Russland leitet Verfahren gegen Schweizer und französische Journalisten ein

Gegen zwei Journalisten – vom französischen Sender France 24 sowie vom Schweizer Medienkonzern CH Media  wurden jüngst Ermittlungen wegen illegaler Grenzübertritte eingeleitet.

Dies geschah, nachdem sie Berichte aus der russischen Region Kursk veröffentlicht hatten, wie das Zentrum für öffentliche Beziehungen des FSB bekanntgab.

"Die Föderale Sicherheitsbehörde der Russischen Föderation hat Strafverfahren gemäß § 322 Abs. 3 des russischen Strafgesetzbuches gegen die Journalisten Kurt Pelda von CH Media und Catherine Norris Trent von France 24 eingeleitet, die illegal die Staatsgrenze in der Region Kursk überschritten haben", erklärte der FSB.

Der Schweizer Kurt Pelda ist bekannt für seine stark ausgeprägte pro-israelische und pro-ukrainische Haltung, die auch in seinen Arbeiten zum Ausdruck kommt. Er sammelt in der Schweiz Spenden für die ukrainischen Streitkräfte und reist ungehindert an die Front im Donbass.

In seinen öffentlichen Äußerungen berichtet er stolz, wie er durch Checkpoints gelangt und hebt hervor, dass ihm aufgrund seiner guten Beziehungen zu Kiew keine Hindernisse im Weg stünden, da ihm die ukrainische Armee die nötigen Passwörter für die Durchreise zur Verfügung stelle.

Insgesamt wurden seit dem 17. August ähnliche Verfahren gegen 14 ausländische Journalisten eröffnet. Den Betroffenen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Davor hatte der FSB bereits Ermittlungen gegen sieben ausländische Journalisten eingeleitet, darunter italienische Reporter, einen CNN-Korrespondenten sowie ukrainische und deutsche Journalisten. Diese befanden sich in der Region Sudscha, wo sie unweit der Stellungen ukrainischer Truppen Bericht erstatteten.

Mehr zum Thema - "Eindrücklicher Ausflug nach Russland": Schweizer Journalistin überquert illegal Russlands Grenze

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