BGH-Urteil: Anom-Daten als Beweise gegen organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität: Der BGH lässt Chats als Beweise zu. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von US-Behörden beschafften Daten von Kryptohandys des Anbieters "Anom" als Beweismittel genutzt werden dürfen. Dies betrifft vor allem schwerste Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität. Die über verschlüsselte Nachrichten übermittelten Daten waren zuvor umstritten – doch das Gericht bestätigte nun ihre Verwertbarkeit, um den Drogen- und Waffenhandel sowie andere Verbrechen zu bekämpfen. Was dies für die Ermittlungsarbeit und die Kriminalitätsbekämpfung bedeutet, erfahren Sie hier.
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