EU-Gerichtsentscheid – Abschiebung kostet Deutschland 8.000 Euro trotz gefälschtem Pass

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte nun Deutschland für die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings, auch mit gefälschtem Pass, verurteilt.

Deutschland muss dem Mann nunmehr, trotz „Dokumentenbetrugs“,  8.000 Euro Entschädigung zahlen.

Erniedrigende Behandlung als Grund

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte Deutschland jüngst für die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt. Demnach hätte die Abschiebung des Syrers gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen, trotzdem Selbiger mit gefälschtem Reisedokument eingereist war.

Die deutschen Behörden jedoch, rechtswidrig, nicht überprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, „dieses verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird“, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Weiterhin hätte Deutschland nicht geprüft „ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten“ und der Mann daher unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sein könnte.

Konkret geht es dabei um einen 1993 geborenen Syrer, der 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen worden war. Er hatte versucht, per Bus mit einem bulgarischen Pass, den er in Griechenland für 2.000 Euro erworben hatte, einzureisen. Nach seiner Festnahme wurde er zur Polizeiwache in Passau gebracht und noch am selben Tag wieder per Flugzeug nach Athen ausgeflogen.

Klage des „Asylbetrügers“ war erfolgreich

Daraufhin legte der Syrer, offenbar wie „üblich“ mit Hilfe von NGO-Anwälten, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Er machte darin geltend, dass man seinen Wunsch nach Asyl nicht registriert hätte. Zudem habe er damals keinen Zugang zu einem Anwalt gehabt, was ihm die Möglichkeit genommen hätte, Rechtsmittel gegen seine Abschiebung nach Griechenland einzulegen. Der Menschengerichtshof gab dem „Asylbetrüger“ mit gefälschtem Pass, Recht.

Deutschland muss nun dem Syrer eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro zahlen. Zudem wurde Griechenland aufgrund der Haftbedingungen auf einer Polizeiwache in Leros zu einer Entschädigung von 6.500 Euro verurteilt. In Griechenland erhielt der Mann allerdings nun Asyl. „Diese Wendung war jedoch nicht absehbar, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hatten“, erklärt dazu das Gericht.



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