Im System der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative, die für einen demokratischen Rechtsstaat grundlegend ist, sollen demokratietheoretisch Presse und Rundfunk eine „Vierte Gewalt“ darstellen, die eine Kontrollfunktion über die drei klassischen Staatsgewalten ausübt. Das setzt zwingend voraus, dass die Medien von den Staatsgewalten völlig unabhängig sind. Dies ist beim öffentlichen Rundfunk als Anstalt des öffentlichen Rechts aber prinzipiell und de facto nicht der Fall. Er kontrolliert sie nicht, sondern betreibt einseitig Hofberichterstattung und umfassende Propaganda für sie. Die Bindung der Bürger an ihn durch eine Zwangsgebühr macht ihn vollends verfassungswidrig.
Rundfunk als übergeordnete Anstalt ist demokratie- und verfassungswidrig
Getting new content in
:
Nur wer angemeldet ist, geniesst alle Vorteile:
- Eigene Nachrichten-Merkliste
- Eigener Nachrichtenstrom aus bevorzugten Quellen
- Eigene Events in den Veranstaltungskalender stellen
Meist kommentiert