Sekretierte Literatur – Zensur in der Bayerischen StaatsBibliothek

Peter Haisenko

Zensur findet nicht statt, heißt es im Grundgesetz. Verbotene Bücher gibt es auch nicht in der BRD. Aber es gibt „sekretierte Literatur“, musste ich jetzt lernen. Und zwar in staatlichen Büchereien. Versuchen Sie doch mal, eine rechtsgültige Definition dafür zu finden. Aber es gibt sie, die sekretierte Literatur.

Vor einigen Tagen erhielt ich eine Nachricht, die ein Buch aus dem AnderweltVerlag betrifft:

Hallo Herr Müller,
war Ihnen bekannt, daß ihr Buch „Scheindemokratie“ bei der Bayrischen Staatsbibliothek als „sekretierte Literatur“ eingestuft wurde? Ich habe versucht das Buch über die lokale Uni-Bibliothek per Fernleihe zu erhalten. Daraufhin erhielt ich eine Email meiner Bibliothek mit der Aufforderung eine Benutzungserklärung auszufüllen und unterschrieben einzureichen (anhängend). Ohne diese würde die verleihende Bibliothek das nicht versenden. So etwas habe ich in jetzt 25 Jahren Nutzungszeit noch nie bei einem Buchtitel erlebt. Wollen Sie dazu nicht mal eine Anfrage an die Bibliothek stellen bzgl. der Gründe für diese Einstufung?
Viele Grüße aus Dresden 

Was ist „Sekretierte Literatur“? 

Bis dahin war mir…hier weiter….

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