Disclaimer: Dieser Artikel befasst sich mit psychisch belastenden Schilderungen von Abschiebungen.
Noch im Januar wurde eine schwerkranke Frau aus Georgien von ihrer Familie getrennt und ihre Kinder sowie der Vater nach Georgien abgeschoben. Sie selbst hat einen Hirntumor und durfte wegen Reiseunfähigkeit nicht abgeschoben werden. Jetzt liegt also eine Schwerkranke ALLEINE im Krankenhaus und die Kinder, die von ihrer Mutter getrennt sind, weinen die ganze Zeit, wie berichtet wird. Fühlt sich jemand jetzt in unserem Land sicherer dadurch? Schwächt das jetzt die AfD?
Die Familie lebte schon seit drei Jahren in Deutschland, die Kinder sprechen super Deutsch. Doch Georgien wird als “sicheres Herkunftsland” eingestuft und die deutsche Abschiebepolitik kennt keine humanitären Grenzen mehr. Wie lange wollen wir dieser Grausamkeit noch zusehen?
Tragödien, nur damit eine Zahl auf dem Papier runter geht?
Wenn es nur noch darum geht, Abschiebezahlen nach oben schrauben zu wollen, ist vielen Politiker:innen vermutlich nicht mehr bewusst, dass es sich dabei um Menschen handelt. Hinter jeder Abschiebung und auch hinter jeder Abschiebeandrohung stehen Personen wie du und ich. Menschen, die teils schon jahrelang in Deutschland leben, arbeiten, zur Schule gehen, Steuern zahlen. Menschen, die sich hier ein Leben aufgebaut haben. Jede:r mit einer eigenen Geschichte und individuellen Beweggründen. Acht exemplarische Geschichten sollen in diesem Artikel aufzeigen, wie grausam, willkürlich, bürokratisch und letztendlich sinnlos die Abschiebepolitik in Deutschland ist. Letztes Jahr haben wir bereits 15 beispielhafte Fälle der unmenschlichen Abschiebepolitik unter der Ampelregierung dokumentiert:
Doch Deutschland schiebt weiterhin brutal ab, auch während der heißen Wahlkampfphase, auch während des bitterkalten Winters in Europa. Merz möchte Schutzsuchende an der deutschen Grenze zurückweisen, Scholz sprach bereits 2023 von “endlich in großem Stil abschieben”, Innenministerin Faeser von brüstet sich regelmäßig, wie gut sie abschieben kann, selbst Habeck und die Grünen ließen sich zu einer 10-Punkte-Strategie zur Migrationspolitik hinreißen. Alle wollen zeigen, wie gut sie im Abschieben sind. Und wozu führt das? Zu Fällen wie den folgenden acht, die Menschen mit ein bisschen Empathie nur noch kopfschüttelnd zurücklassen können und das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat erschüttern.
1. Abschiebung aus der Klinik trotz Suizidgefahr
Ende Januar schob die Stadt Osnabrück einen 34jährigen Gambier ab – direkt aus einer psychiatrischen Klinik und damit aus einem Schutzraum! Eigentlich wird von der Durchführung von Abschiebungen bei Krankheit und dementsprechender Reiseunfähigkeit abgesehen. Doch Deutschland will die Abschiebezahlen mit ALLEN Mitteln nach oben schrauben. So kommt es zu Fällen wie dem des Gambiers Lame K. (Name auf Wunsch des Betroffenen geändert). Seit 2017 lebte er in Osnabrück, nach einem gescheiterten Asylantrag in Duldung. Zwei vorausgegangene Abschiebeversuche waren wegen Krankheit von Lame K. gescheitert, dieses Mal schreckten die Polizist:innen nicht einmal vor einer psychiatrischen Klinik zurück. Kurz vor der Abschiebung saß Lame K. eine Woche in Abschiebehaft, die das Landgericht dann als rechtswidrig einstufte.
Lame K. bemühte sich seit Jahren um eine Verbesserung seiner psychischen und körperlichen Verfassung. Die ständig drohenden Abschiebungen sowie die Abschiebehaft lösten starke Angstgefühle bei ihm aus. In besagte psychiatrische Klinik begab er sich aufgrund von Suizidgefahr.
“Dennoch wechselte er nach der Entlassung aus der rechtswidrig angeordneten Abschiebungshaft nicht etwa seinen Wohnort oder entzog sich anderweitig dem Zugriff der Behörden. Vielmehr begab er sich in psychiatrische Behandlung und informierte die Ausländerbehörde hierüber. Der Vollzug der Abschiebung hätte unter diesen Umständen niemals stattfinden dürfen und zeugt von dem geradezu verbissenen Versuch, die Abschiebezahlen in die Höhe zu treiben”, wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen schreibt.
Abschiebung direkt bei Klinikentlassung
Eine Gruppe von Aktivist:innen war zum Zeitpunkt der Abschiebung vor Ort. Die taz beschreibt das Vorgehen der Polizei so:
“Videos und Fotos von No Lager zeigen Szenen der Gewalt: Bei dem Polizeieinsatz fixieren Uniformierte K. am Boden, er trägt Handschellen. „Kill me!“ ruft er immer wieder. Solidarische AktivistInnen werden von Polizisten angebrüllt, zurückgestoßen, eingekesselt und niedergerungen.”
Laut Angaben von No Lager wurde Lame K. erst vor einem halben Jahr von seinem Psychiater eine starke Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Er riet aufgrund akuter Suizidalität von einer Abschiebung ab. Während der Abschiebung wurden weder seiner Partnerin noch seinen Freund:innen Zugang zu ihm gewährt. Der zuständige Arzt des Klinikums unterstellte Lame K., seine Suizidalität sei “politisch” und beschloss seine Entlassung aus der Klinik, bei der die Polizei auf ihn wartete.
2. 11-Jährige kennt das Land nicht, in das sie abgeschoben werden soll
Ein ganzer Hamburger Stadtteil kämpft derzeit für das Bleiberecht eines 11jährigen Mädchens. Ja, du hast richtig gelesen, Chanelia, die in Deutschland geboren ist und in Hamburg zur Schule geht, wie alle anderen Kinder auch, ist erst 11 Jahre alt und soll nun nach Nordmazedonien abgeschoben werden.
Deutschland geht im Abschiebewahn mittlerweile so weit, dass nicht mal mehr vor Kindern zurückgeschreckt wird. Mehr noch: Chanelia spricht weder Mazedonisch noch fließend Roma, sondern Deutsch – sie ist hier geboren! Sie gehört der Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja an, die in Nordmazedonien mit Diskriminierung und Ausgrenzung konfrontiert wird. Aber auch in Deutschland ist Antiziganismus weit verbreitet.
Chanelias Mutter erhielt einen Ausreisebescheid – bei Nichtbefolgung droht die Abschiebung und Chanelia ist an den Aufenthaltstitel ihrer Mutter gebunden, da sie selbst staatenlos ist.
Mehr als 47.000 Unterschriften hat bereits eine Petition, die sich für ein Bleiberecht von Chanelia einsetzt. Nun liegt der Fall bei der Hamburger Härtefallkommission – eine Lösung läge bereits nahe: Chanelia könnte bei ihrem volljährigen Bruder bleiben, der einen Aufenthaltstitel besitzt.
Deutschland hätte angesichts der Verfolgung von Sinti*zze und Rom*nja während des NS-Regimes eigentlich eine historische Verantwortung inne, die gleichberechtigte Teilhabe dieser in unserer Gesellschaft zu stärken. Doch anscheinend stehen in diesem Land nur noch Abschiebungen auf der Tagesordnung.
3. Trotz Arbeit: Abschiebung nach Georgien
Georgien ist seit 2023 als “sicheres Herkunftsland” eingestuft, kaum Asylanträge von dort werden positiv entschieden. So auch im Fall von Levan Tsertsvadze, der bereits als Solar- und Photovoltaikanlagenmonteur einen Job hatte – übrigens eine Branche, die händeringend nach Fachkräften sucht. Doch er und seine Familie mussten ausreisen.
Nun hofft Levan, nach Deutschland zurückkehren zu können, über ein Arbeitsvisum. Deutschland im Jahr 2025: Wir schieben Fachkräfte ab, um sie dann aufwändig wieder nach Deutschland zurückzuholen. Wie kann es sein, dass dies bis heute nicht ohne Abschiebung möglich ist, die viel Leid für Betroffene verursacht?
Viele Geduldete aus Georgien fürchten um ihren Aufenthaltstitel in Deutschland, viele von ihnen arbeiten bereits in Berufen mit Fachkräftemangel, wie beispielsweise eine Pflegekraft, deren Chef bei “Klartext” Alice Weidel zerstört hat:
4. Abschiebung eines Uni-Dozenten aus Afghanistan nach Ungarn
Obwohl Ungarn wiederholt gegen Asylgesetze verstößt und deshalb auch schon vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde, schiebt Deutschland gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Ungarn ab. So im Fall eines Afghanen, obwohl dieser versuchte, eine Nierenerkrankung geltend zu machen und der bereits bei einem Abschiebeversuch im Januar einen dissoziativen Krampfanfall erlitt.
Zum Hintergrund: Der Mann reiste aus der Türkei nach Ungarn ein, mit einem ungarischen Visum. Dort wollte er einen Asylantrag stellen. Doch Ungarn führte 2020 das sogenannte “Botschaftsverfahren” ein. Das bedeutet, dass Schutzsuchende sich bereits vor einem Schutzgesuch in Ungarn an die ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew (also in Drittstaaten) wenden sollen. Nur wenn dann eine Einreisemöglichkeit bestätigt wird, kann ein Asylverfahren in Ungarn starten. Doch es handelt sich um Pseudoverfahren: “In den letzten viereinhalb Jahren konnten sich nur 101 Personen an eine der Botschaften wenden, wobei nur 21 Einreiseerlaubnisse nach Ungarn für die Durchführung des Asylverfahrens erteilt wurden”, wie Pro Asyl schreibt.
Da dem Afghanen somit kein Asylprozess zur Verfügung stand, reiste er nach Deutschland weiter.
Ungarn verstößt gegen Asylrecht, Deutschland schiebt trotzdem ab
Der Europäische Gerichtshof urteilte 2023, dass das “Botschaftsverfahren” Ungarns einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Unionsrechts darstellt.
Dem Afghanen wird nun also der Zugang zu einem Asylverfahren verwehrt – es wird somit gegen das Grundrecht auf Asyl verstoßen. Er fürchtet eine Kettenabschiebung von Ungarn nach Afghanistan, wo ihm Verfolgung droht. Denn er war vor der Machtübernahme der Taliban Uni-Dozent und hatte sich öffentlich kritisch dem Regime gegenüber geäußert.
Seit fast einem Jahrzehnt verfolgt Ungarn eine menschenrechtswidrige Abschottungspolitik. Die menschenfeindlichen Praktiken von Viktor Orbán, die von Pushbacks bis hin zu gezieltem Aushungern von Schutzsuchenden gehen, dokumentiert Pro Asyl hier. Aufgrund der Botschaftsverfahren und der Push-Back-Praxis verurteilte der Europäische Gerichtshof Ungarn 2024 zu 200 Millionen Euro und zu einem täglichen Zwangsgeld von einer Million Euro.
Trotz all dieser Tatsachen wird der afghanische Uni-Dozent nach Ungarn abgeschoben. Und mit ihm mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat.
5. EU-Freizügigkeit verloren: Abschiebung eines Obdachlosen nach Polen, Tod nach Rückkehr nach Hannover
Ein polnischer Staatsbürger wurde Ende Januar nach Polen abgeschoben, ihm war zuvor die in der EU geltende Freizügigkeit aberkannt worden. Das geht? Ja, tatsächlich kann EU-Bürger:innen die Freizügigkeit aberkannt werden. Pawel P. wurde sie aberkannt, nachdem er sich im November wegen drohendem Kältetod im Krankenhaus befand und auf der Intensivstation behandelt wurde. Die genauen Hintergründe der Aberkennung sind unklar.
Pawel P. lebte schon lange Zeit in Hannover auf der Straße. Vor seiner Abschiebung wurde er in Abschiebehaft gebracht und verlor dort die meisten seiner Besitztümer. Dementsprechend fürchtete er sich vor der winterlichen Kälte in Polen – eine Initiative Hannovers besorgte ihm die notwendigsten Sachen, bevor er nach Polen abgeschoben wurde. Nach fünf Tagen dort kehrte er nach Hannover zurück, denn dort hatte er sein gewohntes Umfeld, das der polnischen Wanderarbeiter-/Gestrandeten-Community.
Anfang Februar kommt dann die Nachricht von seinem Tod, ob an Kälte, ist unklar, da die Obduktion noch aussteht.
Warum ein schwerkranker Mann abgeschoben und aus seiner Community, die ihm wohl alles bedeutet hat, herausgerissen werden muss, bleibt schleierhaft. Fälle wie diese machen buchstäblich sprachlos.
6. Doppelt rechtswidrige Abschiebung eines Kurden in die Türkei
Noch im Dezember vergangenen Jahres schob die Stadt Arnsberg (NRW) einen kurdischen Geflüchteten RECHTSWIDRIG in die Türkei ab. Das Verwaltungsgericht der Stadt ordnete am selben Tag der Abschiebung an, dass diese nicht erfolgen darf. Der Geflüchtete befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits am Flughafen. Die Abschiebung wurde trotz Gerichtsbeschluss nicht ausgesetzt. “Bis heute hat die Stadt jedoch die Wiedereinreise des Mannes verweigert, obwohl er sich sogar ein eigenes Ticket dafür besorgt hatte. Er muss sich seither aufgrund politischer Verfolgung in der Türkei verborgen halten”, wie das Abschiebungsreporting NRW berichtet.
Die zusätzlichen Skandale: Über den Asylantrag des Mannes war noch gar nicht entschieden worden. Außerdem war sein zweiwöchentlicher Aufenthalt in der Abschiebehaft ebenfalls rechtswidrig, wie das Landgericht Paderborn feststellte. Dem Mann steht hierfür eine finanzielle Entschädigung zu.
Das BAMF wies jedoch den Asylfolgeantrag des Mannes als unzulässig zurück. “Gegen diesen Bescheid ist ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Arnsberg anhängig, dass der Mann jetzt aber aus Sicht der Stadt Arnsberg und des BAMF von der Türkei aus führen soll, ohne dort in Sicherheit zu sein.” (Abschiebungsreporting NRW). Ferner von der Realität kann deutsche Asylpolitik nicht mehr sein.
Sebastian Rose vom Abschiebungsreporting kommentiert wie folgt:
„Ständig wird in der Politik nur über steigende Abschiebezahlen und die angebliche Notwendigkeit von Abschiebungen gesprochen. Was Gerichte entscheiden oder ob rechtsstaatliche Verfahren und der effektive Rechtsschutz eingehalten werden, scheint gar keine Rolle mehr zu spielen. Offenbar soll auch dem Diktum von Bundeskanzler Olaf Scholz vom September 2024 von Massenabschiebungen in die Türkei um jeden erdenklichen Preis gefolgt werden, auch um den Preis von schwersten Rechtsverletzungen.“
7. Abschiebung eines Jesiden in den Irak
Erst am 17. Februar startete ein Abschiebeflug in den Irak. An Bord: 47 irakische Staatsangehörige, die wenigsten davon Straftäter. Unter den Abgeschobenen: ein 30jähriger Jeside. 2014 verübte der IS einen Völkermord an Jesid:innen im Land, Zehntausende flüchteten. Die Bundesregierung kannte 2023 den Völkermord an Jesid:innen als solchen an. Seit 2017 werden immer mehr Schutzgesuche von Jesid:innen in Deutschland abgelehnt, so auch im Fall des 30jährigen Abgeschobenen. Doch Jesid:innen haben im Irak immer noch keine Perspektive: der Wiederaufbau stockt, es mangelt an grundlegender Infrastruktur, Tausende IS-Mitglieder weder identifiziert noch verurteilt.
Zurück im Irak muss der abgeschobene Jeside nun um sein Leben fürchten, denn es gibt keine Garantie, dass sich der Völkermord nicht wiederholen wird. Oder er muss erneut flüchten und in unterversorgten Flüchtlingslagern leben.
Nach Überzeugung des Flüchtlingsrates Niedersachsen hätte ein weiterer der abgeschobenen Menschen Aussicht auf eine Beschäftigungsduldung gehabt. Ebenfalls unmenschlich sind die Abschiebepraktiken: Viele der Betroffenen wurden in der eigenen Wohnung oder bei angeblichen Routineterminen in der Ausländerbehörde festgenommen.
Simon Wittekindt vom Projekt Beratung in Abschiebungshaft beim Flüchtlingsrat Niedersachsen sagt zu den Abschiebungen:
„Was wir die letzten Tage in der Beratung von irakischen Abschiebegefangenen erlebt haben, lässt uns fassungslos und wütend zurück. Wir sind Menschen begegnet, die sich in Deutschland über Jahre alle Mühe gegeben und um eine Chance gekämpft haben. Die Abschiebung reißt sie aus dem sozialen und auch familiären Umfeld, das sie sich in Niedersachsen aufgebaut haben. Viele der Ratsuchenden haben im Irak nicht nur keinerlei Familie oder anderweitige Bindungen, sondern befürchten ganz konkret Verarmung, Verelendung und im schlimmsten Fall die Fortsetzung der Verfolgung, vor der sie einst geflohen sind.“
8. Familientrennung durch Abschiebung nach Georgien, Frau mit Gehirntumor bleibt alleine zurück
Um zum Abschluss auf das Eingangsbeispiel zurückzukommen: Im Januar wurde eine schwerkranke Frau aus Georgien von ihrer Familie getrennt und ihre Kinder sowie der Vater nach Georgien abgeschoben. Sie selbst hat einen Hirntumor und durfte wegen Reiseunfähigkeit nicht abgeschoben werden. Jetzt liegt also eine Schwerkranke ALLEINE im Krankenhaus und die Kinder, die von ihrer Mutter getrennt sind, weinen die ganze Zeit. Die Familie lebte schon seit drei Jahren in Deutschland, die Kinder sprechen super Deutsch.
Niemand kann mir weismachen, dass “mehr abschieben” ein Erfolg sei, mit dem sich Politiker:innen brüsten können. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie, dass Fälle wie die hier aufgezählten und die keineswegs vollständig sind, auf der Tagesordnung in Deutschland stehen und Medien diese nicht skandalisieren. Bei keiner Talkshow wird darüber geredet, wie wir Asylpolitik wieder humaner gestalten können. In puncto Menschlichkeit sind wir in Deutschland auf der untersten Ebene angekommen – wie lange soll das noch so weitergehen?
Fazit: Es geht anders, wenn der politische Wille da ist
Und wer jetzt sagt, aber bei all diesen Beispielen wurde ja nur geltendes Recht umgesetzt: Erstens sind immer mehr Abschiebungen rechtswidrig, wie aufmerksame Leser:innen bei dieser und auch schon bei unserer letzten Sammlung feststellen konnten. Zweitens heißt geltendes Recht NICHT, dass man daran nichts ändern kann oder sogar sollte. Und drittens geht es auch anders, wenn der politische Wille da ist. Und viertens wird das als Scheinlösung für ein Problem missbraucht, das so gar nicht existiert:
Dies ist mutmachend zu sehen am Beispiel eines Altenheimes in Wilstedt (Landkreis Rothenburg). Während mehreren Pflegekräften aus Kolumbien im Dezember noch die Abschiebung drohte, gibt es nun Hoffnung. Denn eine Petition wurde derart erfolgreich, dass sie Gesundheitsminister Lauterbach übergeben werden konnte, der sich dann für eine Bleibeperspektive der Betroffenen einsetzte. Nun sieht es so aus, dass die Kolumbianer:innen bleiben können und über den Ausbildungsweg ein dauerhafter Aufenthalt gesichert wird. Wenn der politische Wille da ist und genug Druck gemacht wird, dann sind Abschiebungen eben nicht alternativlos!
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