„Hilfreiche Staatsanwaltschaft“ bei Habeck-„Schwachkopf-Razzia“

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte tagelang „fleißig“ versucht verdeckt zu halten, dass die sogenannte „Schwachkopf-Razzia“ durch die Anzeige des Bundeswirtschaftsministers Habeck ausgelöst wurde.

Hierzu bediente man sich allerlei mehr oder weniger glaubwürdiger „Ausreden“ wie unter anderem angebliche Serverprobleme.

Presse-Anfragen systematisch ignoriert

Diesbezügliche Presseanfragen werden beinahe systematisch ignoriert, Fristen ließ man verstreichen und verstrickte sich zunehmend in immer absurder werdende Ausflüchte.

Unter anderem mit Verweisen auf „Serverprobleme“ verweigerte die Staatsanwaltschaft Bamberg tagelang, eine Auskunft zu den Hintergründen der „Habeck-Razzia“. Tagelang beantwortete man Presseanfragen verschiedener Medien nicht und ließ gesetzte Fristen verstreichen. Konkret ging es dabei um die, von der Staatsanwaltschaft angeordnete Hausdurchsuchung, beim 64-jährigen Stefan Niehoff in den frühen Morgenstunden des 12. Novembers im fränkischen Burgpreppach.

Da jedoch öffentliche Stellen, wie Staatsanwaltschaften, gegenüber der Presse auskunftspflichtig sind, galt diese Vorgehensweise als besonders irritierend. Besagter Stefan Niehoff hatte auf X  ein Meme eines anderen Nutzers geteilt, das in überspitzter Form Kritik an Wirtschaftsminister Habeck geübt hatte. Das Meme zeigte eine Porträtaufnahme Habecks mit dem, an den Werbeslogan der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug, „Schwachkopf PROFESSIONAL“.

Geteiltes Meme führt zu Hausdurchsuchung

Tagelang verweigerte die Staatsanwaltschaft jegliche Auskunft auch gegenüber apollo-news und weiteren Medien darüber, ob Robert Habeck persönlich den Strafantrag gestellt hatte. Dann plötzlich beantwortete die Staatsanwaltschaft genau diese Frage vorab ausschließlich gegenüber dem YouTube-Kanal Mediatheke, mit der Information, dass der Strafantrag tatsächlich von Habeck selbst gestellt worden war. Später tauchte dies dann endlich auch in einer öffentlichen Pressemitteilung auf. Neben der Auskunftspflicht ist es öffentlichen Stellen auch verboten, Presseanfragen, wie geschehen,  selektiv zu beantworten, es darf kein Medium dabei benachteiligt werden.

Dass Habeck den Strafantrag zwar gestellt hat, allerdings auf Hinweis der Staatsanwaltschaft, ließ man in der Mitteilung ebenfalls einfach weg.

Keine Antwort durch „Server-Probleme“ möglich gewesen

Die erste Presseanfrage von apollo-news dazu an die Staatsanwaltschaft war am 13. November um 10:16 Uhr, erfolgt.  Als die Staatsanwaltschaft darauf stundenlang nicht reagiert hatte, fragte man erneut nach, diesmal mit der „Bitte um sofortige Antwort“. Auch diese Antwort wurde hinausgezögert. Nicht nur ließ die Staatsanwaltschaft am 13. November zunächst sämtliche E-Mails und Anrufe unbeantwortet, als sie am Nachmittag schließlich telefonisch erreichbar war, erklärte ein Pressesprecher, dass „Serverprobleme“ die Beantwortung verzögert hätten.

Auf die schriftlichen Anfragen antwortete der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg nach sechs Stunden allen Ernstes, dass die Beantwortung der Fragen „bereits um 12:38 Uhr“ erfolgt sei. Eine solche Mail kam allerdings nie bei der Redaktion an. Eine sofortige Rückfrage auf die unzureichende Antwort ließ die Behörde freilich unbeantwortet.



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