Von Marshallinseln düpiert – Saudi-Arabien wieder nicht im UNO-Menschenrechtsrat

Saudi-Arabien zieht für die kommenden drei Jahre nicht in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein. Der Golfstaat fiel gestern bei der Wahl der Mitglieder für das UNO-Gremium knapp durch und musste den Marshallinseln den Vortritt lassen.

Das ist ein Rückschlag für die Bemühungen des Königreichs, den Ruf des Landes im Bereich der Menschenrechte im Ausland zu verbessern.

Bereits bei der Bewerbung im Jahr 2020 wurde Saudi-Arabien abgelehnt und konnte damit nicht dem 47 Mitglieder zählenden Gremium beitreten.

Saudi-Arabien gibt Milliardenbeträge aus, um sein globales Image von einem Land, das für strenge religiöse Einschränkungen und Menschenrechtsverletzungen bekannt ist, in ein Tourismus- und Unterhaltungszentrum umzuwandeln.

Die Mitglieder des Menschenrechtsrates mit Sitz in Genf werden von der 193 Mitglieder zählenden UNO-Generalversammlung in New York in geografischen Gruppen in geheimer Abstimmung gewählt, um eine gleichmäßige Vertretung zu gewährleisten.

Die asiatisch-pazifische Gruppe, zu der auch Saudi-Arabien gehört, war nun die einzige, in der es noch Konkurrenz gab: Die Gruppe konnte fünf Mitglieder stellen, hatte aber sechs Bewerber.

Am Ende konnten die Marshallinseln mit 124 Stimmen den fünften Platz ergattern, Saudi-Arabien hatte mit 117 Stimmen auf Platz sechs das Nachsehen.

Der Menschenrechtsrat hat zwar keine rechtlich bindenden Befugnisse, aber seine Sitzungen sorgen für Aufmerksamkeit und er kann Untersuchungen in Auftrag geben, um Missstände zu dokumentieren, die unter Umständen die Grundlage für die Verfolgung von Kriegsverbrechen bilden.

Die Demokratische Republik Kongo, Äthiopien, Kenia, Tschechien, Nordmazedonien, Bolivien, Kolumbien, Mexiko, Island, Spanien und die Schweiz wurden in den Rat gewählt. Benin, Gambia und Katar wurden für eine zweite dreijährige Amtszeit wiedergewählt.

Ratsmitglieder können nicht mehr als zwei aufeinander folgende Amtszeiten absolvieren. Die neu gewählten Mitglieder werden ihre Amtszeit am 1. Januar 2025 antreten.

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