Kliniken mit Klagen gegen Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht sich nunmehr mit einer Klage- und Schadenersatzwelle deutscher Krankenhäuser konfrontiert.

Wegen der nicht annähernd ausreichenden Finanzierung durch den Bund fordert nunmehr unter anderem die Geschäftsführerin der Kreisklinik im südhessischen Groß-Gerau für das Jahr 2023 Schadensersatz in Höhe von 1,7 Millionen Euro.

Schadenersatz-Klagslawine rollt

Der Anfang der „Klagslawine“ entstand wie oben genannt durch die Kreisklinik im südhessischen Groß-Gerau. Bereits im März reichte Klinikgeschäftsführerin Erika Raab beim Landgericht Darmstadt Klage gegen Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein.

Auch in Bayern fordert ein Klinikverbund Schadensersatz vom Bundesministerium für Gesundheit für die unzureichende Finanzierung der Kliniken. In der Klinik-Kompetenz-Bayern (KKB) sind Krankenhäuser sowie Klinikverbünde in ganz Bayern mit insgesamt 66 Standorten vertreten. Gemäß § 1 des Krankenhausgesetzes (KHG) sei die Bundesregierung somit verpflichtet, eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser zu gewährleisten, so die Begründung. „Ihrer damit verbundenen gesetzlichen Aufgabe kommt die Bundesregierung aber schon seit einigen Jahren nicht nach“, betonte dazu KKB-Geschäftsführer Benjamin Stollreiter.

In einem diesbezüglichen Schreiben an den Bundesgesundheitsminister hatten die KKB-Kliniken bereits im Februar ihren jeweils errechneten Schaden beziffert und unter Angabe der Bankverbindung ein entsprechendes Zahlungsziel gesetzt. „Insgesamt rechnen wir für alle KKB-Kliniken aktuell mit einem Jahresfehlbetrag von über 350 Millionen Euro“, erklärte KKB-Vorstandsmitglied Manfred Wendl. Eine Antwort hatten die Kliniken bisher freilich nicht erhalten. „Wir haben zwischenzeitlich die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Klage durch eine Fachanwaltskanzlei prüfen lassen. Ein entsprechendes Rechtsgutachten liegt uns vor“, so Wendl. Dabei hatte sich gezeigt, dass die KKB die Klagen über ihre Genossenschaft bündeln könnten. Elf Klinikträger hatten sodann ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Sammelklage signalisiert, weitere Kliniken, die nicht zur Genossenschaft gehören, wollen sich ebenfalls beteiligen.



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