Reiner Fuellmich gibt vier schriftliche Erklärungen ab

Von Rhoda Wilson

Es ist fast ein Jahr her, dass Dr. Reiner Fuellmich aus Mexiko entführt wurde. In weniger als einer Woche ist es ein Jahr her.

Dr. Reiner Füllmich (oder Fuellmich) befindet sich seit fast 12 Monaten in Haft, nachdem er am 13. Oktober 2023 am Frankfurter Flughafen festgenommen wurde. Seit Anfang Mai 2024 wird er in Einzelhaft gehalten. Und wenn er vor Gericht erscheint, sind seine Hand- und Fußgelenke gefesselt und der Gerichtssaal wird von schwer bewaffneten Sicherheitskräften bewacht.

„Die während des Prozesses und der Untersuchungshaft des Angeklagten angeordneten Sicherheitsmaßnahmen erinnern an die Strafprozesse gegen RAF-Terroristen aus früheren Jahren“, sagte Verteidigerin Katja Wörmer.

In schriftlichen Erklärungen, die kürzlich von Fuellmich veröffentlicht wurden, sagte er, dass ihm während seiner Anhörungen das Recht auf freie Meinungsäußerung verweigert worden sei und der vorsitzende Richter zusammen mit anderen an der Behinderung der Justiz beteiligt gewesen sei.

AfA-Pressemitteilung vom 23. August 2024: Sofortige Freilassung von Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich

Der folgende Text wurde mithilfe eines Online-Übersetzungsprogramms vom Deutschen ins Englische übersetzt.

Der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich befindet sich nun seit über 10 Monaten in Untersuchungshaft, nachdem er am 13. Oktober 2023 am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Die Höchstdauer für Untersuchungshaft in Deutschland darf grundsätzlich „nur“ 6 Monate betragen (§ 121 Abs. 1 StPO). „Es gibt keine besonderen oder wichtigen Gründe für eine Verlängerung der Untersuchungshaft über die 6 Monate hinaus“, sagte die Verteidigerin Katja Wörmer in einer Erklärung gegenüber den Anwälten für Aufklärung.

Dr. Reiner Füllmich war zuvor aus Mexiko „entführt“ worden, wo er sich bis dahin aufgehalten hatte. Gegen ihn lag nur ein deutscher und ein europäischer Haftbefehl vor. Ein langwieriges internationales Auslieferungsverfahren sollte umgangen werden. Zu diesem Zweck arbeitete die Staatsanwaltschaft Göttingen eng mit Verbindungsbeamten des LKA Interpol Niedersachsen und des Bundeskriminalamtes zusammen, die vor Ort in Mexiko waren. Sie tauschten sich über den „Vorwand“ aus, unter dem „Reiner Füllmich“ in das mexikanische Konsulat „gelockt“ werden konnte, damit er seinen Pass unterschreiben konnte, um ihn dann von den mexikanischen Migrationsbehörden verhaften zu lassen. Dies geschah am 11. Oktober 2023 auf trickreiche Weise.

„Auf die unrechtmäßige Ausweisung aus Mexiko ohne gültige Rechtsgrundlage wurde von der Verteidigung und auch von Dr. Reiner Füllmich selbst bereits in der ersten Präsentation vor dem Landgericht Göttingen und später wiederholt während der Hauptverhandlungen mehrfach hingewiesen“, sagte Rechtsanwalt Wörmer. ‚Die Entführung meines Mandanten von Mexiko nach Frankfurt wirft erhebliche nationale und internationale Rechtsfragen auf, die einer Fortsetzung seiner Untersuchungshaft im Wege stehen‘, erklärt Katja Wörmer.

Im Gefängnis Rosdorf bei Göttingen ist Dr. Reiner Füllmich von allen Mitgefangenen isoliert, er muss die täglichen Hofgänge allein absolvieren, und es ist ihm völlig untersagt, mit seinen Mitgefangenen zu sprechen oder anderweitig Kontakt aufzunehmen. Er darf nur dann mit seinen Verteidigern telefonieren, wenn die anderen Gefangenen auf seiner Station in ihren Zellen sind. Private Besuche sind auf 3 Stunden pro Monat begrenzt.

Aber nicht nur die fragwürdige Abschiebung von Dr. Reiner Füllmich aus Mexiko und die lange Untersuchungshaft mit unverhältnismäßigen Haftbedingungen, sondern vor allem der Strafprozess vor dem Landgericht Göttingen wegen des Verdachts der Veruntreuung sprengt längst den üblichen Rahmen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Die Verteidigung ist überzeugt, dass es sich um einen rein politischen Prozess handelt und einem der prominentesten Kritiker der Corona-Maßnahmen langfristig ein Maulkorb verpasst werden soll.

Während des Prozesses tauschte das Gericht plötzlich die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine strafrechtliche Haftung aus, ohne den Angeklagten anzuhören. Alle Befangenheitsanträge gegen den vorsitzenden Richter und die anderen Mitglieder der Strafkammer wurden abgelehnt.

Alle Beweisanträge der Verteidigung wurden bisher abgelehnt, bis auf die Vernehmung von zwei von der Verteidigung geladenen Zeugen im Selbstladungsverfahren. Seit Anfang Mai 2024 weigert sich die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Göttingen, eine weitere Beweisaufnahme mit entlastenden Beweisen durchzuführen. In den vergangenen 3 Monaten hätten und sollten alle von der Verteidigung vorgeschlagenen Zeugen gehört werden können, um das Verfahren zu beschleunigen.

Seit Mitte Juli 2024 sind Beweis- und alle anderen Anträge sowie die Abgabe von Verfahrenserklärungen in der Hauptverhandlung nur noch schriftlich möglich, d. h. es wird keine mündlichen Erörterungen in der Hauptverhandlung mehr geben. Alle Beweisanträge werden den Mitgliedern der 5. Strafkammer nur noch im Selbstleseverfahren und den übrigen Prozessbeteiligten schriftlich zur Kenntnis gebracht. Zuschauer und Prozessbeobachter haben aufgrund dieser strikten gerichtlichen Anordnung des schriftlichen Verfahrens keinen Einblick mehr in das Prozessmaterial. Eine mündliche Antragstellung oder Stellungnahme der Verteidigung oder ein Diktat in die Niederschrift ist seit diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Auf diese Weise wird das oberste Prinzip der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, das im Strafrecht gilt, umgangen und ausgehebelt.

Rechtlich höchst fragwürdige Sicherheitsmaßnahmen sehen vor, dass Dr. Reiner Füllmich mit Handschellen an Händen und Füßen (!) gefesselt zu den Gerichtsverhandlungen gebracht wird, und das unter strenger Bewachung durch mit Maschinengewehren bewaffnete Polizeibeamte. Während der Gerichtsverhandlungen parken regelmäßig mehrere Einsatzfahrzeuge mit bewaffneten Polizisten vor dem Landgericht Göttingen. „Die während des Prozesses und in der Untersuchungshaft des Angeklagten angeordneten Sicherheitsmaßnahmen erinnern an die Strafprozesse früherer Jahre gegen die RAF-Terroristen“, kritisiert Rechtsanwalt Wörmer. Die Verhältnismäßigkeit ist insgesamt nicht mehr gewahrt. Eine sofortige Freilassung des Kollegen Dr. Reiner Füllmich ist überfällig.

Öffentliche Forderung: Sofortige Freilassung des politischen Gefangenen RA Dr. Reiner Fuellmich

Nach der obigen Pressemitteilung von AfA haben sie die folgende Erklärung an die Öffentlichkeit abgegeben.

Forderung: Nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung von AfA (Anwälte für Aufklärung – Lawyers for Enlightenment), in der die sofortige Freilassung von Dr. Reiner Füllmich gefordert wird, haben wir beschlossen, diese Forderung öffentlich durchzusetzen.

Erläuterung: Wer diese Forderung unterschreibt, hilft Dr. Reiner Füllmich, einen weiteren Schritt in Richtung Freiheit zu machen. Es ist offensichtlich, dass er ein politischer Gefangener ist (siehe Pressemitteilung von AfA e.V.). Und weil die Öffentlichkeit in diesen Strafverfahren weitgehend von den Entscheidungen der Kammer ausgeschlossen ist, sollten wir nichts unversucht lassen, um Reiner Füllmich aus dem Gefängnis zu holen. Schließlich heißt es bei der Verkündung des Urteils, wie man so schön sagt, „Im Namen des Volkes“.

Um größtmögliche Aufmerksamkeit für dieses Unrecht zu erzeugen, müssen viele Menschen diese Forderung unterschreiben und in den sozialen Medien verbreiten. Das ist entscheidend!

Wenn Sie mutig genug sind, machen Sie ein Video, in dem Sie dazu aufrufen, diese Forderung zu unterzeichnen, und posten Sie es in Ihren sozialen Medien mit dem Hashtag #FreeReiner und dem Link zur Forderung.

Wir werden Ihr Video über unsere Kanäle verbreiten.

Gemeinsam sind wir stark.

Schriftliche Stellungnahmen von Reiner Fuellmich

Elsa hat die Leser auf ihrer Substack-Seite über den Fall Fuellmich auf dem Laufenden gehalten. Am Sonntag veröffentlichte sie einen Artikel, in dem sie darauf hinwies, wo man für den Fall Fuellmich spenden kann, sowie auf Gerichtstermine, Hyperlinks zu Artikeln mit einem Überblick über den Fall und schriftliche Erklärungen von Fuellmich.

Am 20. September verfasste Fuellmich vier schriftliche Stellungnahmen, die sich mit den vier zentralen Verfahren gegen ihn befassen. Diese wurden nun auf seiner Website des International Crimes Investigative Committee („ICIC“) hochgeladen. Einen Hyperlink zu seinen Stellungnahmen finden Sie HIER.

Die vier Stellungnahmen, die in dem 27-seitigen PDF-Dokument enthalten sind, lauten wie folgt:

  • Stellungnahme 1: Die Entführung, getarnt als Scheinabschiebung.
  • Erklärung 2: Eine rechtzeitige und vollständige Anhörung ist die zentrale Voraussetzung für ein faires Verfahren
  • Erklärung 3: Rechtsverletzung durch willkürlichen Austausch von Tatsachen und Verweigerung des Rechts auf Anhörung
  • Erklärung 4: Meinungs-, Äußerungs- und Informationsfreiheit im „Kampf für Gerechtigkeit“

Im Folgenden werden einige der Argumente aufgeführt, die Fuellmich in diesen Erklärungen vorgebracht hat.

Eine als Scheinabschiebung getarnte Entführung

Erklärung 1 befasst sich mit der mutmaßlichen Entführung, die als Scheinabschiebung getarnt war. Fuellmich erklärt darin, dass der Abschiebungsbefehl der mexikanischen Migrationsbehörden nicht für ihn und seine Frau gilt, da sie keinen der sechs möglichen Gründe für eine Abschiebung begangen haben, die in Abschnitt 144 des mexikanischen Migrationsgesetzes aufgeführt sind.

Die deutschen Behörden, darunter das BKA (Bundeskriminalamt) und das LKA Niedersachsen (Landeskriminalamt Niedersachsen), arbeiteten mit der Staatsanwaltschaft Göttingen zusammen, um eine Abschiebung vorzutäuschen, was seine Entführung in Mexiko und seine Festnahme am Frankfurter Flughafen ermöglichte.

Fuellmich argumentiert, dass die Behörden seine Auslieferung hätten beantragen sollen, was ihm und seinen Anwälten ermöglicht hätte, von den mexikanischen Behörden angehört zu werden und möglicherweise die falschen und erfundenen Anschuldigungen aufzudecken.

Laut einer E-Mail vom 24. August 2023 räumte das BKA ein, dass für eine Verhaftung in Mexiko ein mexikanischer Haftbefehl erforderlich wäre, der nicht existierte, und ein Auslieferungsverfahren notwendig wäre. Fuellmich sagte, dass die deutschen Behörden kein Auslieferungsverfahren angestrengt hätten, weil dadurch aufgedeckt worden wäre, dass der Haftbefehl ohne triftigen Grund ausgestellt worden war und die Kläger in ihrer Strafanzeige gelogen hatten.

Er behauptet, dass seine Verhaftung in Mexiko nicht auf einem mexikanischen Haftbefehl beruhte, sondern auf einem deutschen Haftbefehl, der ohne gültige Grundlage ausgestellt wurde.

Er erklärte, dass er aus Mexiko entführt wurde und ein internationales Gericht, die Common Law Courts in England, intervenierte und seine sofortige Freilassung anordnete, da das deutsche Gericht aufgrund der Entführung nicht zuständig war.

Die Common Law Courts in England sprachen Fuellmich außerdem Schadenersatz zu, was er als Beweis dafür ansieht, dass Gerechtigkeit auch außerhalb des Systems erreicht werden kann, wenn es von Systemgerichten pervertiert wird. Er argumentiert, dass das betreffende Gericht ein echtes Common Law-Gericht ist, das das Naturrecht anwendet, dasselbe Recht, das auch bei den Nürnberger Prozessen angewandt wurde, und die Gerechtigkeit auf der Grundlage der ans Licht gebrachten Fakten siegen wird.

Eine rechtzeitige und vollständige Anhörung

In Erklärung 2 geht es um die Frage einer rechtzeitigen und vollständigen Anhörung, die laut Fuellmich eine zentrale Voraussetzung für ein faires Verfahren ist. Fuellmich behauptet jedoch, dass die Staatsanwaltschaft sich über ein Jahr und drei Monate lang bewusst geweigert habe, ihm eine rechtliche Anhörung zu gewähren, obwohl sie in ständigem Kontakt mit den Beschwerdeführern stand.

Das Recht auf Anhörung in Strafverfahren ist eine besondere Form des Rechts auf Meinungs-, Rede- und Informationsfreiheit, das in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes und im ersten Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert ist.

Füllmich wurde erst einen Monat nach der Anklageerhebung und drei Monate nach seiner Entführung eine rechtliche Anhörung gewährt, was seiner Meinung nach viel zu spät ist, und er hatte aufgrund unvollständiger Ermittlungsakten keine Gelegenheit, sich angemessen zu den Vorwürfen zu äußern.

Die Staatsanwaltschaft hält wichtige Informationen zurück, darunter Aufzeichnungen von mindestens 80 Telefongesprächen und relevante Dokumente, was Fuellmich mit dem Fall des US-Schauspielers Alec Baldwin vergleicht, bei dem eine ähnliche Zurückhaltung von Informationen zur Einstellung des Verfahrens führte.

Behinderung der Justiz und der Meinungsfreiheit

Fuellmich ist überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft und der vorsitzende Richter die Justiz behindert haben, indem sie Fakten ausgetauscht und ihm das Recht verweigert haben, in dem gegen ihn geführten Verfahren gehört zu werden.

Er sagt, dass der vorsitzende Richter zusammen mit den Staatsanwälten John, Recha und Dr. Kutzner eine Straftat nach § 339 des deutschen Strafgesetzbuches begangen hat, indem er im Mai 2024 die ursprünglich angeklagten Fakten durch neue, angeblich erfundene Fakten ersetzt hat.

Am 17. Mai 2024 erließ der vorsitzende Richter Schindler von der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen eine Verfahrensanordnung, die Fuellmich für einen verfassungswidrigen Versuch hält, seine Verteidigungsarbeit durch Einschüchterung, falsche Anschuldigungen und herablassende Äußerungen zu untergraben.

Gericht und Staatsanwaltschaft versuchen angeblich zu verhindern, dass die wahren Fakten des Falles bekannt werden, was darin gipfelt, dass der vorsitzende Richter anordnet, das Verfahren schriftlich durchzuführen, was gegen die Grundsätze der Mündlichkeit und Öffentlichkeit verstößt.

Füllmich durfte nicht erkennen, welche Anträge von seinen Anwälten gestellt wurden, und der Anwalt von Viviane Fischer durfte nicht sprechen, was zu Vorwürfen wegen Rechtsmissbrauchs führte.

Wie Fuellmich argumentierte, muss den Angeklagten das Recht auf Meinungs-, Rede- und Informationsfreiheit garantiert werden, um ein faires Verfahren zu gewährleisten, wozu auch gehört, dass sie über alle Vorwürfe informiert werden und Zugang zu der vollständigen Ermittlungsakte erhalten. Das Grundrecht auf Meinungs-, Rede- und Informationsfreiheit ist in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes und dem damit verbundenen Artikel 103 verankert, der das Recht auf ein faires Verfahren und auf Abgabe von Erklärungen in eigener Sache garantiert.

Dem vorsitzenden Richter Schindler wird außerdem Behinderung der Justiz vorgeworfen, da er willkürlich Fakten ausgetauscht und sich geweigert hat, die Zeugin Viviane Fischer anzuhören, was nach § 339 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden kann.

Schindlers Handlungen, darunter die Absage der Beweisaufnahme, die Nichtanhörung von Zeugen, der Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren und die Verkündung eines Urteils ohne öffentliche Anhörung, werden als klarer Fall von Behinderung der Justiz angesehen.

Im Mittelpunkt der Hauptverhandlung stand der Vorwurf, Fuellmich habe als Geschäftsführer des Corona-Komitees Untreue begangen, indem er aus Spenden des Corona-Komitees einen Privatkredit aufgenommen und diesen für persönliche Zwecke verwendet habe, unter anderem für Investitionen in sein Eigentum.

In der Verhandlung wurde jedoch festgestellt, dass der Vorwurf inhaltlich falsch war und Fuellmich als Geschäftsführer befugt war, das Unternehmen zu führen, einschließlich der Aufnahme eines Darlehens, um einen Teil der Spenden vorübergehend gegen eine drohende Beschlagnahme abzusichern, was durch die Business Judgment Rule des Gesellschaftsrechts gedeckt war.

Trotzdem ließ der vorsitzende Richter die ursprüngliche Anklage fallen und ersetzte sie durch die neue Behauptung, dass keine Darlehensverträge abgeschlossen worden seien, sondern vielmehr eine Scheingeschäftsvereinbarung zwischen Fuellmich und Fischer, um eine Treuhandvereinbarung zu verschleiern.

Fuellmich wirft dem vorsitzenden Richter am Landgericht, Herrn Schindler, vor, sich in gravierender Weise vom Gesetz zu entfernen und einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege zu begehen, und ist überzeugt, dass er dies absichtlich tut.

Er kommt zu dem Schluss, dass das Verhalten des vorsitzenden Richters, des Staatsanwalts, Herrn John, und anderer am Prozess beteiligter Parteien auf den Versuch hinausläuft, gemeinsam eine Rechtsverletzung in Verbindung mit einem qualifizierten Freiheitsentzug zu begehen.

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