Internationaler Strafgerichtshof: Mongolei verletzte Römisches Statut

Die zweite Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass die Mongolei ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Gericht nicht nachgekommen ist. Der Haftbefehl gegen Wladimir Putin, der im März 2023 wegen des Verdachts der Deportation ukrainischer Kinder ausgestellt worden war, wurde nicht vollstreckt, als der russische Präsident im September die Mongolei besuchte.

"Die Vertragsstaaten und diejenigen, die die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennen, sind verpflichtet, Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, ungeachtet ihrer amtlichen Stellung oder ihrer Staatsangehörigkeit festzunehmen und auszuliefern."

Die Kammer stellte fest, dass die Mongolei nicht nur gegen die Bestimmungen des Römischen Statuts verstoßen, sondern auch die Arbeit des Gerichtshofs behindert hat. "Nach Artikel 86 des Römischen Statuts müssen alle Vertragsstaaten uneingeschränkt mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, um dessen Mandat zu unterstützen." Ob und welche Sanktionen gegen die Mongolei verhängt werden, ist derzeit unklar.

Es war Putins erster Besuch in einem Vertragsstaat des Römischen Statuts des IStGH seit März 2023, als der Gerichtshof in Den Haag einen Haftbefehl gegen ihn erließ. Im Juli 2023 lehnte er die Teilnahme am BRICS-Gipfel in Südafrika ab, im Oktober reiste er nicht nach Mexiko.

Kiew hatte Ulaanbaatar aufgefordert, Putin zu verhaften. Die mongolischen Behörden seien energiepolitisch von Russland abhängig, erklärte ein Regierungsvertreter gegenüber der Zeitung Politico. Aus diesem Grund sei die Verhaftung unterblieben. Die Regierung importiere 95 Prozent ihrer Erdölprodukte und mehr als 20 Prozent ihres Stroms aus Russland.

Mehr zum Thema - Kiew hat das Nachsehen: Mexiko wird IStGH-Haftbefehl gegen Putin nicht umsetzen

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