Genozid und Kriegsverbrechen: EU weiter uneins über Haltung zu Israel

Die EU ist in ihrer Haltung zu Israel tief gespalten. Der scheidende EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hat angesichts der Situation in Gaza den Abbruch des Dialogs mit Israel ins Spiel gebracht. Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) lehnt dies ab. #EuropeUnited bleibt damit weiterhin eine Floskel ohne konkreten Inhalt. Baerbock hatte unter dem Hashtag auf die Wahl von Donald Trump reagiert. Die Antwort auf "America First" sei der Zusammenhalt innerhalb der EU, erklärte die deutsche Außenministerin. Unter anderem in der Frage einer gemeinsamen Haltung ist die EU von diesem Zusammenhalt allerdings weit entfernt. Treibende Kraft hinter der Spaltung ist ausgerechnet Baerbock. 

Trotz immer umfassenderer und schwerwiegenderer Anschuldigungen gegenüber Israel bleibt eine Verurteilung Israels durch die EU bisher aus. Zuletzt legte die UN einen Bericht vor, in dem Israel schwerste Kriegsverbrechen und Genozid-Absichten nachgewiesen werden. Die Staatengemeinschaft wird darin zudem aufgerufen, gemeinsam Anstrengungen zur Beendigung der israelischen Verstöße gegen das Völkerrecht zu unternehmen. 

Die deutsche Außenministerin und mit ihr die Bundesregierung ignorierten derartige Berichte bisher. Für die israelischen Massaker unter den Palästinensern macht Baerbock die Hamas verantwortlich. Die Organisation benutze Zivilisten als Schutzschild, behauptet Baerbock und stützt sich dabei auf Aussagen des israelischen Militärs. Israel habe jedes Recht, sich selbst zu verteidigen, so die Haltung der Regierung in Berlin.

Zur Verteidigung des verlustreichen Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung führt Israel an, Kommandozentralen der Hamas seien in zivilen Einrichtungen untergebracht. Derartige Berichte von Kommandozentralen unter Krankenhäusern und Flüchtlingslagern haben sich bisher allerdings nicht bestätigt. Zu einer grundsätzlichen Änderung in der Haltung Deutschlands zum israelischen Vorgehen führte das völlige Fehlen von Belegen der israelischen Behauptungen nicht. 

Auch über den Umgang mit einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) ist sich die EU uneins. Das Gericht verurteilte Israel zum umgehenden Rückzug aus den besetzten Gebieten. Bei einer Abstimmung über eine UN-Resolution, die von Israel die Umsetzung des Urteils fordert, enthielt sich Deutschland mit der Begründung, die in der Resolution anberaumte Frist von zwölf Monaten zum Rückzug sei zu kurz. 

Im Streit um eine gemeinsame Haltung der EU schlug Baerbock nun vor, einzelne israelische Minister zu sanktionieren, die das Völkerrecht brechen. In der Bundespressekonferenz vertritt das Auswärtige Amt jedoch die Haltung, vor einer verbalen Verurteilung Israels durch die Bundesregierung müssten die israelischen Verbrechen von einem internationalen Gericht juristisch abgeurteilt worden sein. Derartige Prozesse dauern oftmals Jahre. Daher liegt der Verdacht nahe, dass Baerbock auf Zeit spielen will.

Wegen des Fehlens einer klaren, völkerrechtskonformen Haltung der EU zum israelischen Vorgehen verliert die EU im Nahen Osten rapide an Einfluss. Der EU-Sonderbeauftragte für den Nahost-Friedensprozess, Sven Koopmans, warnt, die EU büße an Vertrauen und Glaubwürdigkeit ein. 

Auf dem EU-Außenministertreffen in der kommenden Woche soll der Vorschlag Borrells diskutiert werden. Dass die EU-Staaten eine gemeinsame Haltung gegenüber Israel finden, ist jedoch unwahrscheinlich. Jeder Schritt, der in Richtung konkreter Maßnahmen geht, wird absehbar von Deutschland blockiert. #EuropeUnited ist eben nur ein Hashtag. 

Mehr zum Thema – Völkerrecht? Das Auswärtige Amt und die Verfolgung Unschuldiger

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