Verdachtsfall AfD?

Der vorliegende Verfassungsschutzbericht basiert methodisch auf der Auswertung von Aussagen von insgesamt 302 Mitgliedern der AfD auf Bundes-, Landes- und Kreisebene (88 Bundesebene, 118 Landesebene und 96 Kreisebene). Zum Zeitpunkt der Erhebung ca. 1% der Mitglieder der AfD.  Untersucht wird, „ob hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Gesamtpartei Alternative für Deutschland (AfD) vorliegen, die zu einer Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz führen.“ 

Der Bericht umfasst ca. 1.000 Seiten. 

Für den Leser vielleicht irritierend an dieser Formulierung ist die Tatsache, dass die Einstufung als Verdachtsfall lt. dem damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang  in einer Pressemitteilung des BfV vom 13.5. 2024 durch das OVG bestätigt

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