Österreich – „Schonfrist“ vorbei – E-Auto Fahrer werden künftig heftig zur Kasse gebeten

Auf die bis dato, auf Grund er Klimahysterie  „verschont“ gebliebenen E-Auto-Besitzer kommen nun allerdings Mehrbelastungen von mehreren hundert Euro im Jahr zu.

Die Bandbreite dürfte auf Grund der unterschiedlichen eingetragenen Leistungen und Eigengewichte von rund 70 bis über 2.000 Euro reichen.  ,

ÖAMTC informiert

Die Mehrkosten ergeben sich somit durch die Einführung einer motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos durch die neue Bundesregierung, wie auch help.orf.at berichtet hatte.

Bisher waren Elektrofahrzeuge ja bekanntlich von dieser Steuer ausgenommen gewesen. Diese wird ja bei Verbrennern nach Motorleistung und CO2-Ausstoß berechnet. Die neue Abgabe gilt für Bestandsfahrzeuge wie für künftig zugelassene Pkws.

Richtig teuer für Tesla-Y-Fahrer

ÖAMTC und ARBÖ hatten dazu ein paar Beispiele durchgerechnet. Beim Skoda Enyaq, einem Mittelklasse-Elektrofahrzeug für Familien, geht man im Schnitt von zusätzlichen Kosten durch die Versicherungssteuer in Höhe von 480 Euro im Jahr aus. Beim BMW i4 sind es im Median rund 530 Euro an Zusatzkosten. Für einige Autos fallen demnach deutlich höhere Steuern an, für einen Tesla Y sind es im Mittel um die 950 Euro. Der BYD Seal wird im Schnitt 813 Euro teurer, der kleine BYD-Dolphin um 242 Euro.

Konkret sieht der Vorschlag wie folgt aus. Die Leistung eines Elektro-Pkw wird um 45 kW verringert. Für die ersten 35 Kilowatt bezahlt man 0,25 Euro pro kW. Für die nächsten 25 sind 0,35 Euro an Steuer fällig. Und für jedes Kilowatt darüber hinaus müssen 0,45 Euro bezahlt werden. Das Finanzministerium nimmt zur Berechnung der Leistung nicht die Spitzenleistung des Elektromotors an, sondern die Dauerleistung. Laut Angaben liegt also bei einem VW ID.3. Pro diese bei 70 kW.

Neben der Leistung wird auch das Gewicht des Fahrzeugs besteuert. Das Fahrzeuggewicht wird dabei um 900 Kilogramm verringert. Für die ersten 500 Kilogramm werden 0,015 Euro pro Kilogramm fällig. Für die nächsten 700 Kilogramm bezahlt man 0,030 Euro und für jedes Kilogramm, das darüber hinausgeht, sind 0,045 Euro zu bezahlen.

ÖAMTC fordert Steuertransparenz bei Autokauf

ÖAMTC-Verkehrsexperte Martin Grasslober forderte, dass die zu zahlenden Steuern schon beim Kauf sichtbar zu machen sind. „Wenn man sich erst beim Abschluss der Versicherung damit befasst, wie viel man letztlich zahlen muss, ist es zu spät“, stellte der Experte klar.

Er macht dabei auch auf einen weiteren Punkt aufmerksam, „die neue Formel für E-Autos richtet sich nach Eigengewicht und Leistung im Zulassungsschein. Für letztere gibt es die Vorgabe, dass hier die Dauerleistung zu stehen hat. Wie der ÖAMTC im Vorfeld in Erfahrung bringen konnte, gab es hier bisher vereinzelte Fehleintragungen. In Hinblick auf die bekannt gewordenen Steueränderungen hat sich der ÖAMTC an die betroffenen Hersteller gewandt.“

Änderungen auch bei Plug-in-Hybriden

Und auch bei Plug-in-Hybriden kommt es zu Verschärfungen bei der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer. So steigt nun auch für viele bestehende Fahrzeuge die Steuerbelastung. Der ÖAMTC mahnt beim Kauf von Plug-in-Hybriden zur Vorsicht, weil der angenommene elektrisch gefahrene Anteil bei der Festlegung der CO2-Emissionen künftig sinkt und deren Emissionen dadurch steigen. „Zwar hat die Politik dies in der Besteuerung berücksichtigt, dennoch empfiehlt der Autofahrer-Club auch hier, die zu erwartende Belastung vor dem Autokauf zu prüfen.“

Auch für E-Motorräder soll es künftig eine motorbezogene Versicherungssteuer geben. „E-Mopeds“ sind jedoch momentan weiterhin ausgenommen



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