Berliner Verkehrsbetriebe: Kein Handy-Ticket mehr ohne BVG-Account

Still und heimlich haben die Berliner Verkehrsbetriebe den Gastkauf von Fahrscheinen über Smartphone-Apps eingestellt. Wer weiterhin Tickets mobil kaufen will, muss sich nun einen Account anlegen. Anonym waren diese Tickets ohnehin nie.

Ein Smartphone mit einem digitalen BVG-Ticket, dahinter ein wartender Bus.
Für den Kauf von BVG-Tickets braucht man ab sofort einen Account bei dem Verkehrsbetrieb. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sabine Gudath

Anfang Juni staunten wohl einige Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Wer bislang seine Tickets über die Handy-App ohne BVG-Account gekauft hatte, erhielt eine Fehlermeldung: Ohne Account kein Ticket. Ein schnelles und formloses Bezahlen über das Smartphone ist seitdem nicht mehr möglich, jedenfalls nicht ohne vorherige Registrierung und Anmeldung bei dem Verkehrsunternehmen.

„Wir haben uns dafür entschieden, den Gastkauf zukünftig nicht mehr anzubieten und die entsprechende Option aus unserem Ticketing-Backend zu entfernen“, bestätigt ein BVG-Sprecher. Grund dafür soll sein, dass ein Gastkauf für Kund:innen einen erhöhten Aufwand bedeutet habe. Ohne BVG-Account „war zudem, beispielsweise nach Löschen der App, das Ticket nicht mehr verfügbar und wir konnten Kund:innen auch keinen Support anbieten“, teilt der Sprecher mit.

Indes waren solche Tickets ohnehin nicht anonym, selbst ohne Registrierung. Der Gastkauf von Tickets, der sich zuvor über Apple Pay, Google Pay, Paypal oder Kreditkarte abwickeln ließ, war auch zuvor nur mit Personenbezug möglich: Auf digitalen Tickets war und ist der Vor- und Nachname abgebildet, auch, um sich gegebenenfalls bei Kontrollen auszuweisen. „Ebenso werden die für die Zahlung per Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren oder Paypal erforderlichen personenbezogenen Daten an die jeweiligen Zahlungsdienstleister zur weiteren Verarbeitung übermittelt“, erklärt der BVG-Sprecher.

Trend zu digitalem Bezahlen

Beim bargeldlosen Bezahlen zählt Deutschland im internationalen Vergleich traditionell zu den Nachzüglern, seit der Corona-Pandemie geht der Trend jedoch eindeutig in Richtung Karte, Smartphone oder Smartwatch. Auch der digitale Ticketkauf über Apps scheint sich zunehmender Beliebtheit zu erfreuen, selbst wenn ein Vergleich zu den Vorjahren schwierig ist. So kam es laut dem letzten BVG-Geschäftsbericht aufgrund der Pandemie zu einem dramatischen Rückgang des Fahrgastaufkommens, später wurden Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket zur Konkurrenz für den kurzfristigen Ticketkauf an der Haltestelle.

Dennoch können sich die Zahlen sehen lassen: Dem BVG-Zahlenspiegel 2023 zufolge wurde allein die Ticket-App seit dem Jahr 2018 über drei Millionen Mal heruntergeladen. Tickets lassen sich dort und über die Fahrinfo-App kaufen. Der Umsatz von Fahrscheinkäufen über Apps beträgt demnach jährlich mehr als eine Million Euro.

Zugleich lohnt es sich, die wie üblich ellenlange Datenschutzerklärung durchzulesen. Der lässt sich etwa entnehmen, dass bei jedem Ticketkauf haufenweise Daten anfallen, neben dem Namen auch die verwendete Zahlart oder Standortdaten, sofern man dem Handy die Ortung erlaubt.

Lange Speicherfristen

Gespeichert werden die Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Dazu ist die BVG gesetzlich verpflichtet, um eine „ordnungsgemäße Rechnungslegung und Beauskunftung“ sicherzustellen. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kund:innen sei der BVG dabei „ein zentrales Anliegen“, betont der Sprecher.

„Im Umgang mit personenbezogenen Daten setzen wir nur geschultes Personal ein und ergreifen aufwändige technische und organisatorische Maßnahmen, um den Schutz und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.“ Welche genau das sind, will die BVG nicht sagen.

Unabhängig davon gilt: Zur App-Nutzung oder zum digitalen Bezahlen wird von der BVG niemand gezwungen. Papiertickets kann man weiterhin mit Bargeld erwerben und Kund:innen müssen sich bei einer Fahrscheinkontrolle dabei nicht weiter ausweisen. Genauso lässt sich weiterhin die BVG-Guthabenkarte anonym erwerben und nutzen.

Und wer schon digital Tickets gekauft hat und neugierig ist, welche Daten deshalb bei der BVG liegen, kann diese jederzeit gemäß Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung beim Verkehrsbetrieb anfordern.


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