In den vergangenen Monaten wurde der EU-Pfizer-Vertrag immer wieder zum Gegenstand intensiver Diskussionen. Ein Grund dafür sind die zahlreichen geschwärzten Passagen im ursprünglich veröffentlichten Dokument. Doch dank einer ungeschwärzten Version des Vertrags können nun die Stellen, die zuvor geheim gehalten wurden, aufgedeckt und miteinander verglichen werden. Hier ist eine Auflistung der wichtigsten Abschnitte, die im ursprünglichen Vertrag geschwärzt wurden und deren Inhalte jetzt offengelegt sind.
Wir haben uns die Mühe gemacht und eine Auflistung der ersten 30 Seiten mittels KI aufgeführt.
1. Unterschriften (Seite 1):
- Geschwärzt: Namen der Unterzeichner von Pfizer und BioNTech.
- Offengelegt: Die Namen und Titel der Personen, die den Vertrag unterzeichnet haben, sind jetzt sichtbar.
2. Preise (Seite 7):
- Geschwärzt: Alle Angaben zu den Kosten pro Impfdosis und Zahlungsbedingungen.
- Offengelegt: Der ungeschwärzte Vertrag zeigt die genauen Preise pro Dosis und die detaillierten Zahlungsmodalitäten.
3. Lieferung des Impfstoffs (Seite 6):
- Geschwärzt: Details zu Liefermengen und -terminen.
- Offengelegt: Die ungeschwärzte Version enthält genaue Angaben zu den Lieferzeiten und der Anzahl der Dosen, die geliefert werden sollen.
4. Haftung (Seite 9):
- Geschwärzt: Haftungsfreistellungen und Entschädigungen.
- Offengelegt: Der Vertrag legt klar dar, dass Pfizer und BioNTech von bestimmten Haftungen befreit sind und die Mitgliedstaaten die Verantwortung für unerwünschte Nebenwirkungen übernehmen.
5. Vertraulichkeit (Seite 10):
- Geschwärzt: Bestimmungen zur Vertraulichkeit.
- Offengelegt: Die ungeschwärzte Version beschreibt, wie sowohl Pfizer als auch BioNTech verpflichtet sind, vertrauliche Informationen über die Impfstoffproduktion zu schützen.
6. Abschnitt I.14 (Seite 11): Rücktrittsrecht
- Geschwärzt: Die Bedingungen, unter denen die Europäische Kommission oder die Mitgliedstaaten vom Vertrag zurücktreten können, sind vollständig geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag wird erklärt, dass die Kommission oder die Mitgliedstaaten das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung nicht fristgerecht erfolgt oder die Qualität des Impfstoffs nicht den vereinbarten Standards entspricht.
7. Abschnitt I.15 (Seite 12): Garantien
- Geschwärzt: Alle spezifischen Garantien und Haftungen von Pfizer und BioNTech im Zusammenhang mit der Lieferung des Impfstoffs sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version beschreibt, dass Pfizer und BioNTech garantieren, dass der Impfstoff sicher und wirksam ist und den Standards der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) entspricht.
8. Abschnitt I.16 (Seite 13): Streitbeilegung
- Geschwärzt: Bestimmungen zur Schlichtung und Beilegung von Streitigkeiten sind teilweise geschwärzt.
- Unzensiert: Der Vertrag legt fest, dass im Falle von Streitigkeiten ein Schiedsgericht eingesetzt wird und die Verhandlungen in der Gerichtsbarkeit eines europäischen Landes stattfinden.
9. Abschnitt I.17 (Seite 14): Laufzeit und Kündigung
- Geschwärzt: Die Laufzeit des Vertrags und die Bedingungen für eine Kündigung sind vollständig geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag wird die genaue Vertragslaufzeit beschrieben sowie die Bedingungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann, z. B. bei Nichteinhaltung der Lieferbedingungen oder Qualitätsstandards.
10. Abschnitt I.18 (Seite 15): Rechte der Mitgliedstaaten
- Geschwärzt: Alle Angaben darüber, welche speziellen Rechte die einzelnen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf den Vertrag und die Lieferung der Impfstoffe haben, sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version erläutert, dass die Mitgliedstaaten das Recht haben, zusätzliche Dosen zu bestellen oder den Vertrag zu erweitern, wenn die Umstände es erfordern.
11. Abschnitt I.19 (Seite 16): Anpassung des Vertrags
- Geschwärzt: Bestimmungen darüber, wie und unter welchen Umständen der Vertrag geändert oder angepasst werden kann, sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version beschreibt die Bedingungen, unter denen Anpassungen an den Vertrag vorgenommen werden können, z. B. im Fall einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
12. Abschnitt I.20 (Seite 17): Produktion und Qualitätskontrolle
- Geschwärzt: Angaben zu den Standards und Verfahren der Qualitätskontrolle bei der Impfstoffproduktion.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag werden die Qualitätsstandards, die Produktionsbedingungen und die Verantwortung der Hersteller beschrieben, um sicherzustellen, dass der Impfstoff den EU-Vorgaben entspricht.
13. Abschnitt I.21 (Seite 18): Berichterstattung und Kommunikation
- Geschwärzt: Kommunikationsprotokolle und Berichterstattungsverfahren zwischen der EU-Kommission und den Impfstoffherstellern sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version beschreibt, wie regelmäßig Berichte zur Impfstoffproduktion und Lieferung erstellt werden und wie die Kommunikation zwischen den Parteien abläuft.
14. Abschnitt I.22 (Seite 19): Verteilung des Impfstoffs
- Geschwärzt: Details zur Verteilung der Impfstoffe an die einzelnen Mitgliedstaaten.
- Unzensiert: Der Vertrag legt fest, wie die Impfstoffe unter den EU-Mitgliedstaaten verteilt werden, welche Prioritäten gesetzt werden und wie die Verteilung überwacht wird.
15. Abschnitt I.23 (Seite 20): Streitigkeiten zwischen den Parteien
- Geschwärzt: Bestimmungen zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen der Europäischen Kommission und den Impfstoffherstellern.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag werden die Mechanismen zur Lösung von Streitigkeiten, einschließlich der Einberufung eines Schiedsgerichts, ausführlich beschrieben.
16. Abschnitt II.1 (Seite 21): Allgemeine Bedingungen für den Rahmenvertrag
- Geschwärzt: Die genaue Definition von bestimmten vertraglichen Begriffen und Verantwortlichkeiten ist geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag wird erklärt, dass alle Begriffe und Definitionen im ersten Abschnitt des Vertrags definiert sind, einschließlich Rollen und Pflichten der Parteien.
17. Abschnitt II.2 (Seite 22): Rollen und Verantwortlichkeiten bei gemeinsamer Ausschreibung
- Geschwärzt: Details zu den Pflichten und Zuständigkeiten der Vertragspartner bei einer gemeinsamen Ausschreibung sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version legt fest, dass ein Mitglied der Gruppe, die die Ausschreibung durchführt, als „Leader“ fungieren muss und dafür verantwortlich ist, die Kommunikation und Aufgabenverteilung zwischen den Parteien zu koordinieren.
18. Abschnitt II.3 (Seite 23): Trennbarkeit der Bestimmungen
- Geschwärzt: Bestimmungen zur Rechtswirksamkeit der einzelnen Vertragspunkte sind geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Dokument wird beschrieben, dass jede Bestimmung des Vertrags als eigenständig gilt. Sollte eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest des Vertrags trotzdem in Kraft. Die Parteien sind verpflichtet, eine ungültige Bestimmung durch eine ähnliche, rechtlich gültige Bestimmung zu ersetzen.
19. Abschnitt II.4 (Seite 24): Bereitstellung von Dienstleistungen und Lieferungen
- Geschwärzt: Detaillierte Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere Fristen und Verpflichtungen der Parteien, sind geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag wird klar beschrieben, dass alle Fristen im Vertrag in Kalendertagen berechnet werden, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Zudem wird festgelegt, dass der Auftragnehmer jede Änderung der Ausschlusssituation unverzüglich der Kommission mitteilen muss.
20. Abschnitt II.5 (Seite 25): Kommunikation zwischen den Parteien
- Geschwärzt: Kommunikationsprotokolle und die Bedingungen, unter denen Informationen, Mitteilungen oder Dokumente ausgetauscht werden, sind geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag wird erklärt, dass jede Kommunikation schriftlich erfolgen muss, entweder in Papier- oder elektronischer Form, und dass die Vertragsnummer sowie gegebenenfalls die Bestellnummer des Impfstoffs angegeben werden müssen.
21. Abschnitt II.6 (Seite 26): Zahlungsverpflichtungen
- Geschwärzt: Informationen zu den genauen Zahlungsmodalitäten, Fristen und Beträgen sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version beschreibt die Zahlungsfristen und Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferungen. Es wird festgelegt, dass alle Zahlungen rechtzeitig und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erfolgen müssen.
22. Abschnitt II.7 (Seite 27): Lieferbedingungen und Abnahme
- Geschwärzt: Details über die Lieferung von Produkten, Abnahmetests und mögliche Verzögerungen sind geschwärzt.
- Unzensiert: Der Vertrag erklärt, dass die Lieferung der Produkte gemäß den festgelegten Zeitplänen erfolgen muss. Zudem wird geregelt, dass Produkte einer Inspektion unterzogen werden können, bevor sie offiziell abgenommen werden. Verzögerungen müssen sofort gemeldet werden.
23. Abschnitt II.8 (Seite 28): Eigentumsrechte und Nutzung
- Geschwärzt: Bestimmungen zum Eigentumsübergang und zur Nutzung von geistigem Eigentum sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version erläutert, dass das Eigentum an den gelieferten Produkten nach vollständiger Zahlung auf den Käufer übergeht. Auch werden die Nutzungsrechte an den Impfstoffen und deren geistigem Eigentum festgelegt.
24. Abschnitt II.9 (Seite 29): Haftung und Entschädigung
- Geschwärzt: Details zur Haftungsübernahme und Entschädigungen bei Lieferproblemen oder negativen Auswirkungen sind geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag wird klar beschrieben, dass der Hersteller für bestimmte Haftungsfragen freigestellt ist, während die EU-Mitgliedstaaten Verantwortung übernehmen, falls Probleme auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung der Impfstoffe.
25. Abschnitt II.10 (Seite 30): Höhere Gewalt
- Geschwärzt: Die Definition von „Höherer Gewalt“ und die entsprechenden Bestimmungen sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version beschreibt, dass im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien), die die Lieferung oder Produktion verhindern, die Vertragspartner von bestimmten Verpflichtungen befreit sind. Diese Klausel schützt beide Seiten im Falle außergewöhnlicher Umstände.
26. Abschnitt II.11 (Seite 31): Beendigung des Vertrags
- Geschwärzt: Bestimmungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann, einschließlich der Konsequenzen, sind geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag wird erklärt, dass beide Parteien das Recht haben, den Vertrag unter bestimmten Umständen zu kündigen, wie z. B. bei Nichterfüllung der vereinbarten Lieferungen oder Verstößen gegen die Vertragsbedingungen. Es wird auch beschrieben, welche Maßnahmen nach einer Kündigung zu ergreifen sind.
27. Abschnitt II.12 (Seite 32): Geheimhaltung und Vertraulichkeit
- Geschwärzt: Detaillierte Vereinbarungen zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung sind vollständig geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Dokument wird ausführlich beschrieben, dass sowohl Pfizer als auch BioNTech sowie die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, vertrauliche Informationen, die während der Vertragsverhandlungen und im Zusammenhang mit der Impfstoffproduktion ausgetauscht werden, geheim zu halten. Diese Klausel umfasst auch geschäftliche Informationen und Technologien.
28. Abschnitt II.13 (Seite 33): Streitbeilegung
- Geschwärzt: Die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien sind geschwärzt.
- Unzensiert: Im ungeschwärzten Vertrag wird erklärt, dass alle Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden müssen, bevor rechtliche Schritte unternommen werden. Die Schlichtung erfolgt durch ein europäisches Schiedsgericht, das in einem vereinbarten Land angesiedelt ist.
29. Abschnitt II.14 (Seite 34): Anwendbares Recht
- Geschwärzt: Informationen zum geltenden Recht und der zuständigen Gerichtsbarkeit sind geschwärzt.
- Unzensiert: Der Vertrag legt fest, dass das Recht der Europäischen Union gilt und im Falle von Streitigkeiten europäische Gerichte zuständig sind. Dies betrifft insbesondere rechtliche Fragen, die sich aus der Vertragsdurchführung oder Vertragsverletzung ergeben.
30. Abschnitt II.15 (Seite 35): Änderung des Vertrags
- Geschwärzt: Bestimmungen zur Änderung des Vertrags sind geschwärzt.
- Unzensiert: Die ungeschwärzte Version gibt an, dass Änderungen des Vertrags nur in schriftlicher Form erfolgen dürfen und von beiden Parteien unterzeichnet werden müssen. Es wird klargestellt, dass mündliche Änderungen keine rechtliche Gültigkeit haben.
Wer in den einzelnen Punkten mehr Details will, kann den ungeschwärzten Vertrag hier finden. Der geschwärzte Vertrag ist hier zu finden.
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