Obwohl ein Gericht dem NDR die Verbreitung von Falschbehauptungen über das Potsdamer Treffen ausdrücklich untersagt, läßt der Sender die „Correctiv“-Lügen stehen. Nun wird auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau die erste Strafzahlung fällig. Sein Anwalt geht scharf mit dem NDR ins Gericht.
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