Helling-Plahr FDP plant Embryonenschutzgesetz zu kippen

Im Jahr 1990 verbot der Gesetzgeber in Deutschland die Spende von Eizellen. Die Risiken für Spenderinnen seien zu groß, Kinder könnten Probleme mit der Identitätsfindung haben, hieß es damals.

Nun jedoch findet FDP-Politikerin Helling-Plahr die Argumente für  überholt.

Bundesministerin unterstützt Antrag auf Freigabe

Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr drängt nunmehr auf eine Zulassung der, in Deutschland verbotenen, Eizellspende, wie auch ntv-de berichtet hatte.

Dazu plant sie einen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen. „Die Argumente, mit welchen der Gesetzgeber vor über 30 Jahren das Verbot der Eizellspende oder der auch altruistischen Leihmutterschaft begründet hatte, sind längst nicht mehr stichhaltig”, erklärte sie gegenüber der Mediengruppe Bayern.

Sie hätte sich deshalb entschlossen, „noch in diesem Sommer die Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam an einem Gruppenantrag zur Legalisierung der Eizellspende zu arbeiten”. Vor dem Hintergrund des medizinischen und gesellschaftlichen Fortschritts seit dem Jahr 1990 sei eine grundlegende Reform des Embryonenschutzgesetzes dringend erforderlich, so Helling-Plahr.

Identitätsfindungsprobleme der Kinder kein Thema in LGBTQ-Zeiten

Dem Eizellspenden-Verbot liegt das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz zu Grunde. Das Verbot beruht auf der Annahme, dass Kinder von zwei Müttern, einer genetischen und einer gebärenden, Identitätsfindungsprobleme bekommen könnten.

Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger spricht sich ebenfalls für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes aus, freilich ganz „zeitgeistig“ im Interesse der Forschenden. „Das Forschungsfeld bietet große Chancen für die Entwicklung wirksamer Therapien für bislang unheilbare Krankheiten oder zur Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Demenz oder Herzinfarkt”, erklärte sie gegenüber der Mediengruppe Bayern. In Deutschland könne die Forschung dazu im internationalen Vergleich aktuell nur einen geringen Beitrag leisten, denn das Embryonenschutz- und das Stammzellgesetz würden hier zu enge Grenzen setzen.

Die bestehenden Regelungen seien zudem ein Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit internationalen Partnern. „Wir dürfen das Feld nicht einfach anderen überlassen, sondern sollten diese wichtige Chance nutzen”, betonte Stark-Watzinger. Notwendig sei deshalb eine Überarbeitung des rechtlichen Rahmens.

Medizinethiker „mit an Bord“

Der Medizinethiker und Jurist Jochen Taupitz forderte ebenfalls eine Legalisierung der Eizellspende. Das Embryonenschutzgesetz sei „ein einziges Verbotsgesetz” und nicht mehr zeitgemäß, sagte der Mannheimer Professor, der, wenig erstaunlich, Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist, gegenüber der Funke Mediengruppe.

Dass die Samenspende erlaubt sei, die Eizellspende aber nicht, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, betonte Taupitz. In Deutschland werde massiv in das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der Frauen eingegriffen und zwar sowohl der Eizellspenderinnen als auch der Empfängerinnen. „Die Eizellspende ist im Grunde eine Organspende, und so sollte sie auch behandelt werden.”

Zur Begründung des Embryonenschutzgesetzes erklärte er, „die Befürchtungen einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft haben sich in Luft aufgelöst“. Gleiches gelte für die medizinischen Bedenken. Bei Verabschiedung des Gesetzes 1990 seien die Risiken für die Spenderin größer gewesen, so Taupitz. Aber die Verfahren seien inzwischen viel schonender.

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte im April einen Bericht vorgelegt, in dem sie sich für eine Ermöglichung der Eizellspende unter engen Voraussetzungen aussprach. Im Dokument hieß es dazu, „die Begründung, auf die das Verbot der Eizellspende gestützt ist, insbesondere das Ziel einer Vermeidung einer gespalteten Mutterschaft, muss heute als überholt und nicht mehr überzeugend gelten”.

Das Gremium schlug zudem auch gleich eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts vor, die Bundesregierung wolle die Empfehlungen prüfen, hieß es.



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