Während wir schon oft gezeigt haben, dass die EU nur ein Empfänger von Anordnungen der NATO ist, wird dies zum ersten Mal durch eine Entscheidung des Luxemburg- Gerichtshof verdeutlicht. Laut diesem Gericht kann die EU die auf eine Asylentscheidung wartenden Migranten, aus Ländern deren rechtliche Grenzen nicht mit ihren tatsächlichen Grenzen übereinstimmen, nicht in Drittländer abschieben. Infolgedessen darf Italien ägyptische und bengalische Migranten nicht in das Internierungslager in Albanien überstellen. All dies in Erwartung eines Massenexodus von Moldawiern, um einen Krieg in Transnistrien zu rechtfertigen.
Die NATO, die EU-Migranten, und der kommende Krieg in Moldawien, von Thierry Meyssan
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