets der Polizei auf. Ihrer Verantwortung werden die Behörden so nicht gerecht. Stellt sich nur die Frage: Sind die Fehltritte mehr als ein Versehen?

Blaulicht vor schwarzem Hintergrund
Ist es Aufgabe der Polizei, „unterhaltsam“ zu sein? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Scott Rodgerson

Es ist schier unmöglich, den Postings unserer Freunde und Helfer zu entgehen. Auf etwa 400 Social-Media-Kanälen kommunizieren Polizeibehörden zwar nicht rund um die Uhr, aber doch überaus eifrig zu den üblichen Geschäftszeiten von neun bis fünf. Mit ihrem Engagement werden die Behörden ihrem Informationsauftrag oft gerecht. Manchmal aber handeln sie schlicht verantwortungslos.

Fast täglich stolpere ich in den sozialen Medien über Beiträge verschiedenster Polizeibehörden. Gelegentlich lese ich sie, oft auch nicht. Und so hielt ich es lange Zeit für ein Versehen, wenn eines dieser Postings unseriös wirkte. Ein wenig daneben vielleicht, unnötig alarmistisch oder einfach schlecht kommuniziert. Inzwischen aber bin ich der Meinung, dass die Polizeibehörden ihrer Verantwortung als staatliche Institutionen in sozialen Medien teilweise nicht gerecht werden – sei es, weil sie vergeblich witzig sein wollen oder weil ihre Postings rassistische Kommentare befördern.

Solche Tweets haben eines gemeinsam: Sie führen die Unseriösität von Institutionen vor Augen, von denen wir eigentlich Kompetenz erwarten. Das drückt sich in einem abschätzigen Umgang mit Bürger:innen aus, in unsachlichen Verkürzungen oder auch in dem mutmaßlichen Versuch, die Verbreitung von Informationen zu unterbinden.

Das alles hat, das möchte ich vorausschicken, nur anekdotische Evidenz. Die vereinzelten Anekdoten lassen für mich jedoch nur einen Schluss zu: Einige Polizeibehörden missverstehen offenbar ihren Auftrag, die Bevölkerung sachlich zu informieren. Und sie missverstehen – oder missachten gar –, an welchen Informationen ein öffentliches Interesse besteht und an welchen nicht. Eben das sollte jedoch die Richtschnur ihrer Informationsarbeit sein.

„Sie beurteilen eine Situation, die Sie selbst nur aus einem Video kennen?!“

Dieses Missverstehen zeigte sich mir zuletzt am 31. Mai dieses Jahres. Rasend schnell verbreitete sich an diesem Tag die Nachricht von der Messerattacke in Mannheim. Ein mutmaßlicher Islamist hatte den bekannten „Islamkritiker“ Michael Stürzenberger angegriffen. Im Laufe des Polizeieinsatzes stach der mutmaßliche Täter auch auf einen Polizeibeamten ein, der später seinen Verletzungen erlag.

Kurz nach dem Polizeieinsatz auf dem Mannheimer Marktplatz veröffentlichte der offizielle Twitter-Account der Polizei Mannheim eine erste Mitteilung. Zu diesem Zeitpunkt kursierte bereits ein Video des Polizeieinsatzes im Netz. Es zeigt ein unübersichtliches Geschehen auf dem Marktplatz. Ein Polizist verwechselte offenbar den mutmaßlichen Täter und das mutmaßliche Opfer, dem Mann mit dem Messer gelang es daraufhin auf den Polizisten einzustechen. Der Videoclip warf zahlreiche Fragen auf: War das Vorgehen der Polizei in Mannheim zielführend?

Unter dem Twitter-Beitrag der Polizei Mannheim häuften sich die kritischen Kommentare. Viele User fragten, wie es zu der zweiten Attacke kam, andere kritisierten einen angeblich misslungenen Polizeieinsatz, stellten die Kompetenz der Einsatzkräfte infrage.

Als ein User, bezogen auf das kursierende Video, fragte: „Warum stehen da 8 Leute untätig rum während einer mit dem Messer auf Leute zustürmt…?“, antwortete der offizielle Behörden-Account mit einer Gegenfrage: „…und sie waren vor Ort, oder schon mal in solch einer Situation?“. Ein anderer Kommentar verglich den Einsatz der Polizei mit dem Verhalten eines Türstehers. Die Polizei Mannheim entgegnete: „Sie beurteilen eine Situation, die sie selbst nur aus einem Video kennen?!“.

In ihren Kommentaren suchen die Menschen nach Erklärungen für den Einsatz. Statt aber nüchtern auf die Fragen zu antworten, reagiert die Polizei unsachlich und mit gereizt wirkenden Gegenfragen. Ein solches Verhalten ist für eine staatliche Institution unangemessen, erst recht in Krisensituationen. Statt auf das Interesse an Aufklärung einzugehen und zu beruhigen, reagierten die Menschen, die den Account bedienten, höchst unprofessionell.

Staatliche Organe befinden sich immer in einer Situation, in der sie sich für ihr Verhalten rechtfertigen müssen – auch das ist Teil der Kontrolle von Staatsgewalt. Soziale Medien können zur Demokratisierung behördlicher Kommunikation beitragen: Denn über soziale Netzwerke, kann jede:r Erklärungen von öffentlichen Stellen einfordern. Das ist gut und richtig so. Umso mehr stehen öffentliche Institutionen wie Polizeistellen in der Pflicht, ihr eigenes Handeln auch zu begründen. Dieser Pflicht ist die Polizei Mannheim in diesem Fall nicht nachgekommen.

„Vier schlagen sich in Schöneberg“

Polizei-Accounts teilen oft Warnmeldungen, etwa über Unfälle und Bombenentschärfungen, oder Informationen darüber, welche Einsätze sie durchführen oder welche Notrufe sie erhalten haben.

Zum Jahreswechsel 2023/24 schoss der offizielle Account der Polizei Berlin hier deutlich übers Ziel hinaus. „Vier schlagen sich in #Schoeneberg. #Silvester110“, lautet einer von etlichen Tweets, den die Berliner Polizei in der Silvesternacht absetzte. „Auf einem Bahnsteig im #Hansaviertel soll es eine Schlägerei gegeben haben. Als wir ankamen, war niemand da. #Silvester110“, verkündete sie in einem anderen. Oder auch „Irgendeiner zündet in #Gesundbrunnen gerade ein Auto an. #Silvester110“. „Der Sohn schlägt in #Kreuzberg seinen Vater #Silvester110“. „In #Hakenfelde streiten sich Menschen auf einem Balkon. #Silvester110“. „Irgendwer hat irgendwen in #Kreuzberg beschossen. Dann brach der #Notruf plötzlich ab. #Silvester110“. „In #Köpenick stressen zwei Männer im #Späti. #Silvester110“. „10 Personen sollen vor einem Späti in #Neukölln stehen. #Silvester110“. „In #Tiergarten streiten 3 Personen. Eine hat eine Flasche in der Hand, eine andere irgendwas glänzendes. #Silvester110“. Und „In #Neukölln brennt die Rückseite einer City-Toilette“. (Tweets, die vor dem 1. Januar 2024 veröffentlicht wurden, sind nicht mehr auf dem Account der Polizei Berlin zu finden.)

Nicht alles ist relevant

Diese Tweets könnte man unter Silvesterunterhaltung verbuchen – und so waren sie vermutlich auch gemeint. Es stellen sich aber zwei Fragen: Sollte die offizielle Kommunikation von Polizeibehörden über mutmaßliche Straftaten unterhalten? Und sollten Gefährdungen in der Silvesternacht der allgemeinen Belustigung dienen?

Unterhaltung ist weder der Auftrag der Polizei noch ist es der Erfüllung ihrer Aufgaben zuträglich. Polizeiliche Kommunikation sollte das Ziel haben, die Bürger:innen sachlich zu informieren. Zum Jahreswechsel passierte aber das Gegenteil: Tweets wie „Irgendwer hat irgendwen in Kreuzberg beschossen. Dann brach der Notruf plötzlich ab“ dürften eher dazu beitragen, die Menschen in Kreuzberg zu verunsichern.

Die Jahreswechsel-Tweets zeigen aber auch, dass die Polizei Berlin offenkundig verkennt, welche Informationen relevant sind. Die Bürger sollten erfahren, wenn in ihrem Stadtgebiet eine Bombe entschärft wird, ein Anschlag stattgefunden hat oder Zeug:innen gesucht werden – und nicht, dass zehn Personen in einer Berliner Straße herumstehen.

„Die Polizei ruft zur Löschung auf!“

Mitunter scheint es aber auch, als wolle die Polizei verhindern, dass Informationen geteilt werden. Im September vergangenen Jahres kam es in Lübeck zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der mehrere Menschen verletzt wurden. Auch von diesem Vorfall kursierten Videoaufnahmen im Netz.

Am Tag nach dem Vorfall veröffentlichte der offizielle Account der Polizei Schleswig-Holstein einen Aufruf auf Twitter: „Achtung!!! Derzeit kursiert in den sozialen Medien ein Video zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung in Lübeck! Die Polizei mahnt vor einer weiteren Verbreitung des Videos und ruft zur Löschung auf!“, heißt es in dem Tweet. Er war mit einem Bild versehen: „ACHTUNG“, stand da einmal mehr in großen weißen Buchstaben auf rotem Hintergrund, daneben prangte das Polizeiwappen. Inzwischen ist der Tweet gelöscht.

In den Kommentaren unter dem Tweet warnte die Polizeibehörde vor möglichen Straftaten, die durch die Weiterverbreitung des Videos begangen werden könnten. Auf die Frage eines Twitternutzers: „Darf keiner die Wahrheit sehen?“, antwortete der Polizei-Account „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“.

Nur die „richtigen Stellen“ dürfen die Wahrheit sehen? Es ist zutiefst bedenklich, dass eine öffentliche Institution derartige Haltungen vertritt und als Argument dafür nutzt, die Verbreitung ebenjener „Wahrheit“ zu unterbinden. Die Polizei hat nicht darüber zu entscheiden, welche Inhalte verbreitet werden dürfen und welche nicht.

In diesem Fall liegt die Vermutung nahe, dass die Polizei die ihr zugeschriebene Autorität dazu missbraucht haben könnte, um Menschen von der Verbreitung eines sachlichen Inhalts abzuschrecken. Tatsächlich räumte die Polizei kurz darauf in einer Stellungnahme auf Twitter ein: „Vor denkbaren Verstößen zu warnen, ist unsere Aufgabe. Der Versuch, später konkret zu benennen, welche Straftatbestände erfüllt sein könnten, war nicht korrekt“.

Das hätte den Mitarbeitenden an den Bildschirmen von Anfang an klar sein müssen – schon bevor sie versuchten, die Verbreitung von Informationen ungerechtfertigt und mit drohendem Unterton einzuschränken.

Zur Schau gestellt wie eine Jagdtrophäe?

Auf ein weiteres Beispiel für fragwürdige Kommunikation der Polizei traf ich im November vergangenen Jahres. Damals setzte der offizielle Account der Bundespolizei Bayern einen Tweet über einen Einsatz ab. Darin heißt es: „Zwei Marrokaner wollten mit Fahrrädern von #Innsbruck nach #Berlin fahren. Die Bundespolizei beendete bei Grenzkontrollen nahe #Mittenwald die ‚Fahrradtour‘. Papiere hatten die Migranten nicht. Sie wurden wg. des illegalen Einreiseversuchs angezeigt und dann zurückgewiesen.“

Neben dem Text findet sich ein Bild von zwei Männern mit Fahrrädern. Ihre Gesichter sind verpixelt. Sie sehen so aus, als seien sie aufgefordert worden, für das Foto mit den Rädern zu posieren. Ihre Fahrräder stehen deutlich sichtbar vor ihnen.

Wieso die Männer so gezeigt würden, fragt ein Account, und ob das Foto eine Art Jagdtrophäe sein soll. Ein anderer Account kommentierte das Posting: „Die Fahrräder sind sicher geklaut“. Die Antwort der Polizei: „Das konnte nicht nachgewiesen werden. Neuwertig waren sie jedenfalls nicht.“ Ein weiterer Account fragte: „Was hamse denn über den Erwerb behauptet, sinse vom Heimathafen hier her geradelt?“ Der Polizei-Account reagierte prompt: „Die Männer sind nachweislich in Italien registriert. Dort hatten sie auch schon längere Zeit gelebt, nur Arbeit haben sie nach eigenen Angaben eben nicht gefunden.“

Was ist das anderes als Zurschaustellung?

Auf die Nachfrage eines vierten Accounts, warum es notwendig sei, all diese Informationen über die Personen weiterzugeben, reagierte die Bundespolizei Bayern nicht mehr. Dabei ist das die entscheidende Frage: Welches öffentliche Interesse besteht an den persönlichen Informationen von zwei Menschen, die eine Ländergrenze passieren?

Der Tweet der Bundespolizei Bayern erfüllte mutmaßlich keinen anderen Zweck als die Zurschaustellung zweier Menschen, die dem Behördenhandeln ausgeliefert waren. Und er bestärkt rassistische Ressentiments – ob die Polizei das beabsichtigt hatte oder nicht. Wenn die Polizei auf den Kommentar, das Fahrrad sei sicher geklaut, antwortet, „Neuwertig war das Fahrrad nicht“ und „Eine Arbeit hatten die Männer nicht gefunden“, dann fällt es schwer zu glauben, dass diese Äußerungen keine Suggestion nahelegen sollen.

Das „Jagdtrophäenfoto“ steht symbolisch dafür, wie mit den beiden Menschen in der offiziellen Kommunikation einer Bundesbehörde umgegangen wurde. Der gesamte Kommunikationsverlauf unter diesem Tweet war zutiefst unanständig.

Das mutmaßliche Interesse der beiden Männer, nicht zur Schau gestellt zu werden, und der Mangel eines öffentlichen Interesses an diesem Fall hat die Polizei missachtet. Das geschah aus meiner Sicht entweder zur Ergötzung Dritter. Oder aber, um die Macht der Polizei zu demonstrieren.

Reichweite heißt Verantwortung

Fest steht: Die Polizei verfügt in den sozialen Medien mit hunderten Accounts über eine große Reichweite – und damit über eine große Verantwortung. Diese trägt die Polizei als offizielle staatliche Stelle ohnehin. Ebendieser Verantwortung sind sich zu viele Polizeibehörden in Deutschland offenbar nicht bewusst. Oder sie sind sich über ihre Macht im Klaren und missbrauchen sie. Das sind die einzigen beiden Schlüsse, die die Anekdoten zulassen, die ich selbst auf Twitter erlebt habe.

Polizeiliche Kommunikation sollte immer der Öffentlichkeit dienen. Das heißt, sie sollte den Bürger:innen jene Informationen zukommen lassen, bei denen ein Interesse der Allgemeinheit das private Interesse überwiegt. Das war bei keinem der Tweetverläufe, die ich hier geschildert habe, der Fall. Wenn Polizeibehörden dieser essenziellen Aufgabe aber nicht nachkommen und ihrer Verantwortung nicht gerecht werden – dann sollten sie sich besser nicht in den sozialen Medien aufhalten.


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