Unter den 155 Afghanen, die letzte Woche per Charterflugzeug aus Islamabad in Pakistan nach Berlin eingeflogen worden waren und in Deutschland „Schutz“ bekommen sollen, hatten sich offenbar nur fünf ehemalige Ortskräfte befunden.
Dies allerdings entgegen der offiziellen Darstellung.
Familienangehörige an Bord
Unter Berufung auf Regierungskreise hatte dies auch die Bild zu berichten gewusst. Demnach wurden diese fünf Ortskräfte überdies von 22 engen Familienangehörigen begleitet. Sie waren angeblich mit ihren Familien nach der Machtübernahme der Taliban in das benachbarte Pakistan geflohen.
Wie die Bild weiter berichtet hatte, waren auch noch Menschenrechtsaktivisten, eine Polizistin und andere ehemalige Staatsbedienstete sowie ein Journalist an Bord des Flugzeugs gewesen. Mehr als die Hälfte von ihnen kommen somit über das „Bundesaufnahmeprogramm“ der Bundesregierung für „besonders gefährdete Personen“ aus Afghanistan, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert wird.
Ein hoher Beamter, der mit den Vorgängen betraut gewesen war, hatte gegenüber der Bild erklärt, „im BAMF wurde vor der Einreise jeder einzelne Fall überprüft. Nur wenn das BAMF zum Schluss kommt, dass eine Verfolgung vorliegt, wird das Visumverfahren und die Sicherheitsüberprüfung durch unsere Behörden durchgeführt. Gibt es da Zweifel, gibt es kein Visum.“
Die Bundespolizei hatte, laut Zeitung, sofort nach der Landung Strafanzeigen gegen drei der afghanischen Staatsbürger gestellt. Sie waren nämlich mit sogenannten, in Deutschland nicht anerkannten „Proxy-Pässen“ eingereist. Das sind Unterlagen, die von den Taliban ausgestellt und oft nicht vom Antragsteller persönlich beantragt wurden, dies dürfte dann „erstaunlicher Weise“ wohl seitens der deutschen Behörden vorab nicht kontrolliert worden sein.
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