Seit dem 16. Mai 2024 ist mit dem Solarpaket I eine wegweisende Änderung für Haus- und Wohnungseigentümer in Kraft getreten. Diese Reform bringt eine Vielzahl neuer Regelungen mit sich. Von der Befreiung kleiner Balkonkraftwerke von der Netzbetreiber-Anmeldung bis zur Erleichterung für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften durch das Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ – die Neuerungen versprechen eine beschleunigte Entwicklung hin zu mehr erneuerbaren Energien bis 2030. Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg kommentiert für DWN die Auswirkungen dieser Neuerungen.
Solarpaket I: Rechtsanwalt kommentiert Änderungen für Immobilieneigentümer
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