Kaputter US-Journalismus, Streit um § 353d StGB, Grönemeyer vs. CDU

1. “Wir müssen uns von der Vorstellung lösen, dass Journalismus gleichbedeutend mit Content ist”
(journalist.de, Leif Kramp & Stephan Weichert)
Bei journalist.de ist ein lesenswertes Interview mit dem US-amerikanischen Journalismus-Experten Jeff Jarvis erschienen, der gleich in der ersten Antwort ziemlich direkt wird: “Während wir die US-Wahlen durchlaufen, frage ich mich, ob es Zeit ist, den Großteil der amerikanischen Traditionsmedien aufzugeben, und ob ich einen Teil der 50 Jahre, die ich im Journalismus tätig bin, verschwendet habe. Der US-Journalismus ist in einem desaströsen Zustand: Die New York Times ist kaputt, die Washington Post auch, CNN ist steuerlos und Murdochs Medien sind bei Weitem zu erfolgreich.”

2. Wer darf publizieren?
(taz.de, Johanna Treblin)
Johanna Treblin berichtet in der “taz” über den Streit um den Paragraphen 353d des Strafgesetzbuches, der die Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten während laufender Verfahren verbietet. Kritiker würfen den Gerichten vor, hier mit zweierlei Maß zu messen, da juristische Fachzeitschriften ähnliche Veröffentlichungen machten, ohne dafür bestraft zu werden.

3. Rundfunkreform: Reichen die vorgeschlagenen Änderungen aus?
(laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 20:33 Minuten)
Reichen die vorgeschlagenen Änderungen der Rundfunkreform aus? Darüber spricht Alexander Matzkeit im Podcast “Läuft” mit Journalismusprofessorin Annika Sehl, die vergangenes Jahr von der Rundfunkkommission der Länder in den sogenannten Zukunftsrat berufen wurde. Mit dem Ziel, “eine langfristige Perspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Akzeptanz über das laufende Jahrzehnt hinaus zu entwickeln”. In dem Gespräch geht es um die im Staatsvertragsentwurf fehlenden Aspekte, die Frage, warum der Prozess Sehls Ansicht nach dennoch wertvoll war, und wie es mit der Neuregelung des Rundfunkbeitrags weitergehen könnte.
Weiterer Lesehinweis: Jan Freitag hat den scheidenden WDR-Intendanten Tom Buhrow interviewt und ihn unter anderem gefragt, wie er die von Printmedien oft beklagten “presseähnlichen Inhalten” der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet sieht. Buhrow konstatiert: “Ob Zeitung, Radio, Fernsehen: Alle müssen im Netz präsent sein, wo Informationen ohne Text undenkbar sind. Ich bin auch überzeugt, dass die Herausforderungen der Printbranche nicht geringer wären, wenn wir kaum Text im Internet hätten.” (journalist.de)

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4. Pressefreiheit zu Nahost-Reportagen unter Druck
(reporter-ohne-grenzen.de)
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) stellt fest, dass der Krieg in Nahost auch Auswirkungen auf die Pressefreiheit in Deutschland habe, und bietet Betroffenen ihre Unterstützung an: “Die Organisation ermutigt Journalistinnen und Journalisten, die Opfer von gewalttätigen Übergriffen bei Demonstrationen, beruflichen Einschränkungen von Seiten ihrer Redaktionen oder Hassrede im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über den Nahost-Konflikt wurden, sich an RSF zu wenden.”

5. Face­book-Nutzer hat Ex-Kanz­lerin Merkel belei­digt
(lto.de)
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken habe entschieden, dass Beleidigungen gegen Politikerinnen und Politiker in Sozialen Medien auch ohne große Reichweite strafbar sind, wenn der Inhalt selbst beleidigend ist. Ein Mann aus Kaiserslautern hatte die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Facebook öffentlich beleidigt und war zunächst vom Amtsgericht verurteilt, vom Landgericht jedoch freigesprochen worden. Das OLG habe dieses Urteil nun aufgehoben und betont, dass es bei der sogenannten “Politikerbeleidigung” allein auf den Inhalt der Äußerung und nicht auf die Reichweite ankomme.
Weiterer Lesehinweis: “Das ist schon fast Trump-artig”: “AfD-Vizechef Stephan Brandner warf einer Journalistin wiederholt vor, ‘Faschistin’ zu sein. 50.000 Euro soll Brandner dafür bereits zahlen, jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Was treibt ihn an?” (t-online.de, Annika Leister)

6. Grönemeyer untersagt CDU Nutzung seines Songs
(zdf.de)
Herbert Grönemeyer fordere die CDU und die Junge Union auf, seinen Song “Zeit, dass sich was dreht” nicht mehr für ihren Wahlkampf zu nutzen und bisherige Online-Verbreitungen zu löschen. Grönemeyers Anwalt betone, dass sich der Musiker weitere rechtliche Schritte vorbehalte. Auch der Rapper $oho Bani, der den Song in einer neuen Version mit Grönemeyer aufgenommen hat, habe die Nutzung bei CDU-Veranstaltungen kritisiert.

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