Neues Selbstbestimmungsgesetz: „Einmal im Jahr das Geschlecht wechseln“

Am 30. Juni wurden die Eckpunkte für das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland vorgestellt. Neu an dem Gesetz ist, dass einmal im Jahr jeder ab 14 Jahren seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen selbständig ändern lassen kann. Psychologische und medizinische Gutachten sind nicht mehr erforderlich. Zahlreiche Ärzte üben Kritik. Warum findet auch hier, wie in vielen anderen
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