Medien dürfen Texte gegen den Willen ihrer Autoren nicht gendern. Das entschied jetzt das Landgericht Hamburg. Geklagt hatte eine Kunsttherapeutin. In dem strittigen Fall muß aus „zeichnende Person“ wieder „Zeichner“ werden.
Dieser Beitrag Klage einer Autorin
Erstes Medium wegen Gender-Sprache verurteilt
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