Verfassungsfeinde? Groko will Bürgergeld abschaffen - Verhungern bald die ersten Bundesbürger - wie in der Dritten Welt?

Im Stile verfassungsfeindlicher oder neonazistischer Parteien wollen CDU und SPD das Bürgergeld abschaffen

Jürgen Meyer IZ 11.03.25

Zudem soll es nur für Arbeitswilllige gewährt werden und für Arbeitsverweigerer verfassungsfeindlich zu 100 % gekürzt werden - obwohl  das Bundesverfassungsgericht Kürzungen des Existenzminimums als menschenunwürdig oder man könnte auch stattdessen sagen sinngemäß sogar als faschistisch gedanklich motiviert abgelehnt und jedenfalls verboten hat.

Das Lebens-Motto der früheren Faschisten lautete "Arbeit macht frei". Im Sinne dieser Ideologie des Arbeitsfaschismus mach Nicht-Arbeit den Menschen zum Sklaven und unfrei - weil er sich im Sinne der Mehrwerttheorie von Karl Marx nicht ausbeuten lassen möchte. Auch die Entfremdung der Arbeit also, dass die Arbeit Menschen als sinnlos und nutzlos erscheinen mag, wird  bei dieser Ideologie völlig ausgeblendet. 

Parteien wie CDU und SPD outen sich als Verfassungsfeinde, wenn sie diese inhumane Politik durchsetzen.

Da stellt sich die Frage, ob wir in Deutschland bald die ersten Hungertoten haben? Vor allem stellt sich die Frage, warum nur ein Verbotsantrag gegen die AfD gestellt wurde und nicht gegen CDU und SPD? Wenn es Rechtsstaatlichkeit wirklich geben würde, müsste diese Frage von angeblich unabhängigen Gerichten zumindest geprüft werden.

Union und SPD haben also Pläne für eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende, die das Bürgergeld ersetzen soll.

Im alten asozialen CDU Staat der 50 er Jahre ist man  auch in die Sozialhilfe gefallen, wenn man nicht als arbeitslos im Sinne der Arbeitslosenversicherung gegolten hatte.

Aber für Arbeitsverweigerer soll auch das nicht mehr gelten, den sie haben weder Anspruch auf die Grundsicherung noch auf Sozialhilfe.

Ein Sozialhilfeempfänger, der eine vom Sozialamt vermittelte zumutbare Arbeitsstelle ablehnt, verliert seinen Anspruch auf Sozialhilfe. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einem aktuellen Beschluss entschieden. 

Er kann als junger Mensch, der vielleicht aus psychischen Gründen eine Arbeit ablehnt, in die Obdachlosigkeit und in den Hunger oder gar den Hungertod fallen.

Zumindest haben sich die drei Parteien bei Sondierungsgesprächen auf Rahmenpunkte einigen können, die die nächste Bundesregierung angehen will. Das Ergebnis der Gespräche ist ein elfseitiges Papier, das Basis für die anstehenden Koalitionsverhandlungen sein soll. Darunter ist auch ein großer Punkt aus der Sozialpolitik: das Thema Bürgergeld.

Es zeichnet sich ab, dass Merz das Bürgergeld umkrempeln und durch eine neue Grundsicherung ersetzen möchte. Diese Sozialleistung soll allerdings vollständig entzogen werden können, wenn Bezieher ihre Pflicht verletzen, so die Ansage. Aber ist das überhaupt möglich?

Bisher galt: Wer Anspruch auf das Bürgergeld hat, ist klar geregelt. So muss man etwa als hilfebedürftig gelten. Doch das Geld gibt es nicht automatisch: Es muss beantragt werden und wird nur eine bestimmte Zeit lang ausgezahlt. Das Bürgergeld wird nicht für frühere Monate rückwirkend ausgezahlt.

Merz erklärte auf der Pressekonferenz nach dem Ende der Sondierungsgespräche mit der SPD, die neue Regierung wolle das Bürgergeld umbauen. „Wir werden das bisherige Bürgergeldsystem neu gestalten, hin zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende“, so der CDU-Chef. Bezieher, die ihre Mitarbeit verweigern, sollen demnach bestraft werden: „Für Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“, so Merz. 

Auch der mögliche Koalitionspartner der Union äußerte sich: Der Co-Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, sagte, wer sich komplett verweigere, könne nicht auf die gleiche Unterstützung wie andere setzen.

Neu ist die Idee von Union und SPD nicht. Sogenannten „Totalverweigerern“ das Bürgergeld zu streichen, forderten Unionspolitiker schon zu Zeiten der Ampelregierung. Und auch diese setzte teilweise Verschärfungen des Bürgergeldes um. Aber bislang gab es nur teilweise Leistungskürzungen als Sanktionen bei Arbeitsverweigerung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Ampel-Regierung erklärte: „Wer eine Arbeit, eine Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt, obwohl diese zumutbar ist, muss mit einer Minderung des Bürgergelds rechnen.“ Doch es handelt sich dabei eben nur um eine Kürzung: Bislang darf das Bürgergeld maximal um 30 Prozent für die Dauer von drei Monaten gemindert werden, wenn der Bezieher eine „zumutbare“ Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund abgelehnt hat. So ist es in  § 31a Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II), der die „Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen“ klärt, festgelegt.

Versteht man Merz richtig, plant er mit seiner kommenden Regierung eine komplette Streichung als Sanktion. Aber das ist  überhaupt  nicht zulässig und gar verfassungsfeindlich.

Diese Forderung umzusetzen, könnte tatsächlich schwierig werden. Denn bislang ist diese radikale Form der Sanktionierung gesetzlich ausgeschlossen und gilt als verfassungswidrig. Formuliert wird das durch ein Urteil am Bundesverfassungsgericht von 2019. Das lautete: Eine komplette Auslassung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Menschen in Deutschland ist nicht rechtens.

Die Anforderungen an die „Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen“ würden sich demnach aus der „grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ ergeben. Das Verfassungsgericht beruft sich damit auf Artikel 1, laut dem die Menschenwürde unantastbar ist, sowie auf Artikel 20, der die Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat definiert. Das heißt: Zur Würde des Menschen und zur Aufgabe des Sozialstaats gehört es, ein Existenzminimum gesichert zu bekommen. Mehr als die bisherigen 30 Prozent zu streichen, wird deshalb auch für die nächste Regierung unter Merz schwierig.

Weitere Ideen für die neue Grundsicherung - abgesehen von einer Namensänderung - sind derzeit noch nicht bekannt. Weder die Union noch die SPD erklärten in ihren Wahlprogrammen, die Höhe des Bürgergeldes selbst verändern zu wollen.

Übrigens: Wer Anspruch auf das Bürgergeld hat, ist klar geregelt. So muss man etwa als hilfebedürftig gelten. Doch das Geld gibt es nicht automatisch: Es muss beantragt werden und wird nur eine bestimmte Zeit lang ausgezahlt. Das Bürgergeld wird nicht für frühere Monate rückwirkend ausgezahlt.

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