Entscheidung des OLG Hamburg: youtube-dl.org bleibt gesperrt

Die Musikindustrie hat sich vor Gericht durchgesetzt: Die Website von youtube-dl bleibt offline. Eine Berufung des Hosting-Providers hat das OLG Hamburg jüngst zurückgewiesen. Dennoch ist die Software, mit der sich Videos und mp3s herunterladen lassen, weiterhin frei verfügbar.

Das Youtube-Logo mit einem Schlüsselloch darin.
Mit Software wie youtube-dl werden die Inhalte einer Plattform auch offline zugänglich. – Public Domain Midjourney

Das Herunterladen von Videos oder mp3s von Online-Plattformen ist nicht grundsätzlich illegal; oftmals sind Downloads als Privatkopie erlaubt. Eine dafür einsetzbare Software heißt youtube-dl. Sie ist auf der zu Microsoft gehörenden Entwickler*innenplattform Github dokumentiert. Doch die Website zur Software – einst abrufbar unter youtube-dl.org oder yt-dl.org – bleibt weiterhin gesperrt.

Von der Website wurde auf den Github-Download verlinkt. Nach einer Klage der deutschen Ableger der Labels Universal, Warner und Sony gegen den deutschen Provider der Website, Uberspace, verbot das Landgericht Hamburg Ende März Uberspace das Hosting der Seite. Wir berichteten. Uberspace ging daraufhin, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), in Berufung. Am 21. November, vor einer Woche, wies das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung ab.

Vorwurf der Kläger ist, dass mit der Kommandozeilen-Software technische Schutzmaßnahmen umgangen würden – und der Hosting-Provider demnach für Urheberrechtsverletzungen mitverantwortlich sei. Dabei ist die eingesetzte Technik, „Rolling Cipher“ genannt, leicht zu umgehen. Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt das Urteil.

Downloader auch für „rechtmäßge und erwünschte Zwecke“

Die Software bleibt dennoch frei zugänglich. 2020 wurde das yt-dl-Verzeichnis auf Github zwar auf Initiative der US-Musikindustrie zeitweise gesperrt, nach Protesten hat Github es aber wieder hergestellt, da keine entsprechende Rechtsverletzung erkennbar sei.

Die GFF hat Uberspace in der juristischen Auseinandersetzung unterstützt, „um Informationsfreiheit im Netz vor Angriffen durch die Musikindustrie zu schützen“. GFF-Anwalt Joschka Selinger sagt:

Aus grundrechtlicher Sicht ist das Urteil problematisch. Es berücksichtigt nicht, dass youtube-dl nicht nur zum Download von Musikvideos auf youtube, sondern für verschiedenste rechtmäßige und erwünschte Zwecke genutzt werden kann, beispielsweise von Menschenrechtsorganisationen zur Dokumentation von Rechtsverletzungen, von Kanzleien zur Beweissicherung, von Content Creatorn für Remixe und so weiter.

Das Urteil gewähre der Musikindustrie einen so weitreichenden Schutz, dass es auch diese Nutzungen unmöglich mache, so Selinger weiter. Aktuell prüfe die GFF gemeinsam mit Uberspace-Chef Jonas Pasche, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde sinnvoll ist. Mit einer solchen könnten sie eruieren, ob die Ablehnung der Berufung rechtsgültig war. Die Menschen hinter youtube-dl betreiben derweil weiter eine Website via Github, die der gesperrten Seite stark ähnelt und auch einen Downloadbutton enthält.


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