Gesetzesinitiative aus Hessen: Bundesrat macht Druck für Vorratsdatenspeicherung

Ein neuer Anlauf für die Vorratsdatenspeicherung, gestartet aus Hessen, war im Bundesrat erfolgreich. Nun geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Beim Thema Quick Freeze, der grundrechtsschonenden Alternative, bewegt sich derweil wenig.

Boris Rhein gestikuliert beim Reden.
Der hessische Ministerpräsident will die Vorratsdatenspeicherung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / PIC ONE

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung mit einer Mehrheit einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einführen soll. Das schwarz-rot regierte Bundesland Hessen brachte das „Gesetz zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität“ in die Länderkammer ein. Es geht dabei um eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen über den Zeitraum eines Monats. Nun muss sich der Bundestag mit dem Entwurf beschäftigen.

Auf Bundesebene gibt es seit Monaten Streit um das Thema. Während FDP-Justizminister Marco Buschmann im April verkündete, man habe sich auf ein Quick-Freeze-Verfahren geeinigt, erteilte das SPD-geführte Innenministerium unter Nancy Faeser dem Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung wenig später eine Absage. Seitdem lässt sich im Bund wenig Bewegung erkennen.

Hessen lehnt Quick-Freeze-Verfahren ab

Der Quick-Freeze-Ansatz sieht vor, dass Informationen zu IP-Adressen anlassbezogen bei den Anbietern „eingefroren“ werden, wenn der Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht, für die diese Daten relevant sein könnten. Dieser als grundrechtsschonender geltende Ansatz wird jedoch im Bundesratsentwurf ausdrücklich abgelehnt.

Auch in den Reden vor der Abstimmung der Länder behauptete etwa der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), Quick Freeze sei „nicht der kleinste gemeinsame Nenner“, sondern „Etikettenschwindel“ und „Augenwischerei“. Daten, die nicht da seien, könnten auch nicht eingefroren werden. Sein sächsischer Parteikollege Armin Schuster, der dort Innenminister ist, stimmte in Rheins Lied ein und bezeichnete Quick Freeze als „Scheinlösung“.

Dabei speichern Telekommunikationsanbieter derartige Daten oftmals durchaus für mehrere Tage. Sie benötigen sie teils für eigene Zwecke, etwa um Störungen zu erkennen und zu beheben.

Vorratsdatenspeicherung ins Sicherheitspaket?

Während Rhein den Gesetzentwurf vor allem mit Straftaten im Bereich sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige begründete, verwies Schuster hauptsächlich auf Terrorismusbekämpfung. Es selbst kämpfe seit 15 Jahren für die Vorratsdatenspeicherung. Offenbar hat er nun die Hoffnung, dass der hessische Vorratsdatenspeicherungsvorschlag noch Eingang in das sogenannte Sicherheitspaket finden kann, das derzeit im Bundestag kontrovers diskutiert wird. Ohne die Vorratsdaten, so Schuster, sei das Sicherheitspaket seiner Auffassung nach „nur ein Brief.“

Ob sich der Entwurf im Parlament durchsetzen kann, ist zweifelhaft. Bisher lehnten sowohl FDP als auch Grüne im Bund die Maßnahme ab und verwiesen auf die Quick-Freeze-Alternative. „Eine Dauerdebatte über die Vorratsdatenspeicherung ist seit der Einigung innerhalb der Bundesregierung zum Quick-Freeze-Verfahren hinfällig“, sagte der innenpolitische Sprecher der Liberalen, Manuel Höferlin, gegenüber dem Handelsblatt. Auch grüne Innenpolitiker wie Konstantin von Notz hatten die Wahl von Quick Freeze immer wieder verteidigt.

Doch nicht in allen Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung scheint diese Haltung zu bestehen. So äußerte der grüne NRW-Justizminister Benjamin Limbach: „Bei schweren Straftaten müssen wir die Anonymität des Internets knacken.“


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