EuGH: Afghanische Frauen haben grundsätzlich Anspruch auf Asyl in der EU

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass afghanische Frauen in der EU grundsätzlich Anspruch auf Asyl genießen. Grund dafür sind die gegen Frauen gerichteten Maßnahmen der in Afghanistan regierenden Taliban. Frauen können zwangsverheiratet werden, erleiden oft häusliche Gewalt und werden teilweise von Bildung ausgeschlossen.

Der Gerichtshof entschied am Freitag, dass Zwangsverheiratung der Sklaverei gleichzustellen und schon für sich genommen ein Asylgrund sei. Dies gelte auch für den fehlenden Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Die vielen sonstigen Diskriminierungen von Frauen in Afghanistan stellten zusammengenommen eine "systematische Verfolgung" dar. Frauen würden in Afghanistan "in flagranter Weise die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten", heißt es in einer Pressemitteilung des EuGH.

Angesichts der generell schlechten Lage der Frauen im Land hält der Gerichtshof die Prüfung der persönlichen Lebensumstände durch die Asylbehörden nicht mehr für notwendig. 

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte dem EuGH die Fälle zweier Afghaninnen vorgelegt, die in Österreich ihr Recht auf Asyl eingeklagt hatten. Dabei fragte das österreichische Gericht, ob man die vielen Formen der Diskriminierung von Frauen in Afghanistan zusammen betrachten müsse und afghanische Frauen generell als verfolgt im Sinne des europäischen Asylrechts zu gelten hätten. Der EuGH bestätigte diese Sichtweise und stellte sich mit seiner Entscheidung deutlich auf die Seite der Klägerinnen.

Mehr zum Thema - Einreisen mit minderwertigen Papieren: Ermittlungen gegen Baerbock-Mitarbeiter

Es gibt neue Nachrichten auf friedliche-loesungen.org
:

Nur wer angemeldet ist, geniesst alle Vorteile:

  • Eigene Nachrichten-Merkliste
  • Eigener Nachrichtenstrom aus bevorzugten Quellen
  • Eigene Events in den Veranstaltungskalender stellen
M D M D F S S
 
 
 
 
1
 
2
 
3
 
4
 
5
 
6
 
7
 
8
 
9
 
10
 
11
 
12
 
13
 
14
 
15
 
16
 
17
 
18
 
19
 
20
 
21
 
22
 
23
 
24
 
25
 
26
 
27
 
28
 
29
 
30