Die Bundesregierung plant eine neue Gesetzesverschärfung. Danach sollen öffentliche Äußerungen oder „unerwünschte Kontaktaufnahmen“, die politische oder staatliche „Funktionsträger psychisch belasten könnten“, als „Gemeinwohlgefährdung“ gelten und hart bestraft werden können.
Die Ampel-Regierung verfolgt zunehmend ihre Kritiker. Der Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, hat für sie bereits die neue Kategorie „Delegitimierung des Staats“ erfunden.
Der Staat entscheidet inzwischen, was als wahr oder „Desinformation“ und wer als gut oder böse gilt. Wer sich bei einem Krieg auf die „falsche Seite“ stellt, dem droht seit 2022 ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung.
Nun steht eine weitere Gesetzesverschärfung an: Jede öffentliche Äußerung, von der sich ein politischer oder staatlicher Funktionsträger „psychisch beeinträchtigt“ fühlt oder nur fühlen könnte, soll hart bestraft werden.
Potenzielle „Gemeinwohlgefährder“
Zur Debatte steht eine eilig von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eingebrachte Novelle unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten„. Mit letzteren sind Funktionsträger aller Art gemeint, etwa Stadträte in kommunalen Parlamenten, Angestellte in Behörden oder Politiker in EU-Gremien.
Das Vorhaben hatte das Bundeskabinett Anfang September als Teil eines neuen „Sicherheitspaketes“ – angeblich in hastiger Reaktion auf den Messerangriff in Solingen Ende August – beschlossen. Der Bundestag soll darüber am Donnerstagabend, 10. Oktober, in erster Lesung beraten. Zuerst berichtete die DKP-Zeitung UZ über die Tücken dieses Entwurfs. (Zeit zu rebellieren: Wir treten jetzt in die Phase der totalen Zensur der globalen Tyrannei ein)
Mit ihrem 20-seitigen Pamphlet will die Ampel-Regierung die Paragrafen 105 (Nötigung von Verfassungsorganen) und 106 (Nötigung des Bundespräsidenten) im Strafgesetzbuch ändern.
Das dort je nach Schwere festgelegte Strafmaß von drei Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis soll künftig auch jene treffen, die „gemeinwohlgefährdend Entscheidungsprozesse der Funktionsträger beeinträchtigen“. Auf den „Staatsdelegitimierer“ im Verfassungsschutzbericht folgt nun also der „potenzielle Gemeinwohlgefährder“.
Theoretisch psychisch belastend
Wie inzwischen üblich im deutschen Gesetzesdschungel findet man in der Novelle statt konkreter Tatbestände nur mehr schwammige Floskeln. Angeblich „deuten“ etwa aktuelle „Statistiken und Berichte“ auf „eine Tendenz der zunehmenden Verrohung des gesellschaftlichen Miteinanders“ hin.
Sinniert wird über „Hass, Hetze und Gewalt“, „Hasspostings“ und „verbale oder schriftliche Anfeindungen“ welche – freilich präventiv – lediglich „dazu geeignet“ sein könnten, zu einer ominösen „psychischen Belastung“ betroffener „Funktionsträger“ zu führen.
An einer Stelle drückt der Gesetzentwurf das beispielsweise so aus: Strafrechtlich relevant werde eine solche „Tat“ dann, „wenn das Verhalten des Täters einen objektivierbaren Anlass für eine Verhaltensänderung“ bieten könne. Mandatsträger in Bund, Ländern, Kommunen und der Europäischen Union sollen offenbar nicht länger von kritischen Bürgern gestört werden.
Damit könnten künftig politische Unmutsäußerungen aller Art in sozialen Netzwerken, in Stadtrats- oder Gemeindesitzungen oder auf öffentlichen Protestaktionen, die von Abgeordneten oder behördlichen Funktionären auch nur potenziell als „diskreditierend“ oder eben „psychisch belastend“ empfunden werden könnten, schnell vor den Kadi führen – und sogar zu einer Eintrittskarte ins Gefängnis werden.
„Unerwünschte Kontaktaufnahme“
FDP-Justizminister Buschmann knüpft damit direkt an die jüngsten Verbots- und Repressionsorgien von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an, von der bereits Medien und Vereine, Corona-, Friedens- und Palästina-Demonstranten, NATO-Kritiker, vermeintliche „Putin-Versteher“ und andere betroffen waren.
Doch damit nicht genug: Dem Bundesrat, der die Länder auf Bundesebene vertritt, genügt diese Verschärfung nicht. In einer Stellungnahme kritisierte dieses Gremium Ende September, dass der Wortlaut des Gesetzes diverse Vertreter von „Verwaltungseinheiten in Teilgebieten der Länder“ und der „Exekutivorgane“ nicht einbeziehe und forderte, dies entsprechend zu ändern.
Der Bundesrat schlug darüber hinaus sogar vor, jede unerwünschte „räumliche Annäherung“ oder nicht erbetene „Kontaktaufnahme“ beispielsweise über „digitale Kommunikationsmittel“ mit politischen und institutionellen Funktionsträgern unter Strafe zu stellen. Die sogenannten „Volksvertreter“ sollen offensichtlich nicht länger gestört werden, egal, was sie tun.
Präventivstrafen für „hypothetische Kausalverläufe“
Die „Neue Richtervereinigung“ (NRV), ein Zusammenschluss aus deutschen Richtern und Staatsanwälten, rügte bereits Anfang August den ersten Referentenentwurf. Dies belegt, dass das Gesetz, anders als behauptet, schon vor der Tat in Solingen (am 23. August) in Planung war.
Durch die Novelle entstünde „eine inkonsistente Gesetzeslage“, so der Juristenverband. Die Formulierung darin sei „so weit geraten, dass sie eine verschuldensunabhängige Haftung für hypothetische Kausalverläufe umfassen würde“.
Das Gesetz sei unbestimmt und schwäche die Rechtssicherheit massiv. Niemand könne dann mehr abschätzen, welche Handlung oder bloße Meinungsäußerung zu einer harten Strafe führen kann.
Dadurch werde „der Anwendungsbereich des Gesetzes unvorhersehbar“.
Ein so „verwirrender“ Gesetzesentwurf sei überdies völlig unnötig, merkte die NRV dann weiter an. Schließlich könnten tatsächliche Straftaten gegen „Funktionsträger“ bereits jetzt juristisch verfolgt werden.
Maulkorb für eine kritische Bevölkerung
Man kann also mit Fug und Recht befürchten, dass das eigentliche Ziel eines solchen Gesetzentwurfs ein ganz anderes ist, als angeblich, wie behauptet, „mehr Sicherheit für Funktionsträger“.
Denn vor allem dürfte es als Maulkorb für die politisch interessierte und kritische Bevölkerung wirken.
Denn wer weiß schon vorher so genau, welcher Politiker welche Rüge als „psychisch belastend“ empfinden könnte? Oder welcher Staatsanwalt auch nur ein entsprechendes Potenzial dazu erkennen wird.
Jeder Protest gegen Kriegstreiberei, Rüstungsprojekte, Sozialabbau oder was auch immer könnte dann in die neue Kategorie „Gemeinwohlgefährdung“ fallen und hart von der Justiz verfolgt werden.
So bringt man höchstens eine Bevölkerung zum Schweigen und hebelt auch den letzten Rest von Demokratie vollständig aus. Aber wer weiß: Vielleicht ist ja gerade das der Plan.
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Quellen: PublicDomain/de.rt.com am 10.10.2024
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